Waffenrecht - War es das?

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Das es ein Eingriffsermessen bei Ordnungswiedriegkeiten gibt ist klar, was ich IMHO mit dem Satz: " ...Wenn ein Polizist was macht läuft die Verwaltungmaschiene an und es wird nach Gesetz entschieden. ..." auch zum Ausdruck gebracht habe.

Aber auch dieses Eingriffsermessen wird m.E. sicherlich durch kommende Durchführungsvorschriften zumindest in eine bestimmte Richtung geleitet werden.

Genauer: Auf der Tatbestandsseite gibt es kein Ermessen. D.h. ob jemand gegen das Gesetz verstößt und eine Ordnungswidrigkeit begeht, liegt nicht im Ermessens einer Verwaltungsbehörde oder Gerichtes. Wenn jemand ein solches Messer ohne berechtigtes Interesse führt (außerhalb eines verschlossenen Behältnisses), liegt ein Gesetzesverstoß vor. Unklare Rechtsbegriffe begründen kein Ermessen. Eine Konkretisierung dieser unbestimmten Begriffe (wie z. B. das berechtigte Interesse) durch eine Rechtsverordnung ist nur möglich, wenn dies im Gesetz ausdrücklich vorgesehen ist. Interne Verwaltungsrichtlinien begründen kein gegenüber dem Bürger durchsetzbares Recht. Wenn ein bestimmtes Verhalten nicht gegen das Gesetz verstößt (was dann im Zweifel das Gericht feststellen muss), kann die Richtlinie sagen, was sie will (der umgekehrte Fall wird praktisch nicht vorkommen :hmpf:).

Ein Ermessen besteht lediglich auf der Rechtsfolgenseite, d. h. im Hinblick darauf, ob und in welcher Höhe ein Bußgeld verhängt wird und ob das Messer eingezogen wird. Und ein Ermessen besteht natürlich im Hinblick darauf, wer ggf. überhaupt kontrolliert wird. In der Praxis wird es für die meisten allerdings keinen großen Unterschied machen.

Ich hoffe, das schafft ein bißchen Klärung. Alles natürlich unter dem Vorbehalt, daß wir hier noch über einen Entwurf diskutieren.

Nunatak
 
Last edited:
...Und ein Ermessen besteht natürlich im Hinblick darauf, wer ggf. überhaupt kontrolliert wird. In der Praxis wird es für die meisten allerdings keinen großen Unterschied machen.

Ich hoffe, das schafft ein bißchen Klärung. Alles natürlich unter dem Vorbehalt, daß wir hier noch über einen Entwurf diskutieren.

Nunatak

ad1: ein Ermessen besteht also darauf, WER kontrolliert wird. That´s the fact. Ich sage dazu: gut, dass hierzu dieses Ermessen besteht.
Nur, wie kommst Du zu der Annahme, dass es in der Praxis keinen großen Unterschied machen wird? Ich schätze es genau anders ein. Polizisten haben kein Brett vorm Kopf, auch keinen Splitter im Auge.

ad2: über einen Gesetzentwurf diskutieren wir hier nicht mehr. Der Entwurf wurde am 22.02. in 3. Lesung beschlossen.

Beste Grüße
carrot
 
Tja, weder Splitter im Auge noch Brett vor dem Kopf - allerdings völlig individuelle Ansichten über den sozialadäquaten Gebrauch von Messern. ICH trage im Dienst selbst eins, habe aber auch Kollegen, denen so etwas ausgesprochen unheimlich ist (wahrscheinlich empfinden sie ihre fünfzehnschüssige halbautomatische Selbstladepistole eher als ein Kleidungsstück...). Das heißt: Spaziergänger kommt MIR entgegen, mit nem Achtzollbowie friedlich am Gürtel - für mich kein Kontrollanlaß. Spaziergänger kommt Kollegen Jan-Christopher oder Kollegin Lisa-Marie entgegen: "Oh, ein verbotenes Schwert. Das darf man aber nicht. Erst mal Vorgang anlegen." Kommt ja auch für die Quote gut...

