Waffenrecht - War es das?

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Abgesehen davon, daß diese Neuregelung noch keinen aktiven Gesetzescharakter hat, denn es fehlt immer noch die Zustimmung des Bundesrates (und da wird es noch etliche Änderungen und Verwässerungen geben) zu diesem Gesetz,
...
Nach einem kurzzeitigen "Hype" in der Öffentlichkeit wird wohl in absehbarer Zeit niemand mehr über dieses Thema reden.

Hallo Win Bear,

Willkommen im Forum!
Warum denkst du, dass das Gesetz im Bundesrat noch Veränderungen erfahren wird? Das Waffengesetz ist meines Wissen nicht zustimmungsbedürftig, und der Innenausschuss des Bundesrats hat sich angeblich bereits entschlossen, keinen Einspruch einzulegen.

Was die "Aufregung" über das Gesetz betrifft, gebe ich Dir insofern recht, als ich nicht erwarte, dass es auf mich unmittelbare Auswirkungen haben wird. Ich habe halt so ein seriöses, gewinnendes Auftreten :D dass mich auch künftig niemand "einfach so" kontrollieren wird, oder gar Anlass zu einer Durchsuchung sieht. Ich werde also weiterhin ein Messer in/an der Hose tragen, und kein Schwein wird sich dran stören. Ich laufe ja auch nicht mit einem feststehenden Messer am Gürtel durch die Innenstadt, das macht nun auch für mich wenig Sinn (auch wenn ich es auch künftig ganz "offiziell" dürfte).

ABER: Es gibt einige zu politischer Gewalt bereiter Anscheinspolitiker, die a) Messer generell als Waffen betrachten, und b) das erklärte Ziel haben, diese komplett aus der Öffentlichkeit zu verbannen und gesellschaftlich zu ächten. Die jedem einreden wollen, dass du nicht ganz "normal" bist wenn du ein Messer trägst (weil es ja überhaupt keinen vernünftigen Grund dafür gibt), und die gezielt Ängste schüren. Die sich freuen würden, wenn es an der Kasse im Mediamarkt schlagartig still wird, und 20 Leute dich mit einer Mischung aus Angst, Misstrauen und Feindseligkeit anstarren, weil du dich erdreistest, in der Öffentlicheit eine Blistervepackung mit dem Messer aufzuschneiden!

Diese Einstellung und diese Ziele sind es, die mir Angst machen, denn das ist krank. Man kann sich ja auch gut vorstellen, wie das weiter geht: Gewaltrückgang wird es keinen geben, also haben wir zu wenig verboten, noch schärfere Gesetze müssen her...
Einen Ausblick findest Du auf der IMSW-Seite unter Kommentare.

Und die Art und Weise, wie dieses Gesetzgebungsverfahren durchgezogen wurde, erschreckt mich. Mag ja der lockere Umgang mit der Wahrheit zum politischen Handwerkszeug gehören, ich finde es dennoch bestürzend, wie hier manipuliert, gelogen und verdreht wurde. Das ist unwürdig für eine Demokratie.

Ganz egal, welche konkreten Auswirkungen dieses Gesetz haben wird, gibt es genug Gründe, das nicht einfach stillschweigend hinzunehmen.

Grüße Rainer
 
@WIN BEAR
ZITAT :
*Wir müssen eh mittlerweile davon ausgehen, daß jedes "polizeiliche Gegenüber" bewaffnet ist und auch entsprechend verfahren.*

Es ist auch prinzipiell keine schlechte Idee, bewaffnet durch die Welt zu laufen.
 
Waffenrecht - Ausnahme für Filmaufnahmen

... Politiker ... sehen wirklich gefährliche Menschen mit Messern in Filmen und im TV und denken sich Ihren Teil.

