High End Neck Knife gesucht

Es geht ja nicht um ein möglichst führiges EDC sondern um die Erfüllung eines bestimmten "Rechtsrahmens". So lange die Klinge kurz genug bleibt, ist doch ein echter Brocken gut weil besser zu greifen und stabiler.

Gaubst Du wirklich, daß die bei Kontrollen Griffschalen oder Griffe demontieren, um möglicherweise darunter vorhandene Beschriftungen zu analysieren?
Nö, ich glaub nicht, dass da Griffschalen demontiert werden. Aber wenn es zum Rechtsstreit kommt, sind Hersteller, Name und Zweckbestimmung schon von Belang. Eine Rechtsdiskussion wollte ich gar nicht aufmachen. Ich würd es halt nicht tragen und als EDC, das zum Schneiden dienen soll, kann ichs auch nicht empfehlen.
 
Das Problem ist die strikte Obergrenze von 6 cm, die bei restriktiver Auslegung nicht die effektive Schneidenlänge meinen, sondern bis zur Griffschale gemessen werden.
Hast du dazu irgendwelche zitierfähigen Fundstellen oder glaubhaft dokumentierte Fälle?
Aber wenn es zum Rechtsstreit kommt, sind Hersteller, Name und Zweckbestimmung schon von Belang.
Warum sollte daß denn bitte so sein?! Die betreffenden Allgemeinverfügungen nennen explizit ja nur die Klingenlänge und das eher unspezifiziert.
 
Ich will definitiv keine Rechtsdiskussion auslösen. Deshalb hab ich ja auch nur meine Meinung dazu kundgetan.

"Laut Paragraph 1, Absatz 2, Nr. 2, des Waffengesetzes, sind als Waffe anzusehen: Tragbare Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, insbesondere Hieb- und Stoßwaffen. In der Anlage 1 zum Waffengesetz werden im Unterabschnitt 2, Punkt 1.1, werden Hieb- und Stoßwaffen näher definiert als Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, unter unmittelbarer Ausnutzung der Muskelkraft durch Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder Wurf Verletzungen beizubringen. Damit ist die Zweckbestimmung ein entscheidendes Kriterium, um ein Werkzeug von einer Waffe abzugrenzen. Hierbei ist die Zweckbestimmung des Herstellers richtungweisend. Für Hieb- und Stoßwaffen gilt, dass der Umgang Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, erlaubt ist."

Ich zitiere jetzt mal den Hersteller:

SPECIAL OPS TRUST TOPS CAUSE THEY'RE HARD TO THE CORE;)


Zur Messung der Klingenlänge bediene ich mich mal dem MF:
Klingenlänge richtig messen (https://messerforum.net/threads/klingenlaenge-richtig-messen.89675/)

Ist sicher nicht ganz eindeutig. An anderer Stelle, die ich jetzt nicht finde, geht es um die effektive Eindringfähigkeit der Klinge. Das Fazit war, dass die Klinge bei Penetration eben "gefährlich ist" bis zu den Griffschalen. bei einer Einzelfallentscheidung ("restriktiv ausgelegt") würde ich persönliche eben auf Nummer sicher gehen... Nicht mehr hab ich in meiner Empfehlung gesagt.

ich suche jetzt keine Urteile dazu raus...

@polaris1977: ich schließe nicht aus, dass du das besser weißt und bin aus der Diskussion raus, weil sie OT ist. Aber ich kann ja aus meiner persönlichen Erfahrung eine Empfehlung geben. Nichts weiter war meine Absicht.
 
Mir ist kein einziger Fall bekannt, in dem ein Boxcutter oder ein ähnliches Teil in D irgendwo mal rechtskräftig als Waffe i.S.d. §2 I Nr. 2 des WaffG eingestuft wurde, eagal ob wegen oder ohne Beschriftung. Und es würde mich selbst in D überraschen, wenn das mal kommen sollte, jedenfalls innerhalb der ggw. Rechtslage. Deshalb hatte ich ja nach einer Fundstellen (zumindest einer einzigen!) gefragt, weil alles andere mir bekannte da eher gegen spricht.

