Exskelimoor beschlagnahmt

gringo

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Hallo Forum ,

Leider habe ich einen aktuellen Beitrag :
Auf der Fahrt nach Olching , wurde ich von der Polizei
von der Autobahn geholt . (Selber schuld - war nicht
angeschnallt) . Im Stil amerikanischer Krimis wurde ich
aufgefordert ruhig zu bleiben , sonst würde er schiessen .
Der Beamte zog mir dann mein angeklipptes Messer aus
der Tasche .
Jetzt kommts : ich hatte die kleine Version der Exskellimor
von Böker dabei , dass meiner Ansicht nach eindeutig
legal ist .
Hat jemand von Euch ähnliche Erfahrungen gemacht ?
Wie komme ich wieder zu meinem Messerchen ?
Freu mich auf Antwort .......

ciao.....Klaus
 
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AW: Beschlagnahmte Messer

Gibt es eine Quittung?

Ich würde mir notfalls einen Anwalt suchen und die Sache vor Gericht bringen, denn wenn es tatsächlich das Exkelimoor war, dann sehe ich keinen Grund für die Enteignung.

Und was soll die ... mit dem Schießen? Wie siehst du denn aus? Taktische Klamotten angehabt? Tarnfarbe im Gesicht? Lagen irgendwelche Streitäxte, Schwerter, Morgensterne u.ä. auf der Rücksitzbank? Aus meiner Sicht nicht zu fassen...
 
AW: Beschlagnahmte Messer

Hm.... Ich habe selbst ein Exskelimoor (weiß jetzt aber nicht, ob das das große oder kleine ist - kann ich später gerne nachsehen). Das hat zwar keine Mittel (Loch/Pin/...), um es damit einhändig zu öffnen, ist aber so leichtgängig, dass ich es aus dem Handgelenk aufschleudern kann.
Im Zuge der heutigen Recherche bin ich heute (siehe Thread nebenan) über einen ähnlichen Fall gestolpert, wo genau das auch zutrifft: http://www.bka.de/nn_205618/SharedD...f/121001FbZ269PohlForceFoxtrottTwoOutdoor.pdf
Würde daher sagen, es könnte für dich schwierig werden.
 
AW: Beschlagnahmte Messer

Da ich das Exkelimoor nicht kenne, nahm ich an, dass es ein klassisches Zweihandmesser ist. Wenn es jedoch mit dem Aufschleudern klappt, dann ist der Tatbestand erfüllt, d.h. es wurde ein Einhandmesser geführt. Mich ärgert an dieser Stelle nur, dass es solche Grenzfälle gibt und dass außer der Polizei niemand adäquat reagiert.
 
AW: Exskellimor beschlagnahmt

Das große Exskellimoor hat eine Daumenrampe und ist als Einhandmesser konzipiert. Eindeutiger Fall.
Das Kleine lässt sich bequem einhändig öffnen. Beide Messer sind feststellbar.
Schlechte Karten würde ich als Laie vermuten...
 
AW: Exskellimor beschlagnahmt

Mal ganz abgesehen davon, dass uns das Mutmaßen darüber, ob das Exskelimoor nun "legal" oder nicht ist, nirgendwohin führen wird, zähle ich 4 verschiedene Schreibweisen in 5 Beiträgen. Der Hersteller hat das Messer übrigens Exskelimoor genannt, falls das irgendwie weiterhilft :glgl:
 
AW: Exskellimor beschlagnahmt

Ein idealer Ausgangspunkt, sich an dieser Debatte nicht zu beteiligen.

Applaus, Applaus... Oder doch etwas anderes?

Es reichte mir bereits die Aussage, dass das Aufschleudern mit einer Hand möglich ist. Die Geschichte mit Foxtrott macht es dann richtig dingfest. Für mich gibt es da keine Zweifel mehr, zumal ich dieses Thema bei meinem Anwalt ausgiebig besprochen habe. Selbst die Kommentare zum WaffG sagen, dass der Begriff des Einhandmessers "weit zu fassen ist" und diese wurden von zwei gestandenen Juristen verfasst. Dann liegt mir noch eine Aussage (Stellungnahme, was auch immer...) eines Polizisten vor, der sagte, dass in der "Sache" mit den Einhandmessern seiner Meinung nach eine Überregulierung eintritt, die er sich selbst nicht so einfach erklären kann. Darauf hin nenne ich den 42a den Volks-Entwaffnungsparagrafen und was ich im Fall von @gringo überhaupt nicht verstehen kann, war die Androhung des Schusswaffengebrauchs.

