Wow !!! Übersichtstabelle: Messerbestimmungen im Ausland
Klasse dachte ich, rechtzeitig zur Urlaubszeit bekomme ich eine
verständliche Interpretation der Messerbestimmungen im umliegenden Ausland….. (…in einem anderen Threat quäl ich mich immer noch mit dem „richtigen“ Messer für die Schweiz ‚rum…)…
Doch leider, leider zuviel erwartet.
Die Beiträge zu den einzelnen Ländern erscheinen mir
eher vom Gesetzesblatt abgeschrieben als allgemeinverständlich interpretiert, und die Unterschriften der bebilderten Messerbeispiele beschränken sich auf viel
zu allgemeine Aussagen wie,…..ist in vielen/manchen/den meisten Ländern verboten/erlaubt.
Hier hätte ich zu jedem der genannten Länder einen - soweit das mögl. ist -
deppensicheren Vorschlag zu jeweils einem Fixed und/oder Folder erwartet den ich dort führen darf.
Um beim Schweizer Beispiel zu bleiben:
Zitat:“ Messer gelten dann als Waffen, wenn sie einen einhändig bedienbaren Auslösemechanismus, egal ob automatisch oder manuell, aufweisen und geöffnet insgesamt mehr als zwölf Zentimeter lang sind oder eine Klinge haben, die länger als fünf Zentimeter ist. Das bedeutet dass auch normale Einhand-Klappmesser mit Klingenlängen über 5 Zentimeter unter dass Verbot fallen“
Zitat Ende.
Was ist wenn’s kein Einhandmesser ist? Kann man sein Böker Optima, Buck Folding Hunter, Gerber Gator (Klingenlängen um die 9 cm, keine Einhandöffner) in der Schweiz führen?
Also, das mir das keiner als reines Gemecker abtut, das hab’ ich nicht im Sinn.
Ich find’s Klasse dass das MM dieses Thema mal anpackt!
Allerdings wünsche ich mir einen Teil 2 mit konkreten Beispielen, so dass ich als Nichtjurist einfach sehen kann: In Land A darf das Fällkniven F1 geführt werden, also darf ich dort auch mein Linder Superedge führen….
Und noch was ….. Man hat Deutschland vergessen!!!!
Es gibt ja auch Leser im angrenzenden Ausland für die’s interessant wäre zu wissen was in D erlaubt ist.
Ich Stelle mir gerade den Österreichischer vor dem man sein heissgeliebtes OTF abnimmt….
Grüsse Hocker