Monkey Fist verboten - BKA Bescheid

felixinator

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Moin...
Das Bundeskriminalamt hat sich mal wieder was Schönes einfallen lassen.
Beim stöbern im Internet bin ich auf einen Feststellungsbescheid vom BKA aufmerksam geworden.
Dieser handelt von der sogenannten "Monkey Fist", wird ja bestimmt bekannt sein.
Der Feststellungsbescheid bzw. das BKA stuft diese jetzt als Hiebwaffen und verbotene Totschläger ein. Soweit ich weiß, sind sie somit komplett illegal.
In der Definition wird von einer Metallkugel oder einem beschwerendem Gegenstand innerhalb des Knotens gesprochen, andernfalls ist nach meinem Verständnis der Knoten nicht als Waffe zu werten. Außerdem wird als Begründung zum Verbot genannt, dass das Modell in diesem Fall vom Hersteller als Waffe ausgelegt/ gedacht ist. Auf Wunsch lade ich die PDF hoch.

Da ich bestimmt nicht der einzige bin der eine "Monkey Fist" am Schlüsselbund hängen hat, wollte ich Betroffene einfach mal auf den Bescheid hinweisen. Wie man darauf reagiert ist natürlich jedem selbst über lassen, das soll hier aber auch nicht Thema sein.

Felix

PS.: Ich garantiere nicht für die Richtigkeit meiner Aussagen. Bei Fehlern oder Ähnlichem wäre es gut, wenn ich darauf hingewiesen werde.
 
Last edited:
Danke für die Info-
just heute habe ich die gleiche Info von einem österreichischen Messerfreund erhalten - jedoch war sein Link bereits aus dem Jahr 2005.

Ich sag mal,
"ohne Worte!":rolleyes:

Gruß
Excalibur
 
...
Auf Wunsch lade ich die PDF hoch.
...

Poste doch bitte den Link zum BKA. (Also irgendwo auf http://www.bka.de/nn_205630/DE/Them.../feststellungsbescheide__node.html?__nnn=true)
Besten Dank!

Edit: BKA ist wohl etwas langsam. Es gibt aber eine Veröffentlichung in Bundesanzeiger. Danach geht es um die „Wilson Tactical Monkey Fist“, also die hier: http://www.amazon.de/Wilson-Tactical-Monkey-Fist-oliv/dp/B00B4J5MTU
Zitat: "Wurfleinenknoten aus hochfester Paracord (Fallschirmschnur) mit Stahlkugelkern. Durchmesser Knoten ca. 30 mm." (Farbe von mir.)

Nichts für ungut, aber das IST eine Waffe und hat in meinen Augen mit irgendwelchen Anhängseln für Messer oder Schlüsselbund nichts zu tun.
 
Last edited:
Habe noch einen Satz hinzugefügt, damit das ganze etwas näher am Beschluss ist. Allerdings deute ich den Beschluss so, dass der Knoten in Kombination mit einer Stahlkugel etc. (Immer) als Hiebwaffe oder Totschläger eingestuft wird.
Zitat aus dem Beschluss: "Durch die Füllung des eigentlichen „Monkey Fist“-Knotens mit Metallkugeln oder anderen schweren Gegen-
ständen entsteht hier ein Gegenstand, bei dem das beschwerte Ende schwungvoll beschleunigt werden kann und damit beim Auftreffen Personen erheblich verletzt werden können, insbesondere bei Kopftreffern."

Weiter unten im Bescheid steht, der vorliegende Gegenstand hätte keine andere Funktion außer der als Waffe. Dieser vorliegende Gegenstand wird aber in dem Zusammenhang nur als "Monkey Fist" bezeichnet (es wird an der Stelle nicht auf das spezifische Produkt eingegangen), was ebenfalls für ein allgemeines Verbot sprechen würde.
 
Man man man, hier kann man nur den kopf schütteln vor so viel deppentum.
Wenn das eine waffe ist, was ist dann ein schlüsselbund wo diese halsumhänger dran sind . Wenn ich den am ende anfasse ist das schlüsselbund am anderen ende dann auch eine waffe ............ Ohne worte .
Ich hab so manchmal das gefühl , das hier leute sitzen und sich einen rausdrücken ohne sinn und verstand, genau wie bei den steuern die immer neu erfunden werden ......

Eigentlich versuche ich mich aus solchen sachen rauszuhalten aber irgendwie ist hier eine schwelle überschritten worden
 
Jepp, über Sinn oder Unsinn des Feststellungsbescheides kann man trefflich streiten. Allerdings auch über das Warum, warum die Leute diesen Artikel mit sich herumschleppen.

