Petitionsvorschläge (gesammelt aus Politik&Recht)

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EDIT: Eine verbesserte Version der Petition findet sich etwas weiter unten im Beitrag von Waldjäger. Ich würde raten, die zu nehmen... ;) ~cheez

Luftauge: Text bis auf den Anhang reduziert
 

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AW: WICHTIG: Petition gegen die WaffG-Änderungen

Hier eine leicht nachgebesserte Version. Ich werds erstmal so ausdrucken und absenden.


edit:
Hier kann man das Blankoformular runterladen oder alternativ eine Online-Petition ausfüllen: http://www.bundestag.de/ausschuesse/a02/petition/index.asp

Luftauge: Text bis auf den Anhang reduziert
 

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  • PetitionsformularOff2.doc
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AW: WICHTIG: Petition gegen die WaffG-Änderungen

Luftauge: Text bis auf den Anhang reduziert
 

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AW: WICHTIG: Petition gegen die WaffG-Änderungen

Luftauge: Text bis auf den Anhang reduziert
 

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  • Petition_v3.doc
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AW: WICHTIG: Petition gegen die WaffG-Änderungen

Text:

die Regelung, die jedem Bürger in Deutschland das Tragen von einhändig bedienbaren Taschenmessern (Einhandmessern) und feststehenden Messern mit einer Klingenlänge von mehr als 12 cm verbietet, aufzuheben und somit das Recht eines jeden freien Bürgers wiederherzustellen, ein derartiges Messer nach freiem Willen zu tragen und zu benutzen, solange er damit keinem anderen schadet.

Für das zweite Feld "Begründung" hatte ich folgenden Text verfasst:

Der Grund für das bundesweite Trageverbot für Einhandmesser und Messer mit einer Klingenlänge von mehr als 12 cm ist laut aller beteiligten Parteien vorrangig die Bekämpfung der Jugendkriminalität.
Es ist jedoch völlig unangemessen, aus diesem Grund Bundesbürgern aller Altersgruppen das Recht zu nehmen, z.B. ein Einhand-Taschenmesser in der Öffentlichkeit bei sich zu tragen.
Fakt ist, dass diese Messer durch ihre einhändige Bedienbarkeit praktisch, alltagstauglich und für allerlei Tätigkeiten (etwa als Rettungsmesser) geeignet und gerade deshalb sehr beliebt sind.

Nur weil einige fehlgeleitete Jugendliche solche Messer missbräuchlich benutzen, ist es absolut nicht als verhältnismäßig anzusehen, ein Verbot für die ganze Bundesrepublik auszusprechen und allen friedfertigen Bürgern die Möglichkeit zu nehmen, ein derart praktisches Werkzeug zu tragen.
Die Regelung, dass man die Messer tragen darf, wenn man einen Grund dafür vorweist, ist absolut nicht praktikabel. Ein Taschenmesser kauft man sich bekanntermaßen, damit man es immer in der Tasche hat, falls man es braucht. Sich für das Tragen eines Taschenmessers rechtfertigen zu müssen, stellt eine grobe Beleidigung für jeden freien und friedfertigen Bürger dar.

Die Jugendkriminalität wird durch diese Regelung weder bekämpft, noch werden sich echte Gesetzesbrecher überhaupt davon beeindrucken lassen. Es wäre wesentlich sinnvoller gewesen, eine Altergrenze für das Führen solcher Messer einzuführen, anstatt sie für jeden Bundesbürger in der Öffentlichkeit zu verbieten.

Der zweite Teil des Gesetzes betrifft die feststehenden (also nicht klappbaren) Messer über 12 cm Klingenlänge.
Unter dieses Trageverbot fallen jetzt alle Messer, auch Küchenmesser wie Brotmesser oder Kuchenschneider, die naturgemäß eine längere Klinge als 12 cm haben. Es ist auch hier absolut unverhältnismäßig, diese Messer für Bürger in der Öffentlichkeit zu verbieten und somit auch ganz normale Küchenwerkzeuge zu kriminalisieren.
Es entbehrt jeglicher Vernunft, dass jemand, der vergisst, sein Küchenmesser in einem verschlossenen Behältnis zu transportieren, als Krimineller hingestellt wird, der illegal eine Stichwaffe mit sich führt.
Auch hier wäre zur Unterstützung des Kampfes gegen die Jugendkriminalität eine Altersbegrenzung für das Führen solcher Messer sinnvoller und auch praktikabler.
Als freier und gesetzestreuer Bürger sollte man auch hier die Möglichkeit und das Recht haben ohne Rechtfertigungszwang solche Messer zu tragen und zu benutzen.

Ich bitte daher um schnellstmögliche Nachbesserung diesbezüglich und fordere für jeden deutschen Bundesbürger das Recht zurück, Einhandmesser und feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm zu tragen.


Das wäre mein Vorschlag.


Luftauge: nur der P-Text, Einleitung entfernt
 
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Ich habe mir erlaubt, die Petitionsentwürfe (Anhänge) hierher zu kopieren. In der Hoffnung, dass sich jemand die sinnvollsten Bestandteile vornimmt, und in konkretisierter Formulierung neu zusammenstellt.
Rechtschreibprüfung sollte ebenfalls gemacht werden, bei mir hat es in Word nicht funktioniert.

