Hallo,
Ich hab heute Post aus dem Haus Pistorius / IM Niedersachsen auf meinen Protest aus April bekommen. Wenn’s einem noch nicht warm ist, wird’s hier warm ums Herz vor lauter Bürgervorsorge. Bevor ich interpretiere, lest Auszugsweise selbst.
„..... Zunächst einmal möchte ich deutlich machen: Es wird auch zukünftig weiterhin möglich sein, z.B. „Schweizer Taschenmesser“ in der Öffentlichkeit mit sich zu führen. Auch wer mit ganz normalen Gebrauchsmessern z.B. zum Kochen zu Freunden fährt, ist nicht von den verschärften Regelungen betroffen. In solchen Fällen wird das Mitführen von Messern auch zukünftig erlaubt sein. Das Gesetz wird auch weiterhin sehr klar dahingehend differenzieren, ob ein Messer missbräuchlich als Waffe mitgeführt wird oder zu legitimen anderen Zwecken. Deshalb ist es auch wichtig, dass Ausnahmen zum Beispiel für Handwerker oder Gewerbetreibende zugelassen werden.
Es geht bei diesem Gesetzesantrag vorrangig darum, die Sicherheit der Menschen in unserem Land zu erhöhen. Aktuell darf in Deutschland jeder ein Messer mit einer feststehenden Klinge bis zu zwölf Zentimetern mit sich führen. Auch bestimmte Springmesser sind erlaubt. Hier ist der Gesetzgeber in der Verantwortung, die Menschen zu schützen.
Der Niedersächsische Antrag sieht deshalb vor, dass nur noch Messer mit einer feststehenden Klinge von maximal sechs Zentimetern Länge mitgeführt werden dürfen. Diese Maßnahme wird auch von den Polizeigewerkschaften begrüßt. Zusätzlich sollen die Kommunen Waffenverbotszonen zukünftig nicht nur an Kriminalitätsschwerpunkten einrichten können, sondern eben auch dort, wo sich viele Menschen aufhalten. Niemand braucht z.B. ein Springmesser im Umfeld von Kindertagesstätten, in Schulen, im Bus oder auch in der Fußgängerzone. Daher sollen die zuständigen Behörden die Möglichkeit erhalten, auch im Umfeld solcher Orte sogenannte Waffenverbotszonen einzurichten.
Diese Waffenverbotszonen werden selbstverständlich so auszugestalten sein, dass das legitime Mitführen eines Messers möglichst wenig eingeschränkt wird. Es wird auch bei der Errichtung der Waffenverbotszonen niemand unter Generalverdacht gestellt. Durchsuchungen von Personen erfolgen nur bei körperlichen Auseinandersetzungen oder entsprechenden Verdachtsmomenten der Polizei.
Abschließend möchte ich betonen, dass diese Gesetzesinitiative keine Reaktion auf die gestiegene öffentliche Aufmerksamkeit im Hinblick auf Angriffe mit Messern darstellt. Das gibt auch die aktuelle Entwicklung in der Kriminalitätsstatistik zumindest in Niedersachsen nicht her, bei der kein signifikanter Anstieg von Messerangriffen festzustellen ist. Es geht bei dieser Initiative vielmehr um eine maßvolle und ausgewogene Maßnahme, um die Sicherheit aller Bürgerinnen und Bürger zu erhöhen. „
Nun ja,
Viel Sand in die Augen. Da redet er öffentlichkeitswirksam von „Springmessern“ - und verschweigt, dass in einer Verbotszone JEDES Messer betroffen ist. Und dazu dienen VERDACHTSUNABHÄNGIG zu durchsuchen und nicht, wie geschrieben, bei Verdachtsmomenten. Usw.... Erhöhte Anzahl von Messerangriffen gibt es auch nicht....
Resüme: In der Sache unnötig, unsinnig , aber politisch gewollt.....bringt evtl. Stimmen.
Er schreibt aber immer noch vom Niedersächsischen Antrag, mal schauen, was Seehofer daraus macht.
Gruß
Abu