Aber ein ganz anderes Problem wird übersehen:
Was ist mit dem Skipper, der tatsächlich eine Wurfleine benutzt, und sich so einen „Monkey Fist“-Knoten dran getüdelt hat? Oder Baumkletterer (Baumpflege), die als erstes eine Wurfleine in den Baum werfen, um das Kletterseil ziehen zu können.

Müssen die jetzt riskieren, das ihre Wurfleine als verbotene Waffe gilt? Oder alternativ zusehen wie sie ihre Wurfleinen ohne Wurfgewicht benutzen?

P.S.
Ich habe noch das gefunden (Wikipedia unter "Affenfaust"): "Bei der deutschen Marine ist das Verwenden der Affenfaust verboten, da es durch die Festigkeit immer wieder zu Unfällen kam. In US-amerikanischen Häfen wurde dieser Knoten oftmals vom Festmacher aufgeschnitten, um festzustellen, ob er nicht verbotenerweise Metall enthielt." Also ist das Teil ohnehin umstritten.

Aber bleibt die Frage wie wann auch der mit Sand gefüllte Lederbeutel beim BKA in Ungnade fällt. Dito der gewöhnliche Wurfknoten.
 
Lest mal, was die Kunden auf amazon.com über solche Affenfäuste schreiben.

... Aber bleibt die Frage wie wann auch der mit Sand gefüllte Lederbeutel beim BKA in Ungnade fällt. ...

Meinst Du den hier?

Die Definition des "Totschlägers" ist übrigens auch in Bezug auf die Monkey Fist von Interesse.
 
Und wenn ich jetzt durch die Stahlkugel durchbohre und die an ner Schnur an den Schlüsselbund hänge?
Naja wie auch immer, schade, war n schöner Anhänger, jetzt auseinandergebaut, dann nehm ich das Paracord halt für was anders her.
Danke fürs bescheidgeben...
der Schlüsselanhänger meiner MAMA is jetzt auch was neues.
 
Na da warte ich mal voller Spsnnung auf den Tag, an dem ich einen BKA-FB zur Waffeneigenschaft einer Buttersocke zu lesen kriege ...
 
Ich habe Mühe das Verletzungspotential von 37 g nachzuvollziehen. Zur Verdeutlichung, 4 Zwei-€-Münzen wiegen zusammen 34 g.

Horst
 
Ich habe Mühe das Verletzungspotential von 37 g nachzuvollziehen. Zur Verdeutlichung, 4 Zwei-€-Münzen wiegen zusammen 34 g.

Ich auch. Die behandelte Affenfaust wiegt aber 146 g, und das tut auf einer Kreisbahn von 32 cm + Armlänge ordentlich beschleunigt schon ordentlich weh.

Nichts für ungut, aber das IST eine Waffe und hat in meinen Augen mit irgendwelchen Anhängseln für Messer oder Schlüsselbund nichts zu tun.

Sehe ich genauso. Für einen Schlüsselanhänger deutlich zu lang und unhandlich, für eine Wurfleine ein bisschen kurz. Anstatt der Stahlkugel hätte es auch eine Holzkugel o.ä. getan, und einen Schlüsselanhänger mit 146 g plus Schlüssel möchte ich auch nicht mit mir rumschleppen.

Mit einer <10 cm Schnur ist das wahrscheinlich unkritisch, und eine normal geknüpfte Affenfaust ohne irgendwelchen Inhalt interessiert keine Sau. Aber für die beschriebene Monkey Fist finde ich den Bescheid völlig gerechtfertigt. Den Untergang des Abendlandes kann ich da noch nicht draus ableiten :D
 
Aber bleibt die Frage wie wann auch der mit Sand gefüllte Lederbeutel beim BKA in Ungnade fällt.
Meinst Du den hier?
Nö, das Ding nennt sich ja auch ganz ehrlich "Defence-Bag", d.h. will nicht verschweigen das es eine Waffe sein soll. (Im Grunde ist es nichts anderes, als die für den gleichen Zweck mit Sand gefüllte Socke.)

Nein ich meine so einen Wurfleinen-Sandsack oder so einen Wurfleinen-Sandsack aus dem Skipperbedarf (Rubrik Festmacher-Zubehör). Und gegen die Dinger sind auch die 146g des im Feststellungsbescheid behandelten "Schlüsselanhängers" gewichtsmäßig noch Pillepalle. Die Wurfleinensandsäcke wiegen 400 bis 500g. Logisch, denn das Wurfgewicht muss die ganze folgende Leine dirigieren können.
 
