WffG.: Relvant für Feuerwehren und Rettungsdienste

rugerclub

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Feuerwehren dürfen ab dem 1. April 2003 nur noch Rettungsmesser verwenden, die nicht durch das neue Waffenrecht verboten sind. Ulrich Behrendt, Vizepräsident des Deutschen Feuerwehrverbandes (DFV), rät: "Sofern noch nicht erfolgt, ist eine umgehende Prüfung der vorhandenen Rettungsmesser ratsam, gegebenenfalls unter Beratung der örtlichen Ordnungsbehörden und Polizeidienststellen oder bei größeren Feuerwehren durch die Rechtsabteilung."

http://www4.aplusa-online.de/cipp/md_aplusa/custom/pub/content,lang,1/ticket,g_u_e_s_t/oid,2085
 
Wie wärs mit einer Sondergenehmigung des BKA ?
Sollte doch für Behörden leicht zu bekommen sein.
 
Ob das jetzt wieder sinnvoll ist vom Gesetzgeber?
Ich kann mir vorstellen, daß es mit Feuerwehrhandschuhen ziemlich schwierig ist, an irgend einem thumbstud rumzufummeln. Wäre es da nicht einfacher einen Knopf zu drücken?

Gruß sgian achlais
 
@ sigan achlais
sicher recht hast du
@ hayate
also soweit ich weiss sind sie schon bis
zum lka vorgedrungen
 
Das Problem dürfte in erster Linie das Eickhorn-Rettungsmesser sein, das aus dem Fallschirmjäger-Messer der Bundeswehr entwickelt wurde. Dieses Fallmesser wird ja bekanntlich ständig von Messerstechern benutzt, auch wenn man mit der abgerundeten Spitze nicht zustechen kann.:irre: :lach:

ausw_rette.JPG
 
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