NEIN, sie denken sich nicht nur diesen Schwachsinn sondern unterstützen (wissentlich ???) die negative Beeinflussung von Kindern und Jugendlichen:

Offenbar um diese einseitige, unrealistische und voreingenommene Betrachtungsweise auch weiterhin ausschlachten zu können, ist im neuen Gesetzesentwurf bereits das Verbot der in Frage stehenden "besonders gefährlichen" Messer aufgehoben worden für "Film- und Fernsehaufnahmen" (§ 42a (2) 1.)

cut
 
...so jetzt gebe ich auch noch meinen Senf dazu.
Bin neu hier im Forum, lese zwar schon eine Weile mit, aber das ist mein erster Post und ich möchte einfach mal meinem Unmut Luft machen.
Habe das ganze Thema mit der Gesetzesänderung schon eine Weile verfolgt, aber nie so wirklich ernst genommen.
In den Tageszeitungen und Fachmagazinen ist das Thema jedoch ständig präsent und so mache ich mir jetzt auch so meine Gedanken.
Mich ärgert es maßlos, dass einige Politiker wieder einmal etwas kaputt regulieren müssen, von dem Sie keine Ahnung haben, wie es schon z.B. bei den so genannten „Kampfhunden“ ist und war und so den "braven Bürger" entmündigen und kriminalisieren.

Ich trage gerne ein Messer bei mir, sei es beim „Gassi gehen“ im Wald, beim Angeln, auf der Arbeit oder einfach nur so, zwar weiß ich, dass dies teilweise Ausnahmen vom Verbot sind, doch auf die Diskussionen und den Gang zum Anwalt, wenn ein Messer zu unrecht konfisziert wird, habe ich gar keine Lust.
Mein erstes Messer habe ich von meinem Vater zu meinem 10. Geburtstag bekommen, auch er hat sei erstes Messer zu seinem 10. Geburtstag von seinem Vater bekommen. Früh wurde ich im verantwortungsvollen Umgang unterwiesen und habe seit dem niemanden (außer mir selbst) mit einem Messer verletzt, bedroht oder gar getötet!!!

Ein solches Verbot bringt in meinen Augen überhaupt nichts positives, denn die Jugendkriminalität, die dadurch eingedämmt werden soll, wird in den kommenden Jahren eher zunehmen, ein Verbot bringt da nichts, siehe England.
Vielmehr sollte man versuchen Perspektiven und Alternativen zu schaffen.
Der Reiz des Verbotenen wird gerade bei gewaltbereiten Jugendlichen zu einer Verschlechterung führen. Außerdem kann jederzeit ein legaler Ersatz für eine kriminelle Tat beschafft und verwendet werden.

Meiner Meinung nach sollten schleunigst die Herren Politiker, die diese Gesetzesänderung ausgearbeitet und auf den Weg gebracht haben namentlich und öffentlich benannt werden und jeder, der sich in seiner Freiheit beschnitten sieht, sollte handeln.

Einen Verlust von Wählerstimmen wird die Verantwortlichen eventuell schnell umstimmen, siehe zum Beispiel Kommunalwahlen in Bayern.
Hier spricht man direkt von einer Lockerung des Nichtraucherschutzes nach der Farce für die CSU.

Viele Grüße
Rattler
 
AW: Waffenrecht - Ausnahme für Filmaufnahmen

NEIN, sie ....unterstützen (wissentlich ???) die negative Beeinflussung von Kindern und Jugendlichen:

Offenbar um diese einseitige, unrealistische und voreingenommene Betrachtungsweise auch weiterhin ausschlachten zu können, ist im neuen Gesetzesentwurf bereits das Verbot der in Frage stehenden "besonders gefährlichen" Messer aufgehoben worden für "Film- und Fernsehaufnahmen" (§ 42a (2) 1.)

cut
Also unterstellst Du Sylvester Stallone eine politische Kumpanei mit Ströbele? Ist ja unglaublich!:steirer:
 
Zum Thema passt ein Gedicht von Wilhelm Busch ganz gut, wie ich finde:

Ganz unverhofft auf einem Hügel
sind sich begegnet Fuchs und Igel.
Halt! rief der Fuchs, du Bösewicht!
Kennst du des Königs Order nicht!
Ist nicht der Friede längst verkündigt,
Und weißt du nicht, daß jeder sündigt,
der immer noch gerüstet geht!
Im Namen seiner Majestät,
komm her und übergib dein Fell!
Der Igel sprach: Nur nicht so schnell,
nur nicht so schnell!
Laß dir erst deine Zähne brechen,
dann wollen wir uns weitersprechen.
Und also bald macht er sich rund,
zeigt seinen dichten Stachelbund
und trotzt getrost der ganzen Welt,
bewaffnet, doch als Friedensheld.