Was hier noch verschwiegen wird: Wenn es angeblich SOOO einfach ist, einen "legal reason" aus dem Hut zu zaubern, welcher Depp glaubt dann daran, daß entsprechende "Rechtfertigungsstrategien" dann nicht auch SOFORT bei der Zielgruppe die Runde machen würden, falls die - entgegen jeder Lebenserfahrung - diesbezüglich auch nur die geringste Normenakzeptanz aufbringen würde??
Also, WENN diese völlig verquere Regelung überhaupt irgendwelche Sicherstellungen bewirken soll, muß man sie schon mit ein wenig Nachdruck anwenden - und dann werden wir wohl eher bebußt als die angebliche Zielgruppe.

Es ist völlig untauglich, das angeblich angepeilte Ziel durch eine völlig willkürliche und unsinnige Ächtung bestimmter Gegenstände erreichen zu wollen und gleichzeitig auf einen Ansatz verstärkter Ahndung von mißbräuchlicher Nutzung - Gewalt, Nötigung, Bedrohung usw. - gänzlich zu verzichten.

Übrigens, vielleicht OT, aber ein Bedürfnis: Die Beiträge von Nunatak finde ich in ihrer konzentrierten Sachlichkeit sehr hilfreich und informativ.

Micha M.
 
@Micha M.

Das ist eben nur ein Beispiel dafür, dass den gesetzgebenden Herren, die uns auch noch vertreten sollen, der gesunde Menschenverstand abhanden gekommen ist.

In Zukunft zum Führen der Klinge ein Bifi eingepackt, und alles ist in Ordnung.
 
Ich finde es wird im Moment zuviel über des Kaiser`s Bart gestritten, ab kommt er doch. Das Gesetz war nicht zu verhindern ,sollte man oder wir nicht erst einmal sehen wie die Auslegung des legal reason und ähnlichem sich entwickelt. Durch irgendwelches Gejammer und Spekulieren wird es nicht besser. Sich an die Petition dranhängen ist gut, ich denke mehr kann man im Moment nicht tun. Entweder läßt es sich kippen oder abschwächen (hoffentlich) oder nicht, aber wilde Gedanken über Rechtsgrundlagen bringen glaube ich nichts.


P.S. Ich bin genauso sauer über das Gesetz!
 
Ja genau Frank,
sowas wollen wir doch hören::super:
Ohne Probleme kann man die Messer jedoch im Wald, bei der Wanderung, im Pfadfinderlager, beim Fischen und so weiter "führen".
Viel beruhingender wäre es allerdings, wenn nicht Lauche&Maas sondern ein Richter diese Aussage machen würde, und zwar als Urteilsspruch.

Klaus
 
"Durch die, wie so oft, verkürzte Darstellung eines komplizierten Sachverhaltes durch unsere Medien entsteht der Eindruck, alle Messer über 12,5 cm Klingenlänge seien verboten."

Inhaltlich falsch (12,5cm).
Aber den Rest des Sachgehalts wird der Handel zu spüren kriegen.
 
Da selber politisch aktiv und im Wahlkmapf habe ich mich biher nicht zum Thema gelmeldet

Ich melde mich hier, da es mir in diesem Thread, da es nach meinem Eindruck um die sachliche Betrachtung der praktischen Auswirkungen geht, wobei vor allem die Gerichtsfestigkeit diverser Volten des Gesetzgebers ja noch mit Spannung zu erwarten ist.

Mir fallen da ein paar ein paar wichtige Punkte auf:

Zum ersten die Frage, wo die Reise denn noch hingehen soll, vor allem angesichts der "Entwaffnungsgelüste" diverser politischer Akteure. Auch wenn ich davon abrate, alles zu leicht zu nehmen, eine weitere Verschärfung über die erreichte Schwelle hinaus halte ich für unwahrscheinlich, da sie die Abgeordneten der Gesetzgebung zwangsläufig in Konflikt mit Pressuregroups von hoher Bedeutung bringen würde. Kein Fachpolitiker macht sich für einen wirkungslosen Gesetzessymbolimus stark (die wissen es alle bzw. wissen es vorsätzlich nicht), wenn er damit den Unmut relevanter Lobbys auf sich zieht. Selbst auf dem Höhepunkt der "Hundepanik" nach dem Volkan-Vorfall hat es nicht eine Fachsprecher einer großen Partei gewagt, Maßnahmen zulasten Deutscher Schäferhunde auch nur in Erwägung zu ziehen. Die unten zitierte Antwort des MdB Uhl deutet ja schon jetzt auf einen gewissen Füllegrad der Hosen bei etlichen Bundesparlamentariern hin.

