Versehentlich illegales Messer bestellt

AzulShiva

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Ich komme aus der Schweiz, und hier sind Springmesser verboten. Ich habe auf aliexpress dieses Messer gekauft: Page Not Found - Aliexpress.com (https://de.aliexpress.com/item/4001231001578.html?spm=a2g0o.order_list.0.0.1ed85c5f5byHga&gatewayAdapt=glo2deu)

Ich habe eine Anzeige bekommen, da das Paket an der Grenze aufgehalten worden ist. In der Produktbeschreibung steht nirgends, dass dort eine Feder verbaut ist. Gemäss Polizei hat es aber eine Feder drinnen. Leider kann ich das Messer nicht selber begutachten. Jetzt wurde ich von der Polizei Vorgeladen. Wie soll man hier am besten rechtlich vorgehen?

Wenn das Messer tatsächlich eine Feder drin hat, würde ich es gerne zurückschicken und das Geld zurück erhalten. Gemäss Polizei werden die aber vernichtet.
 
Grüezi,
ich würde mich auf die Vorladung in soweit vorbereiten, dass ich die Artikelbeschreibung Deiner Bestellung ausdrucken würde.
Anhand derer kannst Du vielleicht glaubhaft machen, dass Du im besten Glauben gehandelt hast.

Viel Glück
 
Naja,
da habe ich schon einige „Automaten“ her.
Trotzdem kann es Dir bei Deiner „Verteidigung“ helfen, diese Klauseln zu präsentieren.

Übrigens Deinen Wunsch, das Messer zurück zu erhalten, um es zurück zuschicken wirst Du Dir wohl abschminken müssen.
Der Zoll wird Dir definitiv kein verbotenes Messer aushändigen- egal warum🤷🏻‍♂️

Gruß Excalibur
 
Naja,
da habe ich schon einige „Automaten“ her.
Trotzdem kann es Dir bei Deiner „Verteidigung“ helfen, diese Klauseln zu präsentieren.

Übrigens Deinen Wunsch, das Messer zurück zu erhalten, um es zurück zuschicken wirst Du Dir wohl abschminken müssen.
Der Zoll wird Dir definitiv kein verbotenes Messer aushändigen- egal warum🤷🏻‍♂️

Gruß Excalibur

Ich beharre momentan darauf, dass in dem Messer KEINE Feder drinsteckt und, dass die vom Zoll einen Fehler gemacht haben. Weil:

1. In der Produktbeschreibung steht eindeutig "Klappmesser"
2. Springmesser sind auf aliexpress/alibaba VERBOTEN
3. Auf den Fotos der Produktbeschreibung sieht man, dass das Messer in halbgeöffnetem Zustand auf einem Tisch liegt (also definitiv keine Feder drin)
4. In den Fotos der Kundenrezessionen sieht man ebenso, wie das Messer in halbgeöffnetem Zustand auf einem Tisch liegt. Auch bei Nahaufnahmen sieht man keinen Federmechanismus.
5. 90% der Kundenrezessionen sind aus Russland. Dort sind Springmesser verboten.
6. Wenn ich einen Sack Mehl kaufe, und man schickt mir stattdessen einen Sack Kokain, bin ich das OPFER und derjenige der es mir verkauft hat ist der Täter. Wenn in dem Messer eine Feder drin ist hätte ich mich daran verletzen können.

Ich möchte, dass die Polizei mir BEWEIST, dass in dem Messer wirklich eine Feder drinsteckt. Schreiben und reden können die soviel die wollen, ich möchte das Messer sehen. Es ist übrigens das hier: Page Not Found - Aliexpress.com (https://de.aliexpress.com/item/4001231001578.html?spm=a2g0o.order_list.0.0.2e305c5fZ7qKFw&gatewayAdapt=glo2deu)
 
Grüezi,
leider konnte ich keinen Deiner Links öffnen- d.h ich konnte das Messer bisher nicht sehen.
Ich versuche lediglich Dich mit meiner Erfahrung zu unterstützen.
 
Guten Abend,

so wie Du argumentierst und mit welchen Zielen Du da reingehst, kann ich Dir anwaltliche Unterstützung dringend anraten.

Und zwar einfach, weil Du hier mit Sachen argumentierst, die sicherlich nicht aus der Luft gegriffen sind, aber rechtlich für den Zoll keine (oder nur periphere) Rolle spielen.
Ob z.B. in Russland die Messer verboten sind oder das Produktfoto ein Messer in einem Zustand zeigt, dass das Verbauen einer Feder nicht vermuten lässt, oder der Verkauf bei Ali-was-auch-immer untersagt ist, kann rechtlich erst einmal nur aufzeigen, die Anschuldigung gegen Dich (der Versuch, einen verbotenen Gegenstand zu importieren und in Besitz dessen zu gelangen - und nur darum geht es dem Zoll bzw. der Ordnungsbehörde) zu entkräften.
Das geht vlt. auch ohne Anwalt.

