Btt, weil im Forum wegen zu viel Spekulation geschlossen:
http://www.messerforum.net/showpost.php?p=464648&postcount=43
@Messerjocke2000:
Du hast offenbar den (Deinen) Widerspruch in deiner Antwort mit Bezug auf Hocker immer noch nicht gesehen, und weil es im Forum zu nichts führt und geschlossen wurde, setze ich das hier fort.
Es geht mir um folgenden Gedanken
Vorsatz
Vorsatz ist Absicht, d.h. mit Wissen und Wollen.
Stecke ich ein Messer mit dem Gedanken an SV ein, weis ich, was ich will, und das bedeutet, dass man mir auslegen *könnte*, dass ich unter Umständen gar kein anderes Mittel zur SV verwenden wollte - und aus dieser Verstrickung muss man sich ggf. mit Hängen und Würgen rauslügen oder vom RA rausboxen lassen.
Ob das klappt, wage ich zu bezweifeln - die Richterinnen/Richter sind auch nicht auf dem Baum geboren... - zumindest ist es kein Naturgesetz, dass es klappen wird.
Wenn ich aber mit dem Messer Verteidigung ausführen will, muss ich damit umgehen können.
Was muss ich dazu wissen und können ?
Messerkampf - denn wenn ich nicht weis, wie man mit dem Messer angreift, kann ich mich auch nicht wirklich damit verteidigen - auch wenn es keinen echten, lehrbuchmäßigen 08/15 Standardmesserangriff geben sollte. Also muss ich mich auch mit dem Messerangriff befassen.
Sonst bräuchte ich es völlig unbeleckt von der Technik nicht einstecken, wenn ich gar nicht weis, wie ich damit umzugehen *hätte*
Diese Empfehlung habe ich bislang am seltensten gelesen, obwohl sie am Einleuchtendsten ist, und das wundert mich...
Dieser Widerspruch muss erst mal geklärt werden, sowohl hier, als auch ggf. vor Gericht - und da hilft es absolut gar nichts, Aussagen wie die von Hocker als generell falsch oder unzutreffend abzukanzeln.
Daran ist nichts aggressiv - aber wenn jemand die allgemeine Handhabung vor Gericht kennt, und weis, wie im Normalfall entschieden wird, sollte man solche Aussagen nicht schwarz oder weis, sondern differenziert treffen.
Du hast in der verlinkten Antwort erst differenziert, nachdem Du auf den Widerspruch hingewiesen wurdest. Würden solche Antworten von vornherein differenziert angeboten, bräuchte man nicht soviel darüber diskutieren.
Um den Bogen zur erdachten Verfassungsbeschwerde zu schlagen:
Es wurde schon mehrfach nachvollziehbar dargelegt, dass eine Beschwerde beim BVG erfolglos sein wird, wenn man sie mit dem verbotenen Recht auf SV wegen Trageverbots begründen wollte.
- Bewaffnete Selbstverteidigung/Notwehr wird dem Bürger nicht gestattet -
ich kenne den exakten Hintergrund nicht, aber mir geistert da was von gewollten und bewaffneten Überschreitungen im Hinterkopf herum, mit denen sich in Leute auf den Gebrauch von Waffen rausreden wollten, und ihnen nachgewiesen worden ist, dass es nur ein Vorwand war (Racheakte die provoziert worden sind,
um über Notwehr straffrei bleiben zu können) - irgendwas war da, ich bekomme es nicht mehr auf die Kette. Kann auch sein, dass es eine Lehre aus Progromen des 3. Reiches war, weil damals wohl etliche Leute irgendwelchen Mist erzählt haben, um sich an Übergriffen beteiligen zu können, ich weis es nicht mehr...
Darum sollte man zumindest in diesem Punkt die Messer-SV einfach aus dem Hinterkopf streichen - es ist einfach nicht sichergestellt, dass man damit in der Praxis bestehen wird, und vor Gericht schon gar nicht..
Nochmal:
Es ist weder generell noch automatisch der Fall, dass einem Vorsatz unterstellt wird - aber die Möglichkeit des Vorsatzes wird geprüft, und dann kommt die Vorgeschichte mit Kenntnissen ans Licht -
und es ist auch weder generell oder automatisch der Fall, dass man keine Chance vor Gericht hat.
Ich weis von einem Forumiten, der genau wegen spezieller Vorkenntnisse (BW-Nahkampf) knapp an einer Verurteilung vorbeigeschrammt ist, und nur deshalb, weil die besonderen Umstände des Vorgangs (ohne Messer) ihn teilweise entlasten und entschuldigen konnten.
Also würde ich Dich, Kilian speziell darum bitten, nicht alle Antworten dieser Art sofort als komplett unzutreffend oder falsch darzustellen - schon gar nicht, wenn Du es besser weist
Ich hoffe, dass dieser Beitrag jetzt verständlich ist, lang genug isser wohl...
Ich bin auch kein Jurist, aber als gelernter Polizeibeamter habe ich wie viele andere hier auch, etliche Widersprüche und Kinken mit auf den Weg bekommen, um nicht völlig blind in solche Fallen zu stolpern...