Messer Magazin 04/05

Beim Lesen hab ich doch glatt den Thread vergessen.
Gestern Morgen ist das MM bei mir in Düsseldorf aufgeschlagen :D
 
anson argyris said:
Zum Inhalt:

Vergleichstest Strider - Trident - Aircat:

Strider gewinnt , aber leider haben alle drei Messer den
Zerstörungstest nicht überlebt.

Ich glaube, bei dem Test ging es darum, die Messer auf jeden Fall zu zerstören. Die Frage war nur, welches Messer bei welcher Belastung bricht. Schön, daß diesmal aussagekräftige Belastungswerte verwendet wurden (Tonnen), letztes Mal war die Belastung in Bar angegeben, weil die verwendete Presse halt nichts anderes angezeigt hat.
Obwohl Strider den Test gewonnen hat, gab es keine richtigen Verlierer. Zumindest das Trident hat sich als ebenfalls sehr praxistauglich erwiesen. Nur das Airkat mußte in der Ergonomie zurückstecken - was ja auch nicht wirklich verwundert.
 
Wow !!! Übersichtstabelle: Messerbestimmungen im Ausland

Klasse dachte ich, rechtzeitig zur Urlaubszeit bekomme ich eine verständliche Interpretation der Messerbestimmungen im umliegenden Ausland….. (…in einem anderen Threat quäl ich mich immer noch mit dem „richtigen“ Messer für die Schweiz ‚rum…)…

Doch leider, leider zuviel erwartet. :(
Die Beiträge zu den einzelnen Ländern erscheinen mir eher vom Gesetzesblatt abgeschrieben als allgemeinverständlich interpretiert, und die Unterschriften der bebilderten Messerbeispiele beschränken sich auf viel zu allgemeine Aussagen wie,…..ist in vielen/manchen/den meisten Ländern verboten/erlaubt. :(
Hier hätte ich zu jedem der genannten Länder einen - soweit das mögl. ist - deppensicheren Vorschlag zu jeweils einem Fixed und/oder Folder erwartet den ich dort führen darf. :ahaa:

Um beim Schweizer Beispiel zu bleiben:

Zitat:“ Messer gelten dann als Waffen, wenn sie einen einhändig bedienbaren Auslösemechanismus, egal ob automatisch oder manuell, aufweisen und geöffnet insgesamt mehr als zwölf Zentimeter lang sind oder eine Klinge haben, die länger als fünf Zentimeter ist. Das bedeutet dass auch normale Einhand-Klappmesser mit Klingenlängen über 5 Zentimeter unter dass Verbot fallen“ Zitat Ende.

Was ist wenn’s kein Einhandmesser ist? Kann man sein Böker Optima, Buck Folding Hunter, Gerber Gator (Klingenlängen um die 9 cm, keine Einhandöffner) in der Schweiz führen? :confused:

Also, das mir das keiner als reines Gemecker abtut, das hab’ ich nicht im Sinn. Ich find’s Klasse dass das MM dieses Thema mal anpackt! :super:
Allerdings wünsche ich mir einen Teil 2 mit konkreten Beispielen, so dass ich als Nichtjurist einfach sehen kann: In Land A darf das Fällkniven F1 geführt werden, also darf ich dort auch mein Linder Superedge führen….

Und noch was ….. Man hat Deutschland vergessen!!!!
Es gibt ja auch Leser im angrenzenden Ausland für die’s interessant wäre zu wissen was in D erlaubt ist.
Ich Stelle mir gerade den Österreichischer vor dem man sein heissgeliebtes OTF abnimmt…. :haemisch: :glgl:

Grüsse Hocker :cool: :cool:
 
Last edited:
Nach der Tabelle auf Seite 46 sind feststellbare Klappmesser in der Schweiz
erlaubt Verboten sind sie nur dann, wenn sie sich einhändig öffnen lassen.
Wenn ich es richtig verstanden habe, ist ein Buck Folding Hunter legal, ein
Sypderco Delica aber verboten (als Beispiel).
Irgendwie witzig finde ich die Schweizer Vorschrift Dolche betreffend.
Während es bei vielen Messerverboten ein maximal zulässige Länge gibt
(z.B. die berühmeten 8,5 cm für Springmesser in Deutschland), gibt es bei
den Schweizern ein Mindestlänge für Dolche (30 cm).
Erstaunlich finde ich auch das Verbot sogenannter Fantasymesser. Falls damit
diese wild aussehenden Messer z.B. von Gil Hibben gemeint sind - damit
läuft ja wohl kaum jemand auf der Straße herum, die liegen doch wahrscheinlich
zu Hause in der Vitrine oder hängen an der Wand.
 
Meines ist gestern aufgeschlagen. Super verpackt heile und mit netten Tehmen.


Ein Grund mehr die Kündigung rückgängig zu machen.


Grüße Andy
 
J.A.G. said:
und eine fachzeitschrift lebt von abonnenten (wegen kalkulierbarkeit der einnahmen) und weniger von den kioskkäufern

Du hast ihnen geschrieben, daß du nicht mehr Abonent sein möchtest.

Sie haben hier ja geschrieben, daß es Schwierigkeiten gab und haben diese in den Griff bekommen und die vorhergehenden Probleme afaik durch Neulieferung geregelt.
Wenn du trotz Kenntnis dieser Fakten kündigst, dann verdienen die an Dir doch eh kein Geld. König Kunde bist Du ebend nur, wenn Du Kaufinteresse hast. Das scheinst du ja nicht mehr zu haben.

Ich fände es sehr nervig, wenn ich irgendwas kündige und mich nach dieser eindeutigen Aussage noch mit den Leuten auseinandersetzen muß. Versuch mal ein Probeabo bei einer der 4 großen Berliner Tageszeitungen zu kündigen und du weißt wovon ich spreche. 6-9 Monate regelmäßige telefonische Belästigungen und Briefe sind da die Regel. Dabei ist die Aussage doch so einfach: Ich kündige-> ich will nichts mehr mit eueren Abos zu tun haben.

Ich weiß nicht, was Du erwartet hast. Eine höfliche schriftliche Bestätigung ist doch völlig OK.

Ich würde unseren Abonenten auch nicht hinterher laufen. Bei uns kündigt aber auch niemand und alle sind froh, wenn wir nur ein paar Wochen über dem unverbindlichen Termin liegen :teuflisch


stay rude
braces
 
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