WalterH
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Bitte mal ansehen, damit alle wissen, wo wir verfahrenstechnisch stehen:
http://de.wikipedia.org/wiki/Gesetzgebungsverfahren_(Deutschland)
Zur Zeit sind wir noch VOR Stufe (1), der Initiative. Also keine Panik! Der Bundesrat muss die Vorlage erst beraten, sprich abnicken und das geschieht erst, nachdem die Vorlage den Innenausschuss passiert hat.
Wenn das passiert ist (wovon ich mal ausgehe ), geht es an die Bundesregierung, die Einspruch anmelden kann. Auch das wird meiner Meinung nach nicht passieren. Wenn Bundesrat oder Regierung die Vorlage verwerfen, wars das erst mal und Körting muss sich was neues ausdenken. Gehen wir aber mal davon aus, dass die Vorlage durchgeht:
Dann - und das kann schnell gehen! - wird es als Gesetzesinitiative in den Bundestag eingebracht und es beginnt die Stufe (2), das Gesetzgebungsverfahren.
Es folgen erste bis dritte Beratung im Bundestag und ggf. eine Überweisung an einen Fachausschuss.
Unser Anliegen muss es hier sein, zu informieren, Abgeordnete auf unsere Seite zu ziehen und vor allem auf einen Fachausschuss zu dringen! Wenn die Initiative an einen Ausschuss überwiesen wird, können wir mit Argumenten besser durchdringen. Auch wenn davon auszugehen ist, dass Körting und Konsorten dort die Mehrheit stellen werden. Das muss schnell gehen. Über die Bildung eines Ausschusses wird nach der ersten Lesung abgestimmt!
Sollte die Vorlage dann angenommen werden, geht sie zurück an den Bundesrat. Dort wird dann unterschieden, ob das Gesetz zustimmungspflichtig ist oder nicht. Je nachdem geht es unterschiedlich weiter. Ich kann leider nicht ermessen, ob Körtings Vorlage zustimmungspflichtig ist.
Der Rest (Bundesregierung, Präsident) ist Formsache...
-Walter
http://de.wikipedia.org/wiki/Gesetzgebungsverfahren_(Deutschland)
Zur Zeit sind wir noch VOR Stufe (1), der Initiative. Also keine Panik! Der Bundesrat muss die Vorlage erst beraten, sprich abnicken und das geschieht erst, nachdem die Vorlage den Innenausschuss passiert hat.
Wenn das passiert ist (wovon ich mal ausgehe ), geht es an die Bundesregierung, die Einspruch anmelden kann. Auch das wird meiner Meinung nach nicht passieren. Wenn Bundesrat oder Regierung die Vorlage verwerfen, wars das erst mal und Körting muss sich was neues ausdenken. Gehen wir aber mal davon aus, dass die Vorlage durchgeht:
Dann - und das kann schnell gehen! - wird es als Gesetzesinitiative in den Bundestag eingebracht und es beginnt die Stufe (2), das Gesetzgebungsverfahren.
Es folgen erste bis dritte Beratung im Bundestag und ggf. eine Überweisung an einen Fachausschuss.
Unser Anliegen muss es hier sein, zu informieren, Abgeordnete auf unsere Seite zu ziehen und vor allem auf einen Fachausschuss zu dringen! Wenn die Initiative an einen Ausschuss überwiesen wird, können wir mit Argumenten besser durchdringen. Auch wenn davon auszugehen ist, dass Körting und Konsorten dort die Mehrheit stellen werden. Das muss schnell gehen. Über die Bildung eines Ausschusses wird nach der ersten Lesung abgestimmt!
Sollte die Vorlage dann angenommen werden, geht sie zurück an den Bundesrat. Dort wird dann unterschieden, ob das Gesetz zustimmungspflichtig ist oder nicht. Je nachdem geht es unterschiedlich weiter. Ich kann leider nicht ermessen, ob Körtings Vorlage zustimmungspflichtig ist.
Der Rest (Bundesregierung, Präsident) ist Formsache...
-Walter
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