Doch, ist doch grundsätzlich eben schon richtig. Unabhängig von der Frage, ob man eine OWI begeht oder nicht - wenn ich durch die Gegend laufe, wäre eine Durchsuchung in 99% der Fälle rechtswidrig. Und in 99% der Fälle wird ein Polizist auch darauf verzichten wollen. "Hallo Grüß Gott, hebens mal die Arme, ich möchte Sie gerne nach verbotenen Einhandmessern durchsuchen" iss halt grundsätzlich nicht. Weisst Du, hast Du ja auch selber geschrieben.
Und Gründe, um jemanden rechtmäßig (!) verdachtsunabhängig durchsuchen zu können, sind recht eng gefasst. Und selbst bei der Klientel, gegen die sich die WaffG Novelle richtet, um den Beamten in der Praxis ein bisschen mehr in die Hand zu geben, damit die nicht um vollkommen rechtsfreien Raum stehen - selbst da funktioniert das rechtlich nicht. Die mögen mitspielen, weil eine weiße Mütze für sie ein Argument ist, und man einfach keinen Stress will.
Aber bei Leuten wie mir oder polaris funktioniert das halt nicht so einfach. Wowereit. Und es ist auch gut so, dass Beamte in der Praxis was anderes zu tun haben, als mit mir oder polaris über die Rechtmäßigkeit einer Durchsuchung zu diskutieren. Denn egal, wie laut im Netz getrötet wird (falls das überhaupt Polizisten sind, die da tröten, und nicht welche, die das nur gerne wären), da draußen siehts halt anders aus.
Ich kenne aktuell mal wieder einen Fall von einer Einziehung nach §42a WaffG. Nachts, besoffen, mit Kutte lustig und laut drauf durch die Stadt gelatscht. Ich kenne die Leut, die sind harmlos, auch besoffen und mit Kutte
Wurden durchsucht, Messer (normales Einhandmesser, keine Waffeneigenschaft) ist weg. Wegen des OWI Verfahren habe ich bisher noch nichts gehört, bin selbst auf die Begründung gespannt. Ich mein, mal die rechtliche Lage ganz außen vor gelassen, wer dann sein Messer los ist, braucht sich nicht wundern. Dafür hätts allerdings die WaffG Novelle gar nicht gebraucht.
Pitter