Wie wirken sich die Neuerungen denn nun vorraussichtlich in der Realität aus. Zunächst vermute ich einmal sehr gering. Schon die alte Rechtslage war, nach meinen eigenen und den mir verschiedentlich zugetragenen Erfahrungen, nur einer verschwindenden Minderheit der Vollzugsbediensteten bekannt, insbesondere nicht die Detailregelungen (z.B. Springmesser). Der breiten Öffentlichkeit erst recht nicht, da kursierten schon immer wirrste Zentimeterwerte und Funktionsbezeichnungen. Das wird sich auch jetzt nicht ändern, schon die staatlichen Pressestellen und erst recht nicht die Medien waren nach meinen Beobachtungen nicht in der Lage, auch nur eine(!) vollständig richtige Meldung über die WaffRnovelle zu verbreiten. Ich wette 1 Kasten Bier, das die große Mehrheit von Trägern hoheitlicher Gewalt wie einfachen Mitbürgern nicht genau weiß, was ein "Einhandmesser" ist und auch mit dem neuen Gesetz immer noch glaubt, das alle festellbaren Messer verboten sind, zumindest alle über 8cm.

Hinsichtlich des Kontrollermessens gebe ich zu bedenken, daß die neu eingeführten Owis auch den diversen Ordungsämtern/diensten Möglichkeiten bieten. Deren Mitarbeiter stehen oft unter hohem Druck, da ihnen durch vorgesetzte Stellen regelmäßig klar gemacht wird, daß sie ihre Bruttoarbeitskosten nicht nur einzuzetteln haben, sondern eine Übererfüllung der Kostendeckung erwartet wird. Es ist also mit einem allgemeinen Aktionismus gegen alle Arten von Messern zu rechnen, egal was für welche und ob mit Verbot/Beschränkung belegt oder nicht. Daß dieses Vorgehen sich vorangig nicht gegen den von der Regelung avisierten "Kundenkreis" richten wird, sondern gegen friedlich aussehende Normalbürger ist logisch, denn schließlich sind die Mitarbeiter der Odnungsdienste i.d.R. sowohl unbewaffnet als auch nicht suizitär veranlagt.
Für jeden, der ein Messer miführt, ist es daher mehr denn je notwendig, die Rechtslage zu kennen, soweit sie konkretisiert ist. Und natürlich muß jederzeit ein schlüssiger "anerkannter Zweck" zur Hand sein. Da hilft schon alleine um den Leidensdruck für den betreffenden hoheitlich Tätigen zu erhöhen, wenn der/die sich die Menge an Papierkram klarmacht, den eine Maßnahme gegen einen mit sich bringen würde. Bisher hat bei mir sogar jeder Polizeibeamte von der Druchführung einer beabsichtigten Kontrolle (Person oder Durchsuchung an einer "Verbotszone") abgesehen, sobald ich nach dem vorliegenden Verdachtsmoment gefragt habe, bzw. gefragt habe, ob es etwa eine verdachtsunabhängige Kontrolle sein soll.
 