Wilhelm Busch


Gruß, Jan.

(sollte es als OT empfunden werden: bitte löschen...)
 
AW: Waffenrecht - Ausnahme für Filmaufnahmen

NEIN, sie denken sich nicht nur diesen Schwachsinn sondern unterstützen (wissentlich ???) die negative Beeinflussung von Kindern und Jugendlichen:

Offenbar um diese einseitige, unrealistische und voreingenommene Betrachtungsweise auch weiterhin ausschlachten zu können, ist im neuen Gesetzesentwurf bereits das Verbot der in Frage stehenden "besonders gefährlichen" Messer aufgehoben worden für "Film- und Fernsehaufnahmen" (§ 42a (2) 1.)

cut


Hallo Cut!


So kann man es auch sehen, geschickt argumentiert.
 
@WIN BEAR
ZITAT :
*Wir müssen eh mittlerweile davon ausgehen, daß jedes "polizeiliche Gegenüber" bewaffnet ist und auch entsprechend verfahren.*

Es ist auch prinzipiell keine schlechte Idee, bewaffnet durch die Welt zu laufen.



Es ist die beste Idee, die ein(e) freiheitliebende(r) Mitbürger(in) haben kann!

Das Waffengesetz mit all seinen Verordnungen und Nebengesetzen dient aus meiner Sicht nur dazu, den "Normalo" in Abhängigkeit vom Staat zu halten. Das nennt sich dann hochtrabend das "Gewaltmonopol des Staates". Er soll sich im Konfliktfall an staatliche Institutionen wie Gerichte oder die Polizei wenden.
Dass diese Institutionen der ihnen übertragenen Aufgaben aber gar nicht alle nachkommen können, sei es aus schlichtem Personalmangel oder immens hoch angesetzten Eingriffsbefugnissen, wird geflissentlich übersehen. Wenn sie es könnten, hätten wir wirklich einen Polizeistaat, den keiner will.

Eine restriktive Waffengesetzgebung hat noch keinen potentiellen Straftäter davon abgehalten, sich über dunkle Kanäle mit den geeigneten "Mitteln" zu versehen. Da sieht die Grundstimmung nämlich so aus: Wenn ich schon Gesetze übertrete, dann kann ich es auch gleich mit was Stärkerem tun!

Mein Vergleich in der Strafandrohung mit dem Falschparken auf einem Behindertenparkplatz und Übertretungen im Waffenrecht, die lediglich eine Ordnungswidrigkeit darstellen, war natürlich ironisch/satirisch gemeint - entbehrt aber nicht jeglicher Grundlage.
Sicher sind 10.000,-€ viel Geld, aber, dies stellt die "Maximalandrohung" dar, nicht den Regelsatz für Verstöße gegen das Waffenrecht. Im Umkehrschluß ist es aber nach dem Ordnungswidrigkeitenrecht auch möglich, bei beharrlichen Verstößen z.Bsp. im Verkehrssektor auch erheblich höhere Geldbußen zu verhängen, die auch in die Tausende gehen können - natürlich verbunden mit anderen Sanktionen wie Fahrverbote oder Führerscheinentzug auf dem Verwaltungsweg.
Im Sektor Ruhestörung ist es z. Bsp. gängige Praxis bei den Ortsverwaltungen, die Bußgelder bei jedem Verstoß bis zur Höchstgrenze zu verdoppeln.

Zu den anderen Kritiken meines Beitrages (ich will hier nicht alle Kritiker aufführen):

Zuallererst einmal, ich bin wirklich keinem Kritiker böse - wie kommt ihr bloß darauf? Das ist hier ein Forum und so zartbesaitet bin ich nicht und könnte ich mir auch schon beruflich gar nicht leisten.

Die einschlägigen waffenrechtlichen Bestimmungen sind wirklich jedem LEO (der Begriff ist mir lieber als COP, wenn man hierzulande schon kaum mehr "Polizeivollzugsbeamter" sagen kann, ohne auf verständnislose Gesichter zu treffen ) bekannt und er oder sie wird auch entsprechend handeln.

