Moinsen!
Mir persönlich ist es ganz recht, wenn §42a eine gewisse Grauzone hinterlässt.
Wenn wir unbedingt Rechtssicherheit für alle Messerkäufer/träger haben wollen, dann befürchte ich, dass da nicht das raus kommt was wir uns wünschen.
Dann bekommen wir eher eine wesentlich restriktivere Gesetzslage.
Gruß, ecemu
Mir persönlich ist es ganz recht, wenn §42a eine gewisse Grauzone hinterlässt.
Wenn wir unbedingt Rechtssicherheit für alle Messerkäufer/träger haben wollen, dann befürchte ich, dass da nicht das raus kommt was wir uns wünschen.
Dann bekommen wir eher eine wesentlich restriktivere Gesetzslage.
Gruß, ecemu