Ich will definitiv keine Rechtsdiskussion auslösen. Deshalb hab ich ja auch nur meine Meinung dazu kundgetan.
"Laut Paragraph 1, Absatz 2, Nr. 2, des Waffengesetzes, sind als Waffe anzusehen: Tragbare Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, insbesondere Hieb- und Stoßwaffen. In der Anlage 1 zum Waffengesetz werden im Unterabschnitt 2, Punkt 1.1, werden Hieb- und Stoßwaffen näher definiert als Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, unter unmittelbarer Ausnutzung der Muskelkraft durch Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder Wurf Verletzungen beizubringen. Damit ist die Zweckbestimmung ein entscheidendes Kriterium, um ein
Werkzeug von einer Waffe abzugrenzen. Hierbei ist die Zweckbestimmung des Herstellers richtungweisend. Für Hieb- und Stoßwaffen gilt, dass der Umgang Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, erlaubt ist."
Ich zitiere jetzt mal den Hersteller:
SPECIAL OPS TRUST TOPS CAUSE THEY'RE HARD TO THE CORE
Zur Messung der Klingenlänge bediene ich mich mal dem MF:
Klingenlänge richtig messen (https://messerforum.net/threads/klingenlaenge-richtig-messen.89675/)
Ist sicher nicht ganz eindeutig. An anderer Stelle, die ich jetzt nicht finde, geht es um die effektive Eindringfähigkeit der Klinge. Das Fazit war, dass die Klinge bei Penetration eben "gefährlich ist" bis zu den Griffschalen. bei einer Einzelfallentscheidung ("restriktiv ausgelegt") würde ich persönliche eben auf Nummer sicher gehen... Nicht mehr hab ich in meiner Empfehlung gesagt.
ich suche jetzt keine Urteile dazu raus...
@polaris1977: ich schließe nicht aus, dass du das besser weißt und bin aus der Diskussion raus, weil sie OT ist. Aber ich kann ja aus meiner persönlichen Erfahrung eine Empfehlung geben. Nichts weiter war meine Absicht.