Mit Recht kann jeder Bürger einen gut ausgebildeten Polizisten erwarten und wird ihn auch in aller Regel antreffen. Nur ist es illusorisch anzunehmen, daß jeder von uns alles weiß. Dann bräuchten wir keine Gerichte, Richter, Staatsanwälte und Rechtsanwälte mehr, wenn die Polizei alles zur Zufriedenheit Aller regeln könnte. Es wird leider immer Gesetzeslücken oder Auslegungsprobleme in einzelnen Sachverhalten geben, die die Polizei vor Ort eben nicht gleich lösen kann. Sicher werden wir es versuchen, aber, diese Versuche und Entscheidungen sollten auch anschließend vor einem Gericht bestand haben - und dazu gehört eine einigermaßen fundierte Ausbildung. Die erhalten wir auch, aber, es ist auch ein ständiges "Nachlernen" notwendig. Dies macht eben diesen Beruf so anspruchsvoll aber auch interressant.
Es wirft aber doch ein bezeichnendes Licht auf das Waffenrecht, wenn man innerhalb der Dienststelle einen Beamten fast alleine dafür abstellen muß, sich durch den Wust der ganzen Verordnungen zu kämpfen und anschließend den Kollegen die neuesten Regelungen begreiflich zu machen.

Aus reinen Eigensicherungsgründen wird man als LEO natürlich die meisten angehaltenen Personen auch durchsuchen. Die dabei zutage tretenden Waffen werden auch entsprechend eingeordnet und auch gegebenenfalls sichergestellt. Die sich daraus ergebenden Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Waffenrecht sind aber verschwindend gering. Viele werden durch die Staatsanwaltschaft auch schlicht und einfach wegen Nichtigkeit eingestellt.

Zum Schluß möchte ich euch allen noch sagen, daß ich selbst mit meinen Überzeugungen auch innerhalb der eigenen Reihen eher ein Außenseiter bin. Ihr dürft also nicht annehmen, daß meine Ausführungen hier eine Mehrheit der Meinungen innerhalb der Polizei darstellen.

Eigentlich ist eher das Gegenteil der Fall - worauf auch mein "Nickname" hier hinweist........

Falls noch Fragen bestehen...- ich bin zwar jetzt öfters hier im Forum, aber nicht ständig. Werde alle zu beantworten versuchen, aber, dass kann halt dauern.

Gruß
Win Bear
 
Hallo Win Bear,

Willkommen im Forum!
Warum denkst du, dass das Gesetz im Bundesrat noch Veränderungen erfahren wird? Das Waffengesetz ist meines Wissen nicht zustimmungsbedürftig, und der Innenausschuss des Bundesrats hat sich angeblich bereits entschlossen, keinen Einspruch einzulegen.

Grüße Rainer


Hallo Rainer!

Wenn ich recht weiß, ist das "Waffengesetz" ein Bundesgesetz und daher immer noch bei Änderungen zustimmungsbedürftig durch den Bundesrat. Bitte korrigiere mich, falls ich falsch liege.

Es gibt allerdings zu diesem Gesetz eine Fülle von Verordnungen, die sich als Ausführungsbestimmungen deklarieren und die sich wirklich an sämtlichen normalen Gesetzgebungsverfahren vorbei durch "Dekret" eines Ministeriums verändern lassen.

Aber, auch diese Ministerien sind durch gewählte Beamte und ähnliches Gefolge besetzt. Sie müssen einfach dem allgegenwärtigen Lobbyismus folgen und entsprechend entscheiden.

Es wird wohl nicht so schlimm kommen, wie prophezeit.

Das ist meine persönliche Einschätzung. Kann mich auch täuschen.

Gruß
Win Bear
 
Moin Moin!

Ich bin auch Polizeibeamter und trotzdem "Messerfreund"! (ja, das geht!)

Ich habe jetzt jeden einzelnen Thread gelesen und finde, daß die Diskussion ein wenig "aus dem Ruder" gerät!