Moin


Schon amüsant..... irgendwo in meinem Bücherregal steht so ein Buch über Knoten und Fancywork aus den späten 50er Jahren.

Da steht auch was zur Affenfaust drin.

Ich "zietiere" mal aus dem Kopf, da ich es gestern Abend auf die Schnelle nicht gefunden habe....

eine Affenfaust als Gewicht für eine Wurfleine hat Tennisballgröße.

Wenn man das Ding als Schlüsselanhänger knüpft, dann entweder in klein oder man macht, tatata, eine Korkkugel rein.... dann sieht dieser Knoten schmuck aus und wenn da nur "ein bißchen was" dran baumelt, dann geht das nicht unter, wenn es ins Wasser plumpst ;)

Und natürlich wird dort auch geschrieben, dass es "seinerzeit" üblich war, so eine Affenfaust mit einer Stahlkugel oder einem hübschen Stein drin als Meinungsverstärker mit in die Hafenkneipe zu nehmen.

So ein Ding, wie es da vom BKA beurteilt wurde, ist einzig und alleine dafür gedacht, jemandem übel weh zu tun.

Dafür ist es gemacht worden. Und damit ist es per Definition eine Waffe. Und dann kann sowas eben auch als verbotener Gegenstand eingestuft werden.

Ich finde die Beurteilung vom BKA schlüssig und konsequent.

Gruß
chamenos
 
Aber ein ganz anderes Problem wird übersehen:
Was ist mit dem Skipper, der tatsächlich eine Wurfleine benutzt, und sich so einen „Monkey Fist“-Knoten dran getüdelt hat?

Müssen die jetzt riskieren, das ihre Wurfleine als verbotene Waffe gilt? Oder alternativ zusehen wie sie ihre Wurfleinen ohne Wurfgewicht benutzen?

Ich habe noch das gefunden (Wikipedia unter "Affenfaust"): "Bei der deutschen Marine ist das Verwenden der Affenfaust verboten, da es durch die Festigkeit immer wieder zu Unfällen kam. In US-amerikanischen Häfen wurde dieser Knoten oftmals vom Festmacher aufgeschnitten, um festzustellen, ob er nicht verbotenerweise Metall enthielt." Also ist das Teil ohnehin umstritten.
Im Falle des Freizeitbootfahrers wird es *vermutlich* dem Skipper überlassen, die Gefahr einzuschätzen und davon abgeraten, weil ihm letztlich die Verantwortung für Führung und Handhabung obliegt, er aber trotzdem bestimmte Tätigkeiten im Zusammenhang seiner Bootsaktivitäten erledigen (lassen) muss - analog zu den "sozialadequ..." [:rolleyes:]. Allerdings ist ein 6, 12 oder 20m Boot auch kein Ozeanriese, für den man beim Festmachen Rekordweiten mit dem Wurf einer angeschlagenen Wurfleine überwinden muss :ahaa:

In der gewerblichen/behördlichen Schiffahrt ist es eindeutig. Ich weiß von meinem Vater, dass die beschwerten/gefüllten Wurfleinenknoten schon in den 1960er Jahren höchst verpönt, unerwünscht, bzw. verboten waren, eben wegen der Verletzungsgefahr durch den Knoten selbst und der damit zwangsläufig verbundenen Verletzungen durch Folgeverletzungen (Stürze, "über Bord" etc.) nach einem Treffer... Es ging und geht auch ohne Zusatzgewicht.

Desweiteren sind die Teile auch in Folge Polizeimaßnahmen gegen/"Zerschlagung" diverser Motorradclubs (und anderer Gruppierungen des Bereichs OK) wieder in den Fokus geraten. So lächerlich und abwegig ist das also gar nicht.

Gruß Andreas
 
Im Falle des Freizeitbootfahrers wird es *vermutlich* dem Skipper überlassen, die Gefahr einzuschätzen und davon abgeraten, weil ihm letztlich die Verantwortung für Führung und Handhabung obliegt, er aber trotzdem bestimmte Tätigkeiten im Zusammenhang seiner Bootsaktivitäten erledigen (lassen) muss - analog zu den "sozialadequ..." [:rolleyes:]. ...

Wo siehst Du diesen Entscheidungsspielraum? Ich zitiere mal aus dem Feststellungsbescheid:

...
2. Bei dem vorgelegten Gegenstand handelt es sich um einen verbotenen Totschläger gemäß Anlage 2 zu § 2 Absatz 2 bis 4 WaffG – Waffenliste – Abschnitt 1 – Verbotene Waffen – Nummer 1.3.2.
...