Sollte es zur einer gerichtlichen Entscheidung kommen, die zu Gunsten @gringo ausfällt, so ist auch die oft beklagte Unbestimmtheit des 42a zum n-ten Mal bestätigt.
 
Dumme Geschichte,

leider schreibst Du nicht, mit welcher Begründung das Messer einbehalten wurde. Sollte eine Ordnungswidrigkeit nach §42a zugrunde liegen, würde ich an Deiner Stelle in den Widerspruch gehen.
Immerhin fehlen dem Messer eindeutige Elemente, die eine Einhandöffnung ermöglichen, wie ein Pin oder ein Loch. Das könnte leider dennoch ignoriert werden, ist allerdings auch ein nicht unbedeutender Unterschied zu eindeutig so konzipierten Einhandmessern.
 
Hallo Leute ,

Schön , dass es so eine Reaktion hervorruft .
Zu meinem Erscheinungsbild : Ich bin ein freundlicher ,
57jähriger , naja man könnte sagen dicker Mann , der
Jeans zu Crocs und Lodenjanker trägt , und im Kangoo
unterwegs ist . Waffen wurden und werden in meiner
Umgebung noch nie gesichtet .
(Übrigens dirkb wir haben uns mal beim Haarespalten
beim Roman Landes kennegelernt)
Gerade deshalb hat mich die agressive Haltung des Beamten
so überrascht . Zu dessen Ehrenrettung muss ich aber sagen ,
dass sich der Ton im Lauf des halbstündigen Gesprächs absolut
normalisiert hat .
Die Beamten beriefen sich auf §42a .
Also , wenns interessiert werde ich weiter berichten , freu mich
über Tips von Betroffenen !

ciao.....Klaus
 
Ich denke, ich liege nicht falsch, wenn ich sage, dass WIR an der weiteren Entwicklung interessiert sind. Lies den Feststellungsbescheid über das Foxtrott durch, falls nicht bereits geschehen, und wenn das was auf Seite 3 steht auch bei deinem Böker zutrifft, dann bist der Realität u.U. schon viel näher. Hier greift anscheinend das Argument, dass der Begrifft des Einhandmessers "weit zu fassen ist".
 
der
Jeans zu Crocs und Lodenjanker trägt , und im Kangoo
unterwegs ist .

dann hast du es nicht anders verdient. :D

Zum Verhalten des Polizisten, mir scheint der Ton zunehmend rauer zu werden,
zumindest bei den Kontrollen in die ich mit dem Moped komme ist das so, und Kollegen berichten ähnliches.


Zum Messer, es dürfte mittlerweile Wurscht sein ob da ein Loch oder Pin dran ist oder nicht,
beim Exskelibur wird die überstehende Klingenwurzel ja als Öffnungshilfe beworben.
Das ist schlicht ein Einhänder, wenn auch etwas "versteckt".

Und wer Ernsthaft geglaubt hat das der §42a zugunsten von Messerträgern ausgelegt wird,
der glaubt auch das wir keine Maut zahlen werden.
Natürlich wird der Begriff Einhandmesser weit gefasst, das war doch von Anfang an klar
bei einer laxen Handhabung hätte man sich den 42a auch sparen können.

Wie schon geschrieben, der Ton wird rauer und das wird sicher nicht wieder besser.
 
...
beim Exskelibur wird die überstehende Klingenwurzel ja als Öffnungshilfe beworben.
Das ist schlicht ein Einhänder, wenn auch etwas "versteckt".


Jein. Auf das große mag das zutreffen, das kleine Exskelimoor, um das es hier geht: http://www.boker.de/taschenmesser/boeker-plus/innovative-taschenmesser/01BO005.html
hat dieses Merkmal nicht.
Beim Exskelibur wirds noch etwas "deutlicher", da hat das kleine auch noch einen Nagelhau: http://www.boker.de/taschenmesser/boeker-plus/outdoormesser/01BO002.html
 
Anyway,
egal wie das Messer auch aussehen mag- in der situativen Bewertung unterliegt man-leider- zunächst nur dem (oft rudimentär lückenhaften) Wissensstand und dem Empfinden des Beamten vor Ort. Wenn sich jener bereits vom Mitführen eines vermeidlich für ihn gefährlichen Gegenstand provoziert fühlt, wird er es wahrscheinlich konfiszieren und sei es nur um "Stärke" zu demonstrieren.:mad:
Eingezogen ist ein Messer leicht, es zurück zu bekommen ist ungleich schwerer. Eine gerichtliche Anfechtung dagegen kann anstrengend, langwierig und teuer werden.
Im Fall der Fälle muss jeder selber entscheiden, ob er dagegen vorgeht.