Wie schon des öfteren hier festgestellt wurde: Ja, zum 01.04. wird das Gesetz in Kraft treten. Das Führen (jederzeit zugriffsbereit, ob im Rucksack oder in der Plastiktüte, im Handschuhfach oder unter dem Fahrersitz, in der Hosentasche, in der Jackentasche mit Reißverschluß) wird wohl mit Geldstrafe bis zu 10.000 Euronen (wie auch bei dem Führen von Anscheinswaffen) geahndet werden. Darüberhinaus wird das Messer dann wohl auch weg sein und ich glaube nicht, daß man es nach Ausgang des Verfahrens wiederbekommen wird.

Zu verdanken haben wir es ja den Straftätern der vergangenen Zeit, die sich bei ihren schweren Körperverletzungen den Einhandmessern bedient haben. Man sollte vielleicht ein wenig in der Zeit zurückgehen und dabei einen Blick auf das Waffengesetz werfen. Anfänglich wurden die Messer verboten, die bedrohlich waren und von vielen Kriminellen benutzt wurden. Wenn man an Filme oder andere Szenen denkt, welche Messer wurden meist benutzt? Richtig, Springmesser! Was wirkt bedrohlicher, als ein Messer, das beim Bedrohen dicht vor dem Gesicht des Opfers aus dem Griffstück schnellt!? Ergo: Verbot für Fall- und Springmesser bei denen die Klinge vorne aus dem Griffstück bewegt wird. Dazu noch die Aufzählungen: Klinge länger als 8,5 cm, Klinge nicht schmäler als 20% der Breite der Klinge, beidseitig geschliffen und und und

Was passiert? Es kommen die Balisongs/Butterfly-Messer. Wer kennt nicht die Szenen aus "American Fighter" mit Michael Dudikoff wo er lustig mit so einem Messer rumhantiert!? Also wird jetzt vorm Opfer erstmal eine Butterfly-Kata abgezogen! Was macht die Regierung? Sie verbietet obendrein noch die Butterflies. Was macht die kriminelle Brut? Sie holt sich die mittlerweile so beliebten, immer günstiger werdenden und in allen varianten angebotenen Einhandmesser und begeht damit ihre Straftaten. Ergo: Verbot des Führens von Einhandmessern. Dazu noch das Verbot der feststehenden Messer mit Klingenlänge über 12cm. Ein kläglicher Versuch, die Zahl der schweren KVs zu minimieren. Als nächstes werden wohl dann Straftaten folgen mit feststehenden Messern mit Klingenlänge unter 12cm.

Danach ein Verbot mit diesen und die Täter schnappen sich Schweizer Messer und immer so weiter ...

Es stellt sich sicherlich die Frage: Was wird letztendlich mit dieser Ergänzung des WaffG erreicht? Ist man wirklich der Meinung, ein Krimineller, der sein Messer bei sich führt um eine gesetzeswidrige Handlung zu begehen oder keine Hemmung hat dies zu tun, interessiert sich für ein Verbot des Führens solcher Messer? Wohl kaum. Die Einzigen, die dieses Gesetz wirklich trifft, und das auch noch im extrem negativen Sinne, sind doch wir. Die normalen, grösstenteils gesetzestreuen Bürger, die mit ihrem EDC-Messer einfach ständig irgendwelche Dinge erledigen, die Welten von der Kriminalität entfernt sind: Plastikverpackung der 6er-Träger-Apfelschorle einschneiden, Briefe öffnen, Pakete und Päckchen öffnen, Verpackung der neuen Spielzeuge unserer Kinder öffnen, das Seil der Kinderschaukel kürzen, Kabel beim Reparieren von Elektrosachen abisolieren, Äpfel beim Picknick aufschneiden, Äste von Bäumen abschneiden um dem Sohn ein provisorisches Holz-Schwert beim Spazierengehen zu basteln etc... und wenn es der Kreuzschnitt nach dem Klapperschlangen-Biß ist! :hmpf:

Wenn ich als Polizist jemanden anhalte und kontrolliere und sehe bei ihm ein Einhandmesser, ist er für mich ja nicht sofort ein Krimineller. Es kommt doch auf mehrere Aspekte an: 1. War er schon einmal straffällig? 2. Wie hat er sich vor dem Anhalten verhalten? 3. Warum habe ich ihn überhaupt angehalten? 4. Wie verhält er sich mir gegenüber? 5. Wie verhält er sich den Mitbürgern gegenüber? 6. Hat das Messer überhaupt irgend etwas mit dem Anhalten zu tun? und und und

Als sinnvolles Verbot halte ich z.B. das in Hamburg durchgeführte Verbot auf der Reeperbahn und im Umfeld.
http://www.abendblatt.de/daten/2007/12/12/826545.html

So etwas trifft die Sache doch genauer: Da "hinschlagen" wo es weh tut und von wo die Gefahr ausgeht!

