Frage zu Springmesser ohne Feder

Uh, jetzt werde ich aber hellhörig! Was ist denn dann mit den sog. Verlängerungsmessern (z.B. Saufänger von Hubertus). Die sind doch auch in beiden Stellungen verriegelt?

Grüße
Matthias
 
:cool: Tatsache. Jetzt wäre die entscheidende Frage, ob eine Klinge aus dem Griff hervorschnellen kann, die schon vorher halb draußen war. :glgl:
 
1. Saufänger

Uh, jetzt werde ich aber hellhörig! Was ist denn dann mit den sog. Verlängerungsmessern (z.B. Saufänger von Hubertus). Die sind doch auch in beiden Stellungen verriegelt?

Grüße Matthias

Mehrere mir vorliegende klassische Saufänger von verschiedenen Solinger Herstellern sowie aus Frankreich lassen sich ALLE nur manuell aufklappen. Bei KEINEM dieser Saufänger schnellt die Klinge durch Schwerkraft oder durch eine Schleuderbewegung aus dem Griff hervor.

Die von beagleboy in post #20 nachzulesende Definition aus dem Waffengestz trifft für Saufänger offensichtlich NICHT zu.


2. Springmesser ohne Feder


... Unbrauchbarmachung oder andere Modifikationen zur Legalisierung müssen nicht unumkehrbar sein. Wichtig ist der aktuelle Zustand eines Messers, nicht der potentielle.

Diese Schlussfolgerungen entsprechen zumindest der wörtlichen Auslegung des WaffG:
abweichend zu bestimmten Einzelteilen von Schusswaffen (die im WaffG Schusswaffen gleichgesetzt werden) gibt es für Einzelteile von Messern keine derartigen Beschränkungen und nicht zuletzt benennt das WaffG ausdrücklich die Beseitigung von Verbotsmerkmalen zur Legalisierung von einer verbotenen Waffe.

Klassische italienische "Stiletto" Springmesser haben nach meiner Kenntnis immer eine Rückenfeder, die ein "Herausschleudern" oder das Hervorschnellen der Klinge durch Schwerkraft NICHT ermöglichen und deshalb nach Entfernen der Springfeder nur ein manuelles zweihändiges Ausklappen der Klinge ermöglichen. In vielen Fällen läßt sich jedoch die Springfeder garnicht ausbauen, da sie zusammen mit der Rückfeder aus einem Stück gefertigt ist.

cut
 
"CUT"
Klassische italienische "Stiletto" Springmesser haben nach meiner Kenntnis immer eine Rückenfeder, die ein "Herausschleudern" oder das Hervorschnellen der Klinge durch Schwerkraft NICHT ermöglichen und deshalb nach Entfernen der Springfeder nur ein manuelles zweihändiges Ausklappen der Klinge ermöglichen. In vielen Fällen läßt sich jedoch die Springfeder garnicht ausbauen, da sie zusammen mit der Rückfeder aus einem Stück gefertigt ist.

Das ist auch meine Erfahrung, wobei ich