Bei Klappmessern bietet Spyderco unbrenzte Garantie, wenn Produktfehler auftreten. Fachgerechtes Zerlegen und Zusammenbauen löscht die Garantie nicht (
Betonung liegt auf fachgerecht). Exakte Garantiebedinungen sind auf der Homepage nachzulesen ==>
Warranty & Repair
Selbst hatte ich auch schon mal den Fall, dass ich ein BY12PBBK Starling (ein Schlüsselbundmesser) nach Golden geschickt habe, da der Backlock ebenfalls nicht hielt, da ein Federbruch vorlag. Rechnung hatte ich keine mehr, was die Garantie jedoch nicht beeinträchtigte. Zerlegt hatte ich es nicht, da die Griffe vernietet sind. Es wurde anstandlos ausgetauscht und ich erhielt es per Post direkt aus USA zugestellt.
Allerdings gebe ich an, dass es sich in meinem Fall Portokosten oder Ersatzkauf damals sich ziemlich die Waage hielten ... ich wollte halt mal selbst die Erfahrung machen, wie das abgewickelt wird. Das muss wohl jeder für sich bewerten, wie er ohne Rechnung im Garantiefall damit umgeht. Leider gibt es ja immer noch keine europäische Anlaufstelle für Garantiefälle, wenn Materialfehler erst nach jahrelanger Nutzung auftreten.
Was den konkreten Fall hier betrifft, sehe ich mich außerstande eine Beurteilung abzugeben, denn ich bin kein "Messerzerleger" aus Freude am Zerlegen und bisher haben alle Backlocks von Spyderco immer funktioniert (außer der bei Starling).