Ich möchte nicht falsch verstanden werden, denn auch ich halte die neuesten Einschränkungen für ausgemachten Unsinn, aber ich habe bei manchen Beiträgen im Forum wirklich den Eindruck, dass zwar intern viel "heiße Luft abgelassen" wird, aber wir damit bei den politisch Verantwortlichen nach meiner Meinung nicht wirklich ankommen bzw. nicht viel bis gar nichts erreichen.
Hat sich schon mal jemand Gedanken gemacht, ob es wirklich sinnvoll ist, jedes zweite Messer als "taktisch" bzw. "tactical" zu bezeichnen (was immer damit gemeint sein soll), immer neue Messer vorzustellen, die "street scalpel" oder ähnlich "gefährlich" heißen oder an einer Klinge 5 verschiedene Anschliffe anzubringen, die eigentlich zu nichts taugen, aber beim nicht messervirusinfizierten Betrachter den Eindruck eines gefährlichen Gegenstandes erwecken? Wen wundert es eigentlich, dass ebenso ahnungslose wie hyperaktive bzw. aktionistische Politiker irgendwelche Maßnahmen im "Interesse der öffentlichen Sicherheit" fordern, wenn selbst die Fa. Böker Messerkampfkurse mit Jim Wagner bis hin zu Schusswaffen-Training anbietet. Nicht zuletzt das Team Böker/ Pohl hat in den letzten Jahren permanent mit immer neuen taktischen Messern zu einer "Militarisierung" beigetragen.
Ich höre zwar jetzt schon die Gegenmeinung, dass Namen und Aussehen nichts mit tatsächlichem Gefahrenpotenzial zu tun haben -völlig richtig. Das wissen wir Messerliebhaber, aber wer kann das einem Politiker vermitteln, der keine Ahnung , dafür aber Personenschutz und eine öffentliche Meinung hat.
Aber wir wissen doch eigentlich aus dem Atomwaffen- und Gentechnikbereich, dass nicht alles gut und richtig sein muss, was machbar ist.....
Der Vergleich mit den "gefährlichen Hunden" drängt sich auf -auch hier geht der eigentlich Bekloppte am anderen Ende der Leine. Trotzdem sind politische Tagträumer der Ansicht, das Problem sei gelöst. Ein Verbot gewisser Gegenstände löst eben nicht das Problem, dass irgendwelche Kriminellen oder Gestörten sich einen Scheiß darum kümmern und sie trotzdem verwenden. Wer die Kriminalitätsstatistik einmal näher betrachtet, wird feststellen, dass nur ein verschwindend geringer Prozentsatz von Strafttaten mit legalen Schußwaffen verübt wird, der Großteil mit illegalen Waffen, obwohl diese veboten sind. Das Verbot verhindert also gar nichts, weil ein möglicher Täter immer einen geeigenten Gegenstand findet.
Ein Messer ist nach meiner persönlichen Meinung vorrangig ein Werkzeug (ich bin 54 Jahr alt und trage seit frühester Jugend immer irgend ein Messer, ohne jemals einen anderen verletzt zu haben -außer mir selbst schon mal aus Dusselgkeit in den Finger geschnitten-), der Selbstverteidigungsgedanke spielt für mich keine Rolle, weil die "Anderen" mit Sicherheit besser bewaffnet oder kampferfahrener sind und ich als normaler Mensch ganz sicher eine "Beiß- bzw. Killerhemmung" habe. Da ist ein Pfefferspray als Verteidigungsmittel sicher hilfreicher.
Ich sträube mich ganz einfach gegen immer mehr unsinnige Beschränkungen, Bevormundungen, Verbote und Gängelungen durch abgehobene Politiker. Millionen von gesetzestreuen und harmlosen Bürgern werden geknechtet, potenziell kriminalisiert und unter Generalverdacht gestellt, weil die Politik bei Polizei und Justiz ständig spart und so die Jagd auf tatsächliche Verbrecher wissentlich und vorsätzlich behindert. Ich könnte zu diesem Thema noch zwanzig Seiten schreiben und wäre noch nicht fertig...
Aber ich werbe noch einmal dafür, nicht nur alle Politiker für ahnungslos zu erklären und das himmelschreiende Unrecht zu beklagen, sondern auch mal zu überlegen, ob wir uns in die richtige Richtung bewegen und nicht durch die oben angesprochenen Sachen selbst dazu beitragen, dass man uns als verrückte Außenseiter mit Gefahrenpotenzial betrachtet.

Viele Grüße

Dieter
 
Ich erwarte von der Regierung und den Abgeordneten einfach, dass sie die Reife und Gewissenhaftigkeit besitzen, unterscheiden zu können, zwischen einer Minderheit, die sich an der Bezeichnung "tactical" einen herunterholt und der überwiegenden Mehrheit, die zweckmässige Messer als Werkzeug einsetzt, gleich welche Bezeichnung sie tragen.

Ich bin ein Optimist.
 
