bitzone
Kurator MF-Museum
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Ich nehme Pitters Passage aus dem Verassungsbeschwerde-Thread hier 'rein,... Soweit mir zugetragen wurde . sind einige aus der Innenministerkonferenz nicht gerade glücklich über das Gesetz. Das gleiche gilt für Richter, Staatsanwälte und Beamten in den Polizeibehörden. Das ist jedenfalls mein Eindruck nach vielen Gesprächen auf der IWA. An die müssen wir ran. Die einen Blick für Ursachen, die tatsächlichen Probleme beim Arbeiten gegen Kriminalität haben und nach pragmatischen Lösungen suchen. Und denen muss man Argumente liefern. Liefern ist übrigens eine Bringschuld ...
in der Hoffnung, dass der Ansatz nicht zerredet wird, sondern die „Bringschuld“
erstmal in kleinerem Kreise mit Leben gefüllt wird.
Zwar habe ich mehr Fragen als Antworten, aber das soll eben nicht so bleiben
Pitter, wenn ich dich richtig verstanden habe, siehst du keine Chance, auf juristischem
Weg etwas zu erreichen. Bleibt der Weg, in irgendeiner Form die Deutung und Umsetzung
des Gesetzes zu beeinflussen.
Eine Variante ist ja bereits, offizielle Stellen mit Anfragen zu überhäufen. Gut.
Auf das BKA, als echter Vertreter der Praxis, scheint aber niemand zu hören.
Der Gesetzgeber ist ja erwiesenermaßen beratungsresistent (Innenausschuss).
Wo in dem Dickicht ist ein Hebelchen, das wir zu fassen bekommen könnten?
Wie ist eigentlich der Umkehrprozess in der Schweiz vor sich gegangen?
Gibt es da für uns Ansatzpunkte?
Und - hat eigentlich irgendwer bisher eine der Kriminalitäts-Statistiken, die so
gerne herangezogen werden, gesehen? Gibt's die überhaupt?