Huch, jetzt bin ich aber abgeschweift.

Was ich sagen wollte: Wer kann, entfernt die Stifte, Schrauben oder Winkel von seinem Einhandmesser und macht es quasi zu einem normalen Taschenmesser mit feststehender Klinge. Oder er legt sich ein laut BKA-Entscheid anerkanntes Rettungsmesser zu, welches laut §42a Absatz 3 zu einem "allgemein anerkannten Zweck" gehören sollte.

Um es auf den Punkt zu bringen: ICH KÖNNTE BRECHEN über die neue Gesetzesänderung. Das ist ein Schlag ins Gesicht für uns legale Messerfreunde und ein Tritt ins Gemächt für die Messerindustrie (hier in Deutschland wohl hauptsächlich!)! Ich frage mich, warum nicht mehr von Seiten der dt. Hersteller (Böker, Herbertz ...) getan wird!:confused:

Wohl oder übel werde ich mir jetzt ein schönes Neck suchen müssen mit ner passablen Klingenlänge, welches nicht auch noch als Hieb- und Stoßwaffe deklariert wird. Wo soll das alles noch hinführen???

Ich hoffe ich habe, auch als Forum-Neuling, ein wenig meinen Standpunkt darlegen können, auch aus Sicht eines verhassten Polizisten. Eigentlich wollte ich mich nur mal bei Leuten ausheulen, die mich auch verstehen und ebenso darunter leiden!

Danke fürs Lesen! Und nehmt mich nicht zu sehr auseinander! :(
 
@Mad-OH76
Ich werfe mal ganz dreist die Behauptung in den Raum, dass Polizisten in diesem Forum nicht verhasst sind. Es gibt sogar eine ganze Menge davon hier, kam mir beim lesen jedenfalls so vor.

Bezüglich des Sinns der neuen Gesetzgebung wurde hier im Forum öfters auf unsere britischen Nachbarn verwiesen, bei denen die die Messerstechereien seit des Messerverbots verdoppelt haben. Hm.

Ich denke mal, dass bezüglich der Durchsetzung des Verbotes viele Deiner Kollegen tendenziell wie Du handeln werden. Benutzt jemand ein Messer zum dazu Nahrungsmittel zu meucheln oder z.B. ein Paket aufzuschneiden, kann der Besitz durchaus mal übersehen werden.
Sollte allerdings irgendein Halbstarker oder Hip-Hopper Marke DJ Gehirnschwund mit einem Messer sinnlos rumfuchteln oder gar jemanden bedrohen, ist das Messer schneller weg als die Jungs AGGRO-Berlin sagen können.

Was das Hauptproblem sein wird, sind Ausweichgegenstände, z.B. Cutter-Messer, Teppich-Messer etc., siehe hierzu auch verschiedene Threads bezüglich Englands Messerrecht.

Aber zum Glück haben wir ja unsere Politiker, lassen sich von sowas banalem wie gesundem Menschenverstand nicht aufhalten. Siehe dazu auch Filmzensuren, wenn Erwachsene vor filmischen Inhalten geschützt werden müssen oder Computerspieler (3 Amokläufer von 10 Millionen Spielern ist ja auch ein erschreckender Prozentsatz). Es gibt halt kaum etwas in Deutschland, was man mit Verboten nicht regeln könnte.
 
