Ich setz hier nochmal direkt was rein, mit der Bitte um Eure Kritik.
Nicht dass mir die bisherigen Petitionen nicht gefallen hätten, aber davon gibts ja schon einige (die ohnehin als "sachgleiche" Petitionen behandelt werden).
Das ist also der Versuch, die fragwürdige Anhörung als Grundlage des abgesegneten Gesetzes etwas mehr in den Vordergrund zu rücken.
Es ist schon zu spät - erst die Arbeit dann das Vergnügen
- drum habe ich für den Entwurf nicht mehr Korrektur gelesen.
Grüße Rainer
Die Beschlussempfehlungen des Innenausschusses, denen der Bundestag in seiner Abstimmung am 22.02.08 gefolgt ist, beruhen teilweise auf falschen Angaben in der Sachverständigenanhörung des Innenausschusses vom 13.02.08.
Bereits die Darstellung der Jugendgewaltentwicklung in der Antragsbegründung des Landes Berlin und vor der Sachverständigenanhörung sind maßlos übertrieben, erwecken ein völlig falsches Bild, und stehen in krassem Widerspruch zu den Erkenntnissen seriöser Studien, wie sie z.B. im 2. periodischen Sicherheitsbericht der Bundesregierung (gestiegenen Zahlen ... liegen keine realen Zunahmen zugrunde. Auch eine qualitative Verschärfung...ist empirisch nicht festzustellen. So zeigen alle vorliegenden Dunkelfeldstudien Rückgänge der Gewalt junger Menschen) oder im aktuelleren Bericht zur IMK-Herbstsitzung 2007 (Es sind derzeit keine gesicherten Aussagen zu den Fragen möglich, ob die Jugendgewaltkriminalität in den letzten Jahren einen deutlichen Anstieg zeigt oder nicht) dargelegt sind.
Es wurde gar behauptet, dass eine Situation bestehe, in der „das staatliche Gewaltmonopol in Frage gestellt wird und auch in Frage steht”.
In der Anhörung wurden unter anderem folgende unwahre Behauptungen von den Berliner Sachverständigen Marhofer und Tölle aufgestellt:
- Einhandmesser würden aus dem militärischen Bereich „taktischer Kampfmesser” stammen und seine primär als (Stich-)waffen konzipiert und geeignet,
- die Einhandbedienung sei ein Kriterium für Kampfmesser,
- bei diesen Messern handle es sich um besonders „gefährliche” Messer,
- es gebe keinen Grund für „normale” Bürger, solch ein Messer im „zivilen” Leben ohne konkreten Zweck mit sich zu führen.
Alle diese Behauptungen sind unwahr, wie jeder neutrale Sachverständige belegen kann.
Dies zusammen musste beim Innenausschuss den Eindruck erwecken, dass bundesweit eine Entwicklung der Jugendgewalt besteht, die auch massive Einschränkungen rechtfertigt, und dass die vorgeschlagenen Maßnahmen vor allem die Zielgruppe treffen würden, und nicht den unbescholtenen Bürger. Tatsächlich hat sich bei modernen Taschenmessern, Mutlitools und Rettungsmessern die Einhandbedienung rein aus Gründen der Sicherheit und des Bedienungskomforts durchgesetzt.
Betroffen von den angedachten Verschärfungen wären in völlig unverhältnismäßiger Weise weite Teile der Bevölkerung, nicht die zu gesetzeswidrigem Handeln bereiten Jugendgruppen.
Zudem haben Messer als alltägliches Werkzeug mit Ausnahme weniger (bereits verbotener) Formen in einem Waffengesetz nichts verloren.
Dass sich der Innenausschuss nicht den Empfehlungen der übrigen Sachverständigen angeschlossen hat, die ein solch umfassendes Messerverbot als untauglich und unverhältnismäßig ablehnten, sondern der Auffassung der zwei (!) Berliner Sachverständigen angeschlossen hat, mag zwar ein „Gschmäckle“ haben, ist aber zweifellos durch die Entscheidungsfreiheit des Innenausschusses gedeckt. Wenn aber die beiden Berliner Vertreter, ob bewusst oder fahrlässig, durch unwahre Behauptungen die Entscheidung der Mitglieder des Innenausschusses in einer bestimmten Weise beeinflusst habe, ist dies skandalös.Ich bin überzeugt davon, dass die Ausführungen dieser beiden Sachverständigen mit den Ausschlag gaben, dem Bundestag das Gesetz in der nun beschlossenen Fassung vorzuschlagen.
Ein Gesetz, das auf einer derartigen Entscheidungsbasis verabschiedet wird, wäre nicht nur inhaltlich fragwürdig, es könnte dem Vertrauen der Bürger in die Gesetzgebung auch erheblichen Schaden zufügen.
Daher bitte ich den Petitionsauschuss, sich für die Streichung der umstrittenen Einschränkungen einzusetzen.