Wenn du so eine Diskussion nicht willst - dafür gibt es ja ein spezielles Fachforum hier - solltest Du aber besser auch keine Behauptungen oder Meinungen einfach mal so in den Raum werfen. Zumal rein persönliche Meinungen in solchen rechtlichen Fragen schlicht keine Relevanz haben, da sie für niemanden wirksam sind.
Da hatte sich ja eben auch keine valide Regel ergeben, die Deine Behauptung eindeutig stützen würde.
 
Eine subjektive Empfehlung in einer Kaufberatung lasse ich mir nicht nehmen, Polaris. Und wenn ich das mit "nur meine Meinung" kennzeichne, darf ich auch meine subjektive Rechtsauffassung kundtun. Die Diskussion hast du begonnen, nicht ich.

"Wenn da noch Griffschalen drauf sollen ist es ein echter Brocken. Im Zusammenhang mit einer Einschränkung an Bahnhöfen würde ich sicher nicht auf ein schwarz beschichtetes Messer mit diesem Namen setzen. Just my 2 Cents :)"

Mein Fazit: Du empfiehlst den Boxcutter, ich nicht. Und nicht zuletzt, weil er eben kein alltagstaugliches Schneidwerkzeug ist. :cool::
 
[QUOTE="agentdan, post: 1152371, member: 27464"Im Zusammenhang mit einer Einschränkung an Bahnhöfen würde ich sicher nicht auf ein schwarz beschichtetes Messer mit diesem Namen setzen. Just my 2 Cents :)
[/QUOTE]

Sehe ich ähnlich, auch wenn ich dieses Modell und den Namen noch einigermaßen als alltagsverträglich sehe.

Bei einem Tops Street Scapel 2.0 oder dem Unzipper von Tops, könnte der eine oder andere Wachmeister vielleicht doch die Auffasung vertreten, dass die Kampfmesser sind.
 
[QUOTE="agentdan, post: 1152371, member: 27464"Im Zusammenhang mit einer Einschränkung an Bahnhöfen würde ich sicher nicht auf ein schwarz beschichtetes Messer mit diesem Namen setzen. Just my 2 Cents :)
[/QUOTE]

Sehe ich ähnlich, auch wenn ich dieses Modell und den Namen noch einigermaßen als alltagsverträglich sehe.

Bei einem Tops Street Scapel 2.0 oder dem Unzipper von Tops, könnte der eine oder andere Wachmeister vielleicht doch die Auffasung vertreten, dass die Kampfmesser sind.
 
Mein Fazit: Du empfiehlst den Boxcutter, ich nicht.
Nö, ich sehe ihn in modifizierter Form nur als eine besonders gute Entsprechung für das spezielle Anforderungsprofil. Ansonsten finde ich ihn nur als Backup tauglich, bin aber grundsätzlich Fan von Fixed mit deutlich längerer Klinge über 9cm.
Und nicht zuletzt, weil er eben kein alltagstaugliches Schneidwerkzeug ist.
Ich fand ihn immer als ein sehr alltagstaugliches Schneidwerkzeug im Rahmen der Größenparameter, wenn auch für ein Backup auch teuer und ohne Griffapplikationen eben auch mit dem Problem der Beschriftung behaftet.
könnte der eine oder andere Wachmeister vielleicht doch die Auffasung vertreten, dass die Kampfmesser sind.
Das könnte aber wohl mit jedem der hier im Thread bisher genannten Messer passieren.
 
ist die pulvermetallurigische Variante von ATS34; wird von Damasteel hergestellt - und ist nach Robert Waldorf 'Bob' Loveless 'RWL' ;) benannt:
Story of RWL34™ - Damasteel® (https://damasteel.se/story-of-rwl34/)

...inzwischen ist die Aufmerksamkeit für den Stahl fast vollständig verschwunden und andere Stähle haben ihm scheinbar den Rang abgelaufen.
Aus meiner Sicht bei ordentlicher Wärmebehandlung immer noch ein sehr guter bis vorzüglicher Stahl für Messer. Die Gefügestruktur gibt gutes Potential auch für feine Schneiden mit, Rostträgheit ist in Ordnung, Zähigkeit ebenso - Schärfbarkeit, Verschleißfestigkeit: eigentlich nirgendwo nenneswerte Einbrüche.
Könnte ich nur ein Messer haben, käme der Stahl in die engere Auswahl als Material.
 
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