Wenn ich als Polizist jemanden anhalte und kontrolliere und sehe bei ihm ein Einhandmesser, ist er für mich ja nicht sofort ein Krimineller. Es kommt doch auf mehrere Aspekte an:

Und genau dort öffnen sich der Willkür Tür und Tor - egal ob liberal oder rigiede.
Diese Form der Argumente "Es wird doch auch abgewägt und soll nur die bösen treffen" lese ich derzeit von allen Seiten und soll wohl der Beruhigung dienen, dabei lese ich in dieser Argumentation immer nur in goßen Lettern "WILLKÜR".
Ich möchte aber nicht Willkür, sondern vernünftigen Gesetzen unterliegen -> in Meinen Augen ein durchaus nachvollziehbarer Wunsch.
 
@17x17:

Ich wollte mit meinem Thread nicht die Willkür, wie Du sie so schön nennst, loben, sondern lediglich meinen Standpunkt der Dinge als Polizeibeamten darstellen! Hiermit wollte ich weiterhin keinesfalls das neue Gesetz loben, schönreden oder gar unterstützen! Das möchte ich klargestellt haben!

Entweder hast Du meinen Thread nur überflogen oder mich nicht verstanden. Kann mal passieren. Wir sind ja alle nur Menschen, nicht wahr!?
 
Der Abgeordnete Klaus Peter Willsch hat auf meinen Brief geantwortet, dass das Gesetz laut Empfehlung dess Innenausschusses in der nächsten Bundesratssitzung ohne Änderungen angenommen wird.

Seine sonstigen Einschätzung lasse ich außen vor, das ist nicht so wichtig, teilweise grentzte es an Wortklauberei.
 
Wann ist diese Sitzung und wann etwa ist mit einer Veröffentlichung des genauen Gesetzestextes zu rechnen? Immerhin sind es ja nur noch knapp 3 Wochen bis zum 1.4. ...
Oder wird uns das ganze erst am Tage des Inkraft-tretens unter die Augen kommen?

Grüße
Micha
 
Entweder hast Du meinen Thread nur überflogen oder mich nicht verstanden. Kann mal passieren. Wir sind ja alle nur Menschen, nicht wahr!?

Ich habe Dein Post nicht nur überflogen, und imho auch verstanden.
Mit meiner Antwort habe ich auch weniger Deinen Beitrag kommentieren, sondern lediglich an der Stelle einhaken wollen, die Du mir geboten hast.
Ich habe Dich also keineswegs angreifen wollen, sondern lediglich angemerkt, dass der Polizeibeamte vor Ort auf diese Art auch gleichzeitig zum Richter wird - zeigt er an, oder nicht? Ist mir der andere blöd gekommen, oder nicht?
 
Ich meine auch das der Beamte zum Richter wird, aus Absicht das er nach Sympathie entscheidet bzw einen legal reason nicht anerkennt. Oder unabsichtlich, das er aus tatsächlicher Unwissenheit heraus eine falsche Entscheidung trifft. Nichts desto trotz ist in allen Fällen erstmal das Messer weg, wenn wir Pech haben.
 
Last edited:
Wie schon des öfteren hier festgestellt wurde: Ja, zum 01.04. wird das Gesetz in Kraft treten. Das Führen (jederzeit zugriffsbereit, ob im Rucksack oder in der Plastiktüte, im Handschuhfach oder unter dem Fahrersitz, in der Hosentasche, in der Jackentasche mit Reißverschluß) wird wohl mit Geldstrafe bis zu 10.000 Euronen (wie auch bei dem Führen von Anscheinswaffen) geahndet werden.

Ich frag mich dann wie zum teufel man so ein Messer transportieren soll? Ein Messer im Rucksack ist für mein Verständnis NICHT sofort zugriffsbereit - immer diese drecks Formulierungen die Jeder auslegen kann wie er will. Was ist "nicht jederzeit zugriffsbereit" eine 2 Kilo Stahlschachtel mit Sicherheitsschloss und der Schlüsse muss in der linken Socke getragen werden oder was?

Diese ..... Politiker .... mich immer mehr an...

Gruß
Simon
 
Moin.

Bitte! Haltet doch mal die Füße still.

Sich über noch nicht definierte Begriffe aufregen ist schlecht für den Blutdruck.
Es braucht sich jetzt auch bitte kein weiterer Polizeibeamter mehr als Messerfreund outen (in einem Messerforum:rolleyes:).

Ab jetzt lösche ich weitern OT wieder kommentarlos.

Gruß
chamenos
 
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