Guthook - rechtliche Bewertung?

x-real

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Hallo,

ist es bzgl. Führen rechtlich von Bedeutung, wenn ein Jagdmesser am Klingenrücken einen "Guthook" hat? Das stellt ja gewissermaßen eine kleine Schneide dar, also ein irgendwie zweischneidiges Messer. Allerdings ist es ja ganz klar für jagdliche Arbeitszwecke bestimmt, nicht um gegen Menschen eingesetzt zu werden...?
 
..........also ein irgendwie zweischneidiges Messer. Allerdings .............

Moin

Deshalb steht ja auch im Waffengesetz nix von zweischneidig = böse bei den stehenden Messern ;)

Einzig bei Springmesern darf am Rücken nix geschliffen sein.

Gruß
chamenos
 
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