Hallo leeroy,
ich bin kein Jurist und habe zu dem Messer auch keine praktischen Erfahrungen gemacht, möchte aber trotzdem meinen Blickwinkel loswerden:
Aus den waffenrechtlichen Vorschriften kann ich kein generelles Verbot von mattierten, geschwärzten oder mit sonstigem "Reflexionsschutz" versehenen Klingen ableiten. Aus meiner Sicht ist die Aussage deines Bekannten also nicht richtig. Bei "Verbot" sollte man auch immer unterscheiden, ob ein Verbot fürs Führen oder gar ein Besitzverbot gemeint ist.
Bei feststehenden Messern und Schwertern gibt es in Deutschland glücklicherweise nur sehr wenige Besitzverbote (z.B. Faustmesser). Beim Führen ist die Sache allerdings etwas heikler.
Generell besteht nach Paragraph 42a ein Verbot fürs Führen von Gegenständen mit Waffeneigenschaft, außerdem ist bei feststehenden Messern mit Klingenlänge über 12cm das Führen verboten. Ausnahmen gibt es nur, wenn ein besonderes berechtigtes Interesse vorliegt, z.B. Berufsausübung. Wie das berechtigte Interesse zu verstehen ist wird hier immer wieder heiß diskutiert, mit vielerlei Meinungen und Standpunkten. Du kannst dir lediglich sicher sein, dass "Selbstverteidigung" kein berechtigtes Interesse bzw. allgemein anerkannter Zweck ist. Damit wird das Eis für martialisch / einschüchternd aussehenden Messern automatisch auch etwas dünner, wenn diese z.B. für eben diesen Zweck beworben werden.
Wann ein Messer kein "normaler" Gebrauchsgegenstand mehr ist sondern als Waffe eingestuft wird hängt von vielen Faktoren ab, die teils sehr subjektiv sein können. Aufdrucke wir "Tactical", "Combat" oder ähnliches können bei der Bewertung eine Rolle spielen, das Maketing des Herstellers bzw. die Produktbeschreibung in einem Shop kann zur Bewertung herangezogen werden. Eine geschwärzte Klinge kann ebenfalls ein Zünglein an der Waage sein, ist aber nicht zwangsweise ein KO-Kriterium. Eine beidseitig geschliffene Klinge (Dolch) oder eine besondere Klingen- und Griffform (z.B. Karambit-Messer) sind eindeutigere Merkmale für die Waffeneigenschaft.
Entschieden wird so ein Fall letztendlich vor Gericht, die Bewertung der Waffeneigenschaft erfolgt in der Regel über einen BKA Feststellungsbescheid.
Bei einer Kontrolle wird ein Beamter ein Messer möglicherweise sicherstellen, wenn die Waffeneigenschaft nicht eindeutug verneint werden kann. Mit einem militärisch / taktisch aussehenden Messer wirst du also selbst bei kürzeren Klingen wahrscheinlich mehr Diskussionsbedarf haben als bei einem vergleichbaren Messer in "zivilerer" Optik...
Klick dich mal duch die Seite der IMSW
http://messer-werkzeuge.de/initiative/ und blättere auf der Seite des BKA mal die Feststellungsbescheide zu Messern durch (
http://www.bka.de/nn_205618/DE/Them...er/feststellungsbescheideMesser__tabelle.html ). Dann hast du eine gute Grundlage um selbst einzuschätzen, welche Messer Diskussionsbedarf beim Thema Führen aufwerfen können und welche eher unproblematich sind.