Hat sich schon mal jemand Gedanken gemacht, ob es wirklich sinnvoll ist, jedes zweite Messer als "taktisch" bzw. "tactical" zu bezeichnen (was immer damit gemeint sein soll), immer neue Messer vorzustellen, die "street scalpel" oder ähnlich "gefährlich" heißen oder an einer Klinge 5 verschiedene Anschliffe anzubringen, die eigentlich zu nichts taugen, aber beim nicht messervirusinfizierten Betrachter den Eindruck eines gefährlichen Gegenstandes erwecken? Wen wundert es eigentlich, dass ebenso ahnungslose wie hyperaktive bzw. aktionistische Politiker irgendwelche Maßnahmen im "Interesse der öffentlichen Sicherheit" fordern, wenn selbst die Fa. Böker Messerkampfkurse mit Jim Wagner bis hin zu Schusswaffen-Training anbietet. Nicht zuletzt das Team Böker/ Pohl hat in den letzten Jahren permanent mit immer neuen taktischen Messern zu einer "Militarisierung" beigetragen.

Deine Beobachtungen sind ja nicht von der Hand zu weisen - und auch ich hab da schon des Öfteren mal ne Augenbraue hochgezogen. Den restlichen Sermon hab ich mal weggelassen, der scheint mir ja sehr vernünftig.
Nur bei all den Produktnamen, irgendwelchen Kursen etc. wollen wir mal zwei Sachen klarstellen.

1.) Angebot und Nachfrage. That's it. Weil die Leute "taktische" Messer wollen, weil sie von Jim Wagner was gezeigt bekommen wollen. Mal ganz im Ernst, schau dich doch mal um. Das ist halt auch Marketing, warum heißt denn bitte ein olles Stück Fisch aus der TK-Truhe "Schlemmerfilet"? Wo kommen wir denn dahin, die Tatsache, dass es sowas gibt, ist noch lange kein Grund, so etwas zu verbieten, denn:
2.) Die Menschen, die diese Produkte und Dienstleistungen nachfragen sind in aller Regel genau so friedlich, wie du und ich.

Ich wüsste nicht, was einen freiheitlichen Staat der Anschliff meiner Messer angeht, oder was ich in meiner Freizeit lerne. Ich bastel schließlich keine Bomben.
 
Hallo zusammen!
Ich bin hier zwar Neuling, aber, ich oute mich jetzt gleich mal als Polizeibeamter, der diese "Neuregelungen" im Waffengesetz zukünftig überwachen soll.
Abgesehen davon, daß diese Neuregelung noch keinen aktiven Gesetzescharakter hat, denn es fehlt immer noch die Zustimmung des Bundesrates (und da wird es noch etliche Änderungen und Verwässerungen geben) zu diesem Gesetz, wüßte ich momentan keinen einzigen Kollegen, der sich dafür auch nur im entferntesten im täglichen Streifendienst interressiert.
Das deutsche Waffenrecht und -gesetz ist selbst für "Eingeweihte" immer noch eine fast undurchschaubare Wüstenei und wird auch entsprechend stiefmütterlich behandelt.
Außer dem strafrechtlichen Nebengesetz zur Kontrolle der Kriegswaffen und ähnlichem gibt es so gut wie keine Norm, die mehr als nur eine geringfügige Freiheitsstrafe oder lächerliche Geldstrafe bei Zuwiderhandlung vorsieht. Alles andere sind Ordnungswidrigkeiten, die einen ähnlichen hohen Stellenwert wie unberechtigtes Parken auf einem Behindertenparkplatz haben.

Es hat keinen Sinn, sich über "ungelegte Eier" aufzuregen.
Selbst wenn es zukünftig nach Passieren des Bundesrates wirklich zum Gesetz werden sollte, das Führen von feststehenden Messern über 12 cm Klingenlänge zu verbieten...... - ....wie hoch ist denn die Strafandrohung?

Ich kann mit einiger Sicherheit behaupten, daß sich die allerwenigsten mir bekannten Kollegen über solche Unsinnigkeiten wie die Klingenlänge eines Messers Gedanken machen. Wir müssen eh mittlerweile davon ausgehen, daß jedes "polizeiliche Gegenüber" bewaffnet ist und auch entsprechend verfahren.

Das Ganze kommt mir vor, als hätte sich irgendein profilierungssüchtiger Politiker ein für sich selbst geeignetes Gebiet ausgesucht, in dem er sich ohne Gegenwehr austoben und mit Zustimmung aus fast allen Richtungen rechnen kann.

Nach einem kurzzeitigen "Hype" in der Öffentlichkeit wird wohl in absehbarer Zeit niemand mehr über dieses Thema reden.

Gruß aus Worms
 
Deine Beobachtungen sind ja nicht von der
Ich wüsste nicht, was einen freiheitlichen Staat der Anschliff meiner Messer angeht, oder was ich in meiner Freizeit lerne. Ich bastel schließlich keine Bomben.


Hallo!

Theoretisch hast Du Recht, aber Du darfst nicht vergessen das die Politiker, viele Richter , Staatsanwälte und auch Ordnungshüter nicht von unserer Harmlosigkeit ausgehen. Sie sehen wirklich gefährliche Menschen mit Messern in Filmen und im TV und denken sich Ihren Teil. Wäre es nicht so wäre die Abstimmung sicher anders ausgegangen. Sicher nehmen viele harmlose Menschen an den Seminaren von J. Wagner teil. Aber warum und wozu man Messerkampf bzw -abwehr trainieren muß als Normalbürger weiß ich nicht. Mein Bekannter, ein Ex- POK weiß es auch nicht. Denn angeblich sind viele Beamte auch nur unzureichend ausgebildet und trainiert. Im Waffenrecht auch nicht immer firm sind Sie angeblich eher froh über die Verschärfung des Gesetzes. Soweit das Ergebnis eines einstündigen Gespräches mit einem EX-Beamten. Im wesentlichen gebe ich damit disa Recht.
 
Abgesehen davon, daß diese Neuregelung noch keinen aktiven Gesetzescharakter hat, denn es fehlt immer noch die Zustimmung des Bundesrates (und da wird es noch etliche Änderungen und Verwässerungen geben) zu diesem Gesetz, wüßte ich momentan keinen einzigen Kollegen, der sich dafür auch nur im entferntesten im täglichen Streifendienst interressiert.

Das ist aber schade...., wenn ich deine Aussage höre, weiß ich jetzt nicht, was mir mehr Angst machen soll....

Das deutsche Waffenrecht und -gesetz ist selbst für "Eingeweihte" immer noch eine fast undurchschaubare Wüstenei und wird auch entsprechend stiefmütterlich behandelt.
Außer dem strafrechtlichen Nebengesetz zur Kontrolle der Kriegswaffen und ähnlichem gibt es so gut wie keine Norm, die mehr als nur eine geringfügige Freiheitsstrafe oder lächerliche Geldstrafe bei Zuwiderhandlung vorsieht. Alles andere sind Ordnungswidrigkeiten, die einen ähnlichen hohen Stellenwert wie unberechtigtes Parken auf einem Behindertenparkplatz haben.

Ich gebe dir recht, dass das deutsche Waffenrecht eher bescheiden ist und viele Probleme in der Umsetzung entstehen lässt. Aber wenn unsere Gesetzeshüter schon "die Flinte ins Korn werfen" kann ich dann von einem Privatmensch ohne größere Rechtsbildung erwarten, dass dieser das Gesetz entsprechend auslegen und begründen kann? Vorallem bringt dies nichts, wenn der Gesetzeshüter kein fundiertes Wissen hat.

Da erwarte ich ehrlich gesagt von jemandem der diesen Job hat und ordentlich ausüben möchte auch, dass dieser sich entsprechend informiert (fortbildet) und dem Bürger ggf. auch als Anlaufstelle für Fragen zur Verfügung steht.

Das Problem wird neben der Ordnungswidrigkeit auch sicher die waffenrechtl. Zuverlässigkeit betreffen (für Sportschützen etc.). Spätestens hört für die Betroffenen hier der Spass auf.


Es hat keinen Sinn, sich über "ungelegte Eier" aufzuregen.
Selbst wenn es zukünftig nach Passieren des Bundesrates wirklich zum Gesetz werden sollte, das Führen von feststehenden Messern über 12 cm Klingenlänge zu verbieten...... - ....wie hoch ist denn die Strafandrohung?

Ich kann mit einiger Sicherheit behaupten, daß sich die allerwenigsten mir bekannten Kollegen über solche Unsinnigkeiten wie die Klingenlänge eines Messers Gedanken machen. Wir müssen eh mittlerweile davon ausgehen, daß jedes "polizeiliche Gegenüber" bewaffnet ist und auch entsprechend verfahren.

Nach einem kurzzeitigen "Hype" in der Öffentlichkeit wird wohl in absehbarer Zeit niemand mehr über dieses Thema reden.

Richtig, im Zweifelsfall ist das Messer erstmal weg! Der Polizist wird sich sicher von mir auch nicht belehren lassen, dass er aufgrund von (vielleicht) Unkenntnis gerade mein gesetzeskonformes Messer einzieht oder meinen sozial-adäquaten Grund nicht anerkennt. Und wenn ich gerade mein Messer im Wert von 200-600 Euro abgeben durfte, sehe ich die Ordnungwidrigkeit vielleicht auch eher Zweitrangig an.

Ich hoffe nicht, dass es alle aus den Reihen der Polizei so sehen und angehen wie es in deinem Posting geschildert ist.

gruß
Sebastian

@ win bear: sehe das bitte nicht als persönl. Angriff auf Dich oder deine Kompetenzen, denn so soll es nicht gemeint sein.
 
Last edited:
...............................................................................................................................................................................................Das deutsche Waffenrecht und -gesetz ist selbst für "Eingeweihte" immer noch eine fast undurchschaubare Wüstenei und wird auch entsprechend stiefmütterlich behandelt.
Außer ................................................................................... Alles andere sind Ordnungswidrigkeiten, die einen ähnlichen hohen Stellenwert wie unberechtigtes Parken auf einem Behindertenparkplatz haben.

Es hat keinen Sinn, sich über "ungelegte Eier" aufzuregen.
Selbst wenn es zukünftig nach Passieren des Bundesrates wirklich zum Gesetz werden sollte, das Führen von feststehenden Messern über 12 cm Klingenlänge zu verbieten...... - ....wie hoch ist denn die Strafandrohung?

Ich kann mit einiger Sicherheit behaupten, daß sich die allerwenigsten mir bekannten Kollegen über solche Unsinnigkeiten wie die Klingenlänge eines Messers Gedanken machen. .............................................................................
Nach einem kurzzeitigen "Hype" in der Öffentlichkeit wird wohl in absehbarer Zeit niemand mehr über dieses Thema reden.

Gruß aus Worms



Dass das deutsche Waffengesetz schon für "Eingeweihte" schwer zu durchschauen ist, ist schlimm genug! :( Dadurch aber eine "Nation von Nichteingeweihten" zu potentiellen Gesetzesbrechern zu machen, ist nicht hinzunehmen!

Eine Ordnungswidrigkeit wie das Parken auf einem Behindertenparkplatz wird mit einer festgelegten Buße geahndet. Beim Verstoß gegen das Waffengesetz ist die Höhe des Bußgeldes nach oben recht weit offen!

Richtig, wie hoch ist denn die Strafandrohung?
Fakt ist doch, falls es zu einer Kontrolle kommen sollte, stehe ich mit meinen Erklärungsversuchen zur Legalität meiner Schneidwerkzeuge meist (immer?) auf verlorenem Posten und es kostet mich Zeit, Nerven und ein evtl. sichergestelltes Messer, mit den damit verbundenen Nachfolgeärgernissen. (Da ich nur 1 Einhandmesser besitze und ich dann weder mit diesem, noch mit feststehenden Messern mit mehr als 12 cm Klingenlänge durch die Gegend hampele, habe ich persönlich größte Erwartung ohne Bußgeld davonzukommen!? :rolleyes: Andere könnten da weniger zuversichtlich sein.)


Dass in der Öffentlichkeit in absehbarer Zeit kein Mensch mehr darüber reden wird, ist zu befürchten. Denn dann ist genau das eingetreten, mit dem unsere Politiker immer rechnen können: dem Gehorsam des Volkes, dem gleichgültigen Hinnehmen des Angeordneten und dem Vergessen (Verdrängen?) !
Geredet wird dann wieder darüber werden, wenn jemand in eine mehr oder weniger zufällige Kontrolle gerät und dann entgeistert feststellt, dass er jetzt ein Gesetzesbrecher ist, mit den daraus resultierenden Folgen.
Und wenn es nur der Aufwand ist, ein vorläufig sichergestelltes (legales)Schneidwerkzeug später wieder irgendwo (in einer anderen Stadt?) abholen zu "dürfen".
Na, dankeschön! :rolleyes:

Win Bear, das ist KEINE Kritik an Dir oder Deinem Beitrag sondern die wohl traurige, künftige Realität! :mad:
 
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