Nächstes legales OTF

Sehr sonderbar. Wenn ich die Produktseite im Handy öffne, steht dort tatsächlich noch "Legal zu führen". Auch, wenn ich die Seite aktualisiere. Vielleicht liegt das irgendwie am Cache des Hadys oder so, dass er diese Bilddatei nicht neu abruft. Am Rechner konnte ich die Seite eben nur über Umwege öffnen. Dort steht bei mir auch "Besitz erlaubt".

Naja, wie dem auch sei, spannend bleibt es weiterhin. Obwohl ich sagen muss, dass ich das Ganze mehr aus Interesse an der Rechtslage beobachte.
Das Messer selbst ist mir für ein Fidget Toy für den Heimgebrauch etwas überteuert und den praktischen Nutzen im Alltag sehe ich nicht. Vermutlich genau aus dem Grund, warum ihm das Prädikat "Messer" wohl sogar von Böker selbst abgesprochen werden soll ;-) Denn wenn es ein "Messer" bleibt, führt nach meinem Verständnis kein Weg am 41a vorbei.
Sehe ich genau so.
In meiner Kindheit gab es solche Klingenlängen im Kaugummiautomat... 😅
 
Zu meiner Kinderzeit gab es auch große OTFs bis 7,5cm noch in Kaugummiautomaten oder vergleichbarem Einzelhandel!
 
Die Klärung mit dem BKA bzgl. Führen scheint nicht so trivial zu sein. ..
Hinweis ist noch immer auf der Produktseite zu finden.
 
Danke für die Info, ich hatte auch immer wieder mal nachgeschaut - muss ganz frisch reingekommen sein.
Damit wäre das geklärt.
 
Letztlich war es ja eigentlich nicht anders zu erwarten.

Aber ich finde, die spielen in ihrer Beschreibung schon ziemlich darauf an, wie sehr das Ding als USB-Stick durchgehen könnte.
Vielleicht bringt Böker in Kooperation mit Kingston oder SanDisk einen Aufkleber-Bogen als Zubehör raus. :cool::
 
Leider fällt das Micro USB OTF - entgegen unser ursprünglichen Einschätzung - lt. BKA doch unter den §42a. Aus diesem Grund haben wir unseren Produkttext angepasst und jeden Käufer bei der Auslieferung auf den veränderten Sachverhalt aufmerksam gemacht. Sollte dies für Sie eine Einschränkung darstellen, nehmen wir das Produkt auch nach Ablauf der Widerrufsfrist zurück.
Quelle: Micro USB OTF (https://www.boker.de/micro-usb-otf-01bo970)

Der Passus ist noch hinzugekommen. Könnte für den einen oder anderen Käufer sicherlich interessant sein.


Grüße
Jürgen
 
Na also... :cool::

Konsequenterweise hätten sie dann den Passus:

"Dank der Fangriemenöse kann das Messer auch ideal am Schlüsselbund getragen werden. Weg vom Computer, hinein ins Alltagsabenteuer"

ebenso weglassen können. Dies suggeriert (für mich) einen klaren Anwendungsfall in Richtung Führen.
 
Last edited:
"Kann" heißt ja nicht "darf". Zumal empirisch ja unzählige Personen in Umkenntnis der diesbezüglichen Rechtslage alles mögliche führen tun, was sie besitzen dürfen, ohne jemals irgendwie dafür irgendwie behelligt zu werden.
 
Das stimmt schon.
Wundere mich dennoch über die Böker Rechts-/ und Textabteilung in diesem speziellen Fall...
 
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