Hallo,
ich habe in den letzten Tagen so einige Politiker zum Thema
Messertrageverbot angemailt. Die 1. Antwort ist da.
Von Herrn Uhl von der CSU:
Sehr geehrter Herr Krist,
für Ihr Schreiben danke ich Ihnen. Allerdings ist Ihre Empörung
unangemessen und unbegründet.
Das ordnungsrechtliche Verbot, im öffentlichen Raum Messer mit einer
Klingenlänge über 12 cm zu führen, bezieht sich nur auf Fälle, in denen
ein berechtigter Zweck nicht ersichtlich ist und auch auf Nachfrage
nicht angegeben werden kann.
Jedweder jagdlicher oder zum Zweck des Brotzeitmachens (in Sport und
Beruf), Pilzesammelns, der Bergrettung, des Pfadfindertums oder sonstig
sozialadäquat anerkannter Gebrauch wird durch diese Neuregelung
selbstverständlich keineswegs eingeschränkt. Das gilt auch für den
gesamten Transport bzw. Hin- und Rückweg.
Also auch derjenige, der z.B. auf dem Rückweg von der Jagd oder einer
Bergwanderung ein Messer zugriffsbereit mitführt und belebtes
Siedlungsgebiet betritt, etwa um einen Einkauf zu tätigen, macht sich
nach neuem Recht keiner Ordnungswidrigkeit schuldig. Der Rechtsnatur der
Ordnungswidrigkeit nach hat die Polizei vollen Beurteilungsspielraum, um
den sinnvollen Zweck von einer möglichen Sicherheitsgefährdung zu
unterscheiden. Sollte ein Polizist wirklich nichts anderes zu tun haben,
als Sie an der Supermarktkasse auf Ihr Messer anzusprechen, wird sich
der Vorgang in kürzester Zeit aufklären und bewenden lassen.
Der Polizei ist zuzutrauen, dass sie die Kompetenz hat, ihre
?Kundschaft?, die allein Ursache und Objekt der Gesetzgebung ist,
zielgenau zu erfassen: Es geht um das öffentliche Prahlen, Drohen und
Herumfuchteln mit Stichwaffen in der Fußgängerzone und im öffentlichen
Nahverkehr. In diesem Umfeld hat die Verwendung von Messern bei
Straftaten erheblich zugenommen. Für das Sicherheitsgefühl der
Bevölkerung im öffentlichen Raum ist es eine Einschränkung, wenn
bestimmte Messertypen, die bisher nicht verboten sind wie Einhandmesser
oder Messer mit feststehender Klinge, gerade von Jugendlichen mitgeführt
werden, um vermeintliche Stärke zu zeigen, damit zu drohen und sie im
Ernstfall auch für Straftaten zu benutzen.
Bei Ihrer irrtümlichen Beunruhigung haben Sie sich offenbar von der
Messerinitiative des Berliner SPD-Innensenators verunsichern lassen.
Dessen Initiative würde im Umsetzungsfall tatsächlich dazu führen, dass
Pilzsammler, Jäger und Brotzeitmesser-Nutzer mit dem Gesetz in Konflikt
kommen könnten. Eine Umsetzung dieser verfehlten Politik ist jedoch
ausgeschlossen, solange CDU und CSU noch etwas mitzureden haben.
In diesem Sinne sollten Sie Ihren Vorsatz, die CSU nicht mehr zu wählen,
nochmals überdenken. Es läge in Ihrem eigenen Interesse.
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Peter Uhl
Erklärung zum Waffenrecht:
http://www.uhl-csu.de/cm/upload/4_080222CDUCSU_Waffenrecht.pdf
--
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