Grundsätzlich ist ein Amtsgerichtsurteil nicht sehr aussagekräftig. Das ist einfach so.
Interessant wird es erst ab dem OLG und wirklich verbindlich regelt es der BGH, obwohl der auch ab und an seine gewachsene Rechtsprechung ändert.
Das Problem wird allerdings sein, das er nur wenig Urteile geben wird. Bei den Bußgeldsachen ist dann die nächste Instanz das jeweilig zuständige OLG. Hier würde es doch sehr darauf ankommen, ob es der Betroffene soweit treibt. Voraussetzung wäre jedoch, ein negativ vorausgegangenes Urteil eines Amtsgerichts.
Allerdings darf man hier eines nicht aus den Augen verlieren: Es gibt keine höchstrichterliche Rechtsprechung. In solchen Fällen orientieren sich die Amtsgerichte/Amtsrichter auch durchaus an Entscheidungen von Kollegen.
Und hier ist das Urteil so verkehrt nicht begründet und durchaus nachvollziehbar. Darauf kommt es doch an. Meines Erachtens stellt der Richter hier vollkommen zurecht auf die Zugriffsbereitschaft ab. Und die ist nicht nur dann nicht gegeben, wenn etwas mit einem Schloss gesichert ist, sondern eben auch wie hier, bei einem verschlossenem Rucksack.
Somit bleibt zwar festzuhalten, dass es zwar "nur" ein Amtsgerichtsurteil ist, an dem sich andere Amts,- Land- etc. Gerichte nicht orientieren müssen aber KÖNNEN und auch WERDEN.
Ich bin der festen Überzeugung, dass dieses Urteil nicht das letzte Mal zitiert wurde. Und bestimmt auch nicht das letzte mal von einem Amtsrichter/in.