Verkauf an Minderjährige?

Hannes W

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Mal ganz was anderes:

Soweit ich weiß ist man in Ö ab 14 bedingt geschäftsfähig d.h.
eigenes Geld kann man verbraten, Kauf auf Raten, Leasing und Kreditfinanzierungen
sowie schriftliche Kaufverträge sind aber tabu.

Wie sieht dieses Thema in D aus?

Vielen Dank für eure Hilfe!
 
Danke

dh rechtlich ist ein Verkauf nach § 110 BGB ok

Sollte man aber nicht trotzdem eine Einverständniserklärung der Eltern
verlangen weil man ja nicht sicher sein kann ob die Kohle wirklich zur
freien Verfügung steht?

Nach dem Motto: du kannst dir alles kaufen, ausser Messer...
 
Beschränkt geschäftsfähig wird man in D nach Vollendung des siebten Lebensjahres, § 106 BGB. Danach können vom Minderjährigen teilweise Rechtsgeschäfte wirksam getätigt werden.
Das ist möglich, wenn der gesetzliche Vertreter dem Geschäft schon vorher zugestimmt hat, oder es bei fehlender Zustimmung nachträglich genehmigt. Ausserdem ist das Geschäft wirksam, wenn der Minderjährige die Leistung mit eigenen Mitteln (Bsp.: Taschengeld)erbringen kann oder wenn er einen rechtlichen Vorteil erlangt (z.B. durch Schenkung)
Fehlt die Zustimmung und wird das Geschäft nicht genehmigt, so ist es unwirksam.

Für Dich als Verkäufer heisst das: Die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters VOR Vertragsschluss einholen! Sonst hast Du bei fehlender Genehmigung den Ärger und musst das Geschäft rückabwickeln.
 
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