Das Ding ist genauso verboten wie ein Stockdegen oder ein Butterflymesser.

@Faltradl: Schon klar, aber dafür habe ich keinen Feststellungsbescheid gefunden. :) Die Begründung dürfte aber genauso zutreffen.
 
Woraus ich das "lese"?
Ich lese es daraus, dass es im FB um ein konkretes Objekt geht (wie in allen FB - Einzelfallprüfung), namentlich um eine "Monkey Fist" von Wilson Tactical. Der Gegenstand wird nach Beschaffenheit, Machart und beworbenem Zweck genau beschrieben, genau wie dieser kleine gefüllte Lederbeutel aus dem anderen FB. Eine Wurfleine, sollte ein Bootjefahrer eine verwenden, hat eine Länge von mindestens 20m Länge (einfach um einen Wert zu nennen) und ist nicht aus Paracord sondern aus geflochtenem Takelgut von anderer Beschaffenheit... Allein schon die Einleitung, dass das Teil ursprünglich als Waffe von Seeleuten verwendet worden ist...

Dass das unverbindlich ist, sollte seit FB und Gerichtsverfahren um das Paradox klar sein. Ich bin auch ziemlich sicher, dass man aus Gründen des behördlichen Selbstverständnis und der "Erfolgswelle des BKA" selbst vor seemännisch-handwerklichen Handhabungen wie dem Werfen einer Wurfleine mit gefülltem Knoten zwecks Festmachens von Booten nicht halt machen wird. Nur wird einem niemals jemand das Gegenteil nachweisen können, dass der Zwecks des beschwerten Wurfleinenknotens mitsamt der Wurfleine ein anderer war, als die Übergabe der Festmacherleine für sein Boot vorzubereiten, wenn man bei eben diesem Werfen "auf frischer Tat" betroffen worden sein sollte.

Dass dieser konkrete, namentlich benannte und beschriebene Gegenstand verboten ist, steht doch gar nicht ausser Frage.
Wenn ein Bootfahrer eine Monkey Fist von Wilson Tactical als Wurfleinenknoten verwenden sollte, sollte er auch gleich sein Patent abgeben, wird er dann wohl sowieso müssen...
Wie vorher schon geschrieben, hat der Bootsführer die Verantwortung für sein Boot und nicht das BKA oder andere Polizei. Und die fängt mindestens beim Betreten des Boots an und hört nach dem Verlassen erst wieder aktiv auf. Auch wenn man so ein Teil nicht unbedingt zur Bootsaustattung benötigt, muss dann ein gewöhnlicher, gefüllter Wurfleinenknoten zur Verwendung auf Booten/Schiffen ebenso explizit verboten werden.

Sind die alle vorgelegt und begutachtet worden?
Nein, nur diese "Wilson Monkey Fist"

Gruß Andreas
 
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Sind die alle vorgelegt und begutachtet worden?
Nein, nur diese "Wilson Monkey Fist"
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Da schießt Du jetzt am anderen Ende über das Ziel hinaus :p: Der Gesetzgeber hat "Totschläger" verboten. (Punkt!)
Der Gegenstand wird nicht erst durch den Feststellungsbescheid verboten. Es gibt jede Menge nicht begutachteter Butterfly-Messer.

Das BKA als zuständige Behörde hat den im Gesetz genannten Begriff "Totschläger" präzisiert:

Totschläger sind biegsame Gegenstände wie Gummischläuche, Riemen und Stricke, bei denen zumindest ein Ende durch Metall bzw. durch gleich hartes Material beschwert ist. Die Biegsamkeit ist wie bei der Stahlrute wesentliches Kriterium, da nur dadurch die beabsichtigte Verstärkung der Schlagwirkung gewährleistet wird.

Das hat mit Wilson nichts zu tun. Eine 3-Zoll-Mutter an einer 50 cm langen Reepschnur bringt den gleichen Ärger. (Echt Herr Wachtmeister: Ich fand nur, dass die voll toll aussieht. So mit Chrom und so ...) :irre:

Der Besitz einer verbotenen Waffe ist eine Straftat. Da ist nichts mit "Ermessensspielraum", das landet zwingend bei der Staatsanwaltschaft.

Der Bootsführer sollte seine Affenfaust also besser fest an die Wurfleine spleißen und an Bord lassen. Bei einem "slung shot", egal ob Wilson oder nicht, wird der Satz "Bei Bedarf knote ich das dann an mein Wurfseil" so hilfreich sein wie die Geschichte vom Nutellabrötchen beim Butterfly.
 
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