BKA Prüfung Alpha one

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seng1

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Vielleicht hab ich es ja übersehen, aber gibt es schon eine Rückmeldung zur Anfrage von Dietmar Pohl beim BKA? Die Anfrage wurde doch bereits im März gestellt.
 
Wurde denn die Outdoor-Version ohne Klingenlifter angefragt, oder die taktische Version mit Klingenlifter?
 
hi,

ich dachte die sind beide mit nachrüstbarem lifter ?
ohne lifter sollte es wohl keine probleme geben, auch wenn es für einen use-folder !subjektiv! recht groß ist.
 
ohne lifter sollte es wohl keine probleme geben, auch wenn es für einen use-folder !subjektiv! recht groß ist.

Es gibt auch Stimmen, die das Alpha One als Waffe und damit dem Führverbot unterliegend betrachten. Von wegen Zweckbestimmung und so (Mitwirkung von Ex-Militärs am Design, Ausrichtung auf behördliche Anwendung).

Ich halte das für Unsinn, aber wer weiß was der Blaue/Grüne sagt.
 
Es gibt auch Stimmen, ...

Stimmen?

...Von wegen Zweckbestimmung und so (Mitwirkung von Ex-Militärs am Design, Ausrichtung auf behördliche Anwendung)...

Auch Militär und Behörden haben Ausrüstungsgegenstände (z. B. Messer), die als Werkzeug geführt werden. Messer als Waffe sind hier wohl, von ein paar ganz wenigen Ausnahmen abgesehen, eher selten.

...aber wer weiß was der Blaue/Grüne sagt.

Ist total Wurscht, was der Beamte in Grün oder Blau momentan dazu sagt, einzig der Bescheid des BKA wird hier Sicherheit verschaffen.

...auch wenn es für einen use-folder !subjektiv! recht groß ist.

Wäre mir neu, dass die Größe eines Messers etwas mit dessen Eigenschaft als Waffe zu tun hat.
 

In anderen Foren.


Auch Militär und Behörden haben Ausrüstungsgegenstände (z. B. Messer), die als Werkzeug geführt werden. Messer als Waffe sind hier wohl, von ein paar ganz wenigen Ausnahmen abgesehen, eher selten.

Sag das nicht mir. :glgl:


Ist total Wurscht, was der Beamte in Grün oder Blau momentan dazu sagt, einzig der Bescheid des BKA wird hier Sicherheit verschaffen.

Klar, nur ist das Ding trotzdem erstmal weg. Auch wenn man Recht bekommt würd es mich erstmal ankotzen.
 
In anderen Foren.

Nö. Ich kann mich der Einschätzung durchaus anschliessen - dass das Dingens als Waffe eingestuft wird, halte ich für mehr als möglich. Und auch die für das "Outdoor" beschriebene Zweckbestimmung als Werkzeug geht neben den ganzen Messer + Soldaten Bildern und den Hinweisen auf Marine Corps, Nahkampfausbilder, Force Recon, militärischer Spezialeinsatz, Auslandseinsätze in Irak und Iran usw. usw. ein bisserl unter. Der zähnefletschende Totenkopf im Logo bringt auch nicht gerade Lässigkeit ins Thema.

Das wir uns nicht misverstehen, erstens habe ich ein Alpha One (tactical), zweitens finde ich die ganze "Waffe oder nicht" Diskussion wenig ergiebig. Aber wenn man auf dieser Welle reitet, muss man sich auch klar über die möglichen Folgen sein. Und weder mit meiner Einschätzung noch mit meiner Meinung stehe ich alleine da.

So selten sind Waffen "hier" übrigens auch nicht, jedes "Vietnam Bowie" und "Rambo Messer" ist eine Waffe oder nahe dran (was die Einstufung angeht) - und wenn ich mir so mein Kabar Next Gen und mein A1 anschaue, so groß ist der Unterschied ja nun nicht ;) Den Eiertanz hat man halt, wenn man verzweifelt versucht, Messer in Werkzeug und Waffe zu trennen. Als wenn das irgendwie sinnvoll wäre.

Die Waffeneigenschaft ist IMO ja gar nicht das große Problem und die große Frage. Interessanter ists, ob die Demontage des Daumenhebers ausreicht, um aus einem Einhand ein Zweihandmesser zu machen. Und daran anhängend die Frage, was denn nun genau ein Einhandmesser von einem Zweihandmesser unterscheidet.

Ich vermute, dass man in der Frage nicht weiterkommt. Weil man das nicht wissen will. Und das ist eine der wenigen Situationen, wo auch ich nachvollziehen kann, dass man das nicht wissen will. Ich wills nämlich auch nicht genau wissen. Die Hersteller sicher auch nicht. Und wohl auch das BKA nicht. Zumindest würde ich nicht gerne gezwungen sein, das definieren zu müssen, vor allem würde ich die Konsequenzen nicht tragen wollen.

Pitter
 
Soweit ich weiss geht es um keinen Bescheid sondern nur umeine Beurteilung durchs BKA. Aber Dietmar kann da sicher genaueres dazu sagen. Es geht um die Outdoor-Version.
Stimmen höre ich auch ab und zu :glgl: wenns einem nicht gefällt was die sagen einfach ne andere Frequenz wählen :D

Leider muss ich Pitters Einschätzung voll und ganz zustimmen. Die Werbung von Pohl Force spricht halt für eine Waffe, leider.
 
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Hallo Herr Pohl, Hallo Ihr anderen Foris,

gibt es denn mittlerweile neue Erkenntnisse bezüglich Waffeneigenschaft des Alpha One?

Bei Reisen habe ich das Alpha One (tactical, ohne Klingenheber) seit dem Kauf immer mit im Rucksack dabei, das wird sich so schnell sicher auch nicht ändern, aber ich wüßte gern, ob ich ein kleines Schloß daran brauche oder nicht..

Grüße,
sf
 
Selbst, wenn die sagen, Klingenhber weg = Zweihänder, was dann? Ist man dann Verbrecher, weil man immer noch einen Einhänder mitnimmt? Was ist mit den anerkannten Zwecken?

Ich halte von dieser Klärung wenig.

Als Waffe wird es gem. §1 Abs. 2 Nr. 2b des WaffG nicht eingestuft. Wenn doch, spende ich € 50,00 an das IMSW.:D
 
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