Klingt sehr resigniert? Ist es auch-seufz!

Gruß
Excalibur

Edit: Zur Ausgangsfrage- bei den mir persönlich bekannten zwo Fällen, haben die Betroffenen auf eine gerichtliche Regelung zähneknirschend verzichtet
 
Im Fall der Fälle muss jeder selber entscheiden, ob er dagegen vorgeht.

Well, Ex,

Wer Kämpft kann verlieren, wer nicht kämpft hat schon verloren!

Wir dürfen uns das nicht gefallen lassen. Allein schon aus Prinzip
würde ich Einspruch einlegen und alles aufwarten was das deutsche
Recht mir an Möglichkeiten bietet. "Gewaltbereite Jugendliche entwaffenen"
Das war der Hintergrund für die Gesetzesnovelle. Trifft das hier zu?
Es ist ja eine bodenlose Diffamierung die sich da über unbescholtene Mitbürger
ergießt. Die sind doch wohl nicht ganz dicht!!

Kämpferische Grüße,
Haebbie
 
Wer Kämpft kann verlieren, wer nicht kämpft hat schon verloren!

Wir dürfen uns das nicht gefallen lassen. Allein schon aus Prinzip
würde ich Einspruch einlegen und alles aufwarten was das deutsche
Recht mir an Möglichkeiten bietet

Anwaltskosten - Sammelaktion?
Gab's hier kürzlich für jemand der deutlich mehr selbst schuld war.

Gerade weil das Messer jetzt ja nicht die Welt kostet geht's ja mehr ums Prinzip.

@Gringo - Lust/Nerven?
@Rest - Bereitschaft?
 
Also normalerweise bin ich für son Quark jederzeit zu haben, dafür treffen wir normalen Leute uns ja schliesslich hier.
Da ich das kleine Exskeli sowohl als moor als auch als bur mehrfach besitze, sehe ich keinerlei Erfolgsaussicht und passe daher.

Das Ding machst Du nur mit dem Daumen locker flockig auf. Und wenn es "schnickschnick" machen soll und schnell gehen soll: ganz einfach.
Die Aura einer Mordwaffe fehlt dem Kleinen, aber ein Einhandmesser ist es nun mal.
 
taktische Frage

Ist es eigentlich zielführend, sich an der rechtlich unsicheren und risikobehafteten technischen Frage der Einhändigkeit festzubeißen? Selbst wenn man mal von der Prämisse ausgeht, daß das Exkelimoor ein Einhänder ist (was mir in concreto letztendlich von der Einstellung der Klingenachse abzuhängen scheint), wäre ein Führen nach Gesetzeslage erlaubt, wenn es dafür ein berechtigtes Interesse gäbe, daß z.B. beim Führen zu in einem allgemein anerkannten Zweck bestehen könnte.
Dafür wäre dann interessant, wozu Gringo das Ding mitgeführt hat und ggf. ob und was er dem Beamten dazu sagte oder nicht sagte und ggf.auch, was möglichst plausibel im Verfahren/vor Gericht dazu darstellen könnte. Die Begründung, daß Gringo sich im Falle eines Unfalls aus dem Gurt hätte schneiden wollen, fällt natürlich aus. Die technische Frage der Einhändigkeit könnte man taktisch ja trotzdem noch hilfsweise anführen. Das allerdings natürlich nicht allzu konkret hier im Forum, falls die StA hier mitliest. Jedenfalls nicht. während das Verfahren läuft.:cool:

Für ein "Musterverfahren" zujm berechtigten Interesse könnte dieser Fall durchaus geeignet sein, da es offenbar um das Führen eines betont "unmartialischen" Messers in einer hinsichtlich Gefahrenabwehr völlig unverfänglichen Situation geht.

allgemeine Anmerkung:
Dieser Fall zeigt, wie wenig zielführend die hier ja immer wieder gerne erörterte Umbauerei mit Entfernen von Pins, Scheiben oder dem Zubasteln von Löchern in der Praxis letztendlich ist. Jedenfalls bis auf weiteres, sprich höchstrichterliche Entscheide.
 
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