Wenn Du mehr willst ("...die sollen nachweisen, dass es tatsächlich so ist" oder Du willst die Vernichtung des Gegenstandes verhindern), dann kann es sehr schnell kompliziert und vlt. auch haarig werden. Insbesondere, wenn Du Deinem Unmut im Eifer des Gefechtes Ausdruck verleihst.
Auch im Hinblick auf die zu erwartenden Konsequenzen würde ich mindestens eine Beratung in Anspruch nehmen, um mir einen Überblick über die Risiken und Chancen zu verschaffen.

Viele Grüße und viel Erfolg,
Torsten

ach ja: sichere schon einmal per Screenshot die Verkaufsanzeige für den Fall, dass da etwas plötzlich gelöscht wird und nicht mehr als entkräftendes Beweismittel zur Verfügung steht.
 
Last edited:
Natürlich heißt das "Klappmesser" auf einer Plattform, auf der man gerne auch mal zweifelhafte Markenprodukte findet - wahrscheinlich weiß jeder, was er bekommt, wenn er extra Sardellen bestellt...
Um im Bild zu bleiben: wenn ich bei pablospixiedustwondershopdotcom in Kolumbien ein Pfund Puderzucker bestelle, wird mir der Zoll nicht völlig unbegründet Vorsatz unterstellen, wenn was Anderes ankommt 🙄
 
das wird der Zoll (oder besser die Polizei - der Zoll filtert lediglich das Zeug raus) nicht per se unterstellen, aber genau prüfen - daher ja die Vorladung/ Anhörung.
Das wird wohl der einfachere Teil.

Wenn überlegt/ prüfen möchte, ob da ein Fehler gemacht wurde, dann muss man sich mit den rechtlichen Möglichkeiten und dem Ablauf zur Klärung des Sachverhaltes auskennen. Ob es das wert ist, ist eine andere Frage. Und wie klar und eindeutig Springmesser bei Euch rechtlich geklärt sind, weiß ich auch nicht.
Hier in D z.B. ist der 42a mit einhändigem UND verriegelndem Klappmessern sehr uneindeutig und wird auch sehr unterschiedlich gehandhabt in der Rechtssprechung.

Je nach Preis des Messers und den rechtlichen Möglichkeiten ist es eine sinnvolle Überlegung, ob man sich den Stress, die Zeit und auch einen möglicherweise unglücklichen Ausgang antun möchte.
 
Ich möchte, dass die Polizei mir BEWEIST, dass in dem Messer wirklich eine Feder drinsteckt. Schreiben und reden können die soviel die wollen, ich möchte das Messer sehen.
Ja ok, kann man alles möchten. Was konkret möchtest Du hier wissen?

BTW: "90% der Kundenrezessionen sind aus Russland. Dort sind Springmesser verboten." Das ist mal ein wirklich gutes Argument.

Pitter
 
Selbstverständlich sind Springmesser (seitlich öffnend) auch nur Klappmesser.
 
Naja,
da habe ich schon einige „Automaten“ her.
Trotzdem kann es Dir bei Deiner „Verteidigung“ helfen, diese Klauseln zu präsentieren.

Übrigens Deinen Wunsch, das Messer zurück zu erhalten, um es zurück zuschicken wirst Du Dir wohl abschminken müssen.
Der Zoll wird Dir definitiv kein verbotenes Messer aushändigen- egal warum🤷🏻‍♂️

Gruß Excalibur

Ist einige Jahre her, aber ich denke nicht, daß sich diese (deutschen) Vorschriften grundsätzlich geändert haben:

Als ich mal irrtümlich ein Balisong aus den USA zugeschickt bekam (hatte ein normales Klappmesser bestellt und den Irrtum vorher zufällig in der Kommunikation mit dem Verkäufer erfahren), habe ich dann die normale Benachrichtigung vom Zoll bekommen, daß eine zu verzollende Sendung angekommen ist (da ging es nicht um die Eigenschaft Balisong).

Ich habe mir dann eine Bestätigung vom Verkäufer über seinen Irrtum geben lassen und ausgedruckt mitgenommen, und dann beim Zoll habe ich vor Öffnen des Paketes angekündigt, daß wir ein Problem haben und die Umstände erläutert.