Im anderen thread führt es offenbar wieder zu nichts, vllt. kann sich hier jemand die Sachen mal ansehen und etwas davon machen.
 
Ich setz hier nochmal direkt was rein, mit der Bitte um Eure Kritik.
Nicht dass mir die bisherigen Petitionen nicht gefallen hätten, aber davon gibts ja schon einige (die ohnehin als "sachgleiche" Petitionen behandelt werden).
Das ist also der Versuch, die fragwürdige Anhörung als Grundlage des abgesegneten Gesetzes etwas mehr in den Vordergrund zu rücken.

Es ist schon zu spät - erst die Arbeit dann das Vergnügen ;) - drum habe ich für den Entwurf nicht mehr Korrektur gelesen.

Grüße Rainer



Die Beschlussempfehlungen des Innenausschusses, denen der Bundestag in seiner Abstimmung am 22.02.08 gefolgt ist, beruhen teilweise auf falschen Angaben in der Sachverständigenanhörung des Innenausschusses vom 13.02.08.
Bereits die Darstellung der Jugendgewaltentwicklung in der Antragsbegründung des Landes Berlin und vor der Sachverständigenanhörung sind maßlos übertrieben, erwecken ein völlig falsches Bild, und stehen in krassem Widerspruch zu den Erkenntnissen seriöser Studien, wie sie z.B. im 2. periodischen Sicherheitsbericht der Bundesregierung (gestiegenen Zahlen ... liegen keine realen Zunahmen zugrunde. Auch eine qualitative Verschärfung...ist empirisch nicht festzustellen. So zeigen alle vorliegenden Dunkelfeldstudien Rückgänge der Gewalt junger Menschen) oder im aktuelleren Bericht zur IMK-Herbstsitzung 2007 (Es sind derzeit keine gesicherten Aussagen zu den Fragen möglich, ob die Jugendgewaltkriminalität in den letzten Jahren einen deutlichen Anstieg zeigt oder nicht) dargelegt sind.
Es wurde gar behauptet, dass eine Situation bestehe, in der „das staatliche Gewaltmonopol in Frage gestellt wird und auch in Frage steht”.

In der Anhörung wurden unter anderem folgende unwahre Behauptungen von den Berliner Sachverständigen Marhofer und Tölle aufgestellt:
- Einhandmesser würden aus dem militärischen Bereich „taktischer Kampfmesser” stammen und seine primär als (Stich-)waffen konzipiert und geeignet,
- die Einhandbedienung sei ein Kriterium für Kampfmesser,
- bei diesen Messern handle es sich um besonders „gefährliche” Messer,
- es gebe keinen Grund für „normale” Bürger, solch ein Messer im „zivilen” Leben ohne konkreten Zweck mit sich zu führen.
Alle diese Behauptungen sind unwahr, wie jeder neutrale Sachverständige belegen kann.

Dies zusammen musste beim Innenausschuss den Eindruck erwecken, dass bundesweit eine Entwicklung der Jugendgewalt besteht, die auch massive Einschränkungen rechtfertigt, und dass die vorgeschlagenen Maßnahmen vor allem die Zielgruppe treffen würden, und nicht den unbescholtenen Bürger. Tatsächlich hat sich bei modernen Taschenmessern, Mutlitools und Rettungsmessern die Einhandbedienung rein aus Gründen der Sicherheit und des Bedienungskomforts durchgesetzt.
Betroffen von den angedachten Verschärfungen wären in völlig unverhältnismäßiger Weise weite Teile der Bevölkerung, nicht die zu gesetzeswidrigem Handeln bereiten Jugendgruppen.
Zudem haben Messer als alltägliches Werkzeug mit Ausnahme weniger (bereits verbotener) Formen in einem Waffengesetz nichts verloren.

Dass sich der Innenausschuss nicht den Empfehlungen der übrigen Sachverständigen angeschlossen hat, die ein solch umfassendes Messerverbot als untauglich und unverhältnismäßig ablehnten, sondern der Auffassung der zwei (!) Berliner Sachverständigen angeschlossen hat, mag zwar ein „Gschmäckle“ haben, ist aber zweifellos durch die Entscheidungsfreiheit des Innenausschusses gedeckt. Wenn aber die beiden Berliner Vertreter, ob bewusst oder fahrlässig, durch unwahre Behauptungen die Entscheidung der Mitglieder des Innenausschusses in einer bestimmten Weise beeinflusst habe, ist dies skandalös.Ich bin überzeugt davon, dass die Ausführungen dieser beiden Sachverständigen mit den Ausschlag gaben, dem Bundestag das Gesetz in der nun beschlossenen Fassung vorzuschlagen.
Ein Gesetz, das auf einer derartigen Entscheidungsbasis verabschiedet wird, wäre nicht nur inhaltlich fragwürdig, es könnte dem Vertrauen der Bürger in die Gesetzgebung auch erheblichen Schaden zufügen.

Daher bitte ich den Petitionsauschuss, sich für die Streichung der umstrittenen Einschränkungen einzusetzen.
 
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