Gerber Appegate-Fairbain Combat Folder - double Edge

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Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen

  • Messern, die keine Waffen sind
    und
  • Messern, die Waffen sind

Zum Führen braucht man ein "berechtigtes Interesse".

Das ist im ersten Fall ein berechtigtes Interesse zum Führen eines Gebrauchsmessers, im zweiten Fall ein berechtigtes Interesse zum Führen einer Waffe ...
... und da wird es ganz eng ...
 
polaris1977,

„Isso“ ist zum einen unsinnig, weil man Messer nicht nach Waffe oder Werkzeug unterteilen kann (zeige mir ein Messer welches man nicht als Waffe gebrauchen kann), zum anderen nicht zielführend, weil „diese Regelungen den meisten Gewaltkriminellen sch***egal sind“.
Diese „Regelungen“ rechtfertigen die Restriktion mit Prävention; deren Wirksamkeit stelle ich in Frage. Mich interessiert nicht ob Messer XY nach „Isso“ Waffe ist oder nicht, mich interessiert ob Gesetze, welche mich einschränken, effektiv sind, tatsächlich Gewaltverbrechen vorbeugen und nicht um der Augenwischerei willen mich bevormunden.

Ob, „bleibt so“, ist mir wichtig, nicht „Isso“!

Horst
 
Moin

(zeige mir ein Messer welches man nicht als Waffe gebrauchen kann)

Habe ich hier im Laden über Hundert von rumliegen.... und bevor du fragst: ein Opinel No2 ist als Waffe noch weniger geeignet als ein Radiergummi.

Ob, „bleibt so“, ist mir wichtig, nicht „Isso“!

Wenn dir das wirklich wichtig ist, dann solltest du dich da engagieren, wo die Gesetzte gemacht werden und nicht Leute, die sich hier die Mühe machen Gesetze zu erklären, des Unsinnerzählens bezichtigen.

Gruß
chamenos
 
Wenn dir das wirklich wichtig ist, dann solltest du dich da engagieren, wo die Gesetzte gemacht werden und nicht Leute, die sich hier die Mühe machen Gesetze zu erklären, des Unsinnerzählens bezichtigen.

Bravo, gut gebrüllt Löwe:)
Ich finde, diese Aussage trifft auch auf alle anderen Verteidiger des uneingeschränken Tragens zu.
Wir sind hier ein Forum von Messerfreunden, jeder der hier regelmäßig mitliest müßte eine ungefähre Ahnung haben, in welchen besch......Gesetzesrahmen wir uns leider bewegen müssen.
Es bringt imho überhaupt nichts in den Diskussionen Ausnahmen der Regel zu konstruieren, denn die Realität sieht leider anders aus.
Wer meint ein Gerber Appegate-Fairbain Combat Folder sei legal zu führen, kann ja gerne mal den Praxistest machen und versuchen diese Messer z.B. bei der Einlasskontrolle im Gerichtsgebäude in Verwahrung zu geben;)

Ich denke alle die sich hier Mühe geben eine Einschätzung zu geben finden die entsprechenden Gesetze genau so blöde wie die Grahlshüter des freien und uneingeschränkten Tragens.

Die Energie, die hier in die Selbstzerfleischung der Messerszene investiert wird sollte besser an geeigneter Stelle, z.B. bei den Menschen, die solche blöden Gesetze mache, zur Wirkung kommen.

Schalom
Excalibur
 
chamenos,

Deine Fantasielosigkeit bzgl. (wohlgemerkt!) der Einsatzmöglichkeiten kleiner Klingen ehrt Dich, trotzdem, google mal improvisierte Waffen u. Gefängnis.

Ich habe niemanden bezichtigt Unsinn zu erzählen! Solltest Du „Isso“ meinen, dann lies bitte den Beitrag von Polaris1977 noch einmal.

Horst
 
Deine Fantasielosigkeit bzgl. (wohlgemerkt!) der Einsatzmöglichkeiten kleiner Klingen ehrt Dich, trotzdem, google mal improvisierte Waffen u. Gefängnis.

Du solltest niemanden beurteilen, den du nicht kennst.

Und ich brauche auch nichts "googlen", was ich vor gut 20 Jahren schon gelesen und ausprobiert habe.



Aber da unter meinem Avatar unter anderem "Moderator" steht und mir das hier anfängt auf die Nerven zu gehen, mache ich jetzt mal ein "Isso".


Frage des TO ist beantwortet.
Bißchen Rumgeheule über das Waffengesetz hatten wir..... war wohl mal wieder nötig.
Pitter hat ein Spitzenlied verlinkt. (Film ist auch cool!)
Seitdem daddelt der Thread auf dem Stand von 2008 rum.... Suchfunktion ;)

Bevor das hier jetzt also komplett entgleitet mache ich einfach mal den Deckel drauf. Isso.

Gruß
chamenos
 
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