Hab´s dann weisungsgemäß selbst geöffnet und das Balisong rausgeholt.

Der Beamte war sehr entspannt und hat mir mitgeteilt, daß ich schlicht (vor Verzollung) die Annahme verweigern kann, und der Zoll hat das dann auf seine Kosten (!) in die USA zum Absender zurückgesandt.

Solange das Teil nicht durch den Zoll war, unterlag es noch nicht dem deutschen WaffG.

Ist wie gesagt viele Jahre her; keine Ahnung, ob sich Teile der Regularien oder Prozesse seitdem geändert haben.
 
diese (deutschen) Vorschriften
...
Solange das Teil nicht durch den Zoll war, unterlag es noch nicht dem deutschen WaffG.

Ist wie gesagt viele Jahre her; keine Ahnung, ob sich Teile der Regularien oder Prozesse seitdem geändert haben.
Vor allem müsste man erstmal wissen, ob das auch auf die schweizer Rechtsgrundlagen und Verfahrensweisen zutrifft, denn der TO kommt laut Startbeitrag aus der Schweiz und ist vermutlich auch dort wohnhaft... :ahaa:

Aber ja, man wird schlecht aus der Nummer herauskommen, indem man sich auf Andere beruft, deren Seriosität nicht unbedingt als zweifelsfrei anzusehen ist. Betrifft sowohl die gezielt ausgesuchte Handelsplattform als auch die "Reviews" dort... Screenshots bei solchen Käufen wären so oder so anzuraten, allein, um die Kaufbedingungen oder Artikelbeschreibungen zu dokumentieren. Würde ich auch bei Käufen/Verkäufen auf inländischen Plattformen empfehlen...
 
Natürlich heißt das "Klappmesser" auf einer Plattform, auf der man gerne auch mal zweifelhafte Markenprodukte findet - wahrscheinlich weiß jeder, was er bekommt, wenn er extra Sardellen bestellt...
Um im Bild zu bleiben: wenn ich bei pablospixiedustwondershopdotcom in Kolumbien ein Pfund Puderzucker bestelle, wird mir der Zoll nicht völlig unbegründet Vorsatz unterstellen, wenn was Anderes ankommt 🙄

Aber ist doch so. Wenn ich einen Sack Mehl bestelle und dafür einen Sack "was anderes" bekomme, dann bin ich Opfer eines Betrugs. Derjenige der das falsche Produkt in die Schweiz geschickt hat ist schuld. Nicht derjenige der es empfängt. Gemäss Logik zumindest. Wie das Recht ausschaut ist was anderes.

Habe am Donnerstag Vorladung bei der Polizei. Gehe erstmal ohne Anwalt hin. Werde natürlich berichten. Danke für eure Hilfe.
 
Die links funktionieren bei mir. Einfach nach "Doomsday Blade Store Aliexpress" googlen. Es ist das meistverkaufte Messer von ihnen.

War gestern bei der Polizei und habe ausgesagt und in dem Messer war tatsächlich eine Feder drin. Es liegt jetzt an der Staatsanwaltschaft ob ich gebüsst werde oder ob mir "verzeiht" wird.

Hat jemand eine Ahnung wie ich diese Idioten von Doomsday Blade Store verzeigen/melden kann? Sie verstossen gegen die Nutzungsbedingungen von Aliexpress. Würde gerne ihren gesamten Laden in Grund und Boden fahren: 淘宝网 - 淘!我喜欢 (https://sellerjoin.aliexpress.com/credential/showcredential.htm?spm=a2g0o.detail.1000008.1.78cb3b5bAqsenJ&storeNum=615278)
 
- unnötiges Vollzitat entfernt

Das ist tatsächlich so. Ich habe entsprechende Bewertungen unter dem Messer und dem Shop geschrieben und sie wurden sofort gelöscht. Dann probierte ich es nochmals und habe diesmal das Wort "Arschloch" ausgelassen und es wurde trotzdem wieder gelöscht.

Also. Erzählt es herum. Man soll niemals unter keinen Umständen Messer von aliexpress kaufen.
 
Last edited by a moderator:
Hallo,
warum machst du so einen großen Wirbel, obwohl du dich völlig unschuldig fühlst?
Ich finde das kontraproduktiv.
Lass doch erst einmal das Gespräch auf dich zukommen, als Beschuldigter musst du keinerlei Aussagen machen, ich bin mir sicher, dass du hier nichts zu befürchten hast
AUSSER
du bist schon einmal mit dem schweizerisches Gesetz in Konflikt geraten
DANN
sieht es leider ganz anders aus.
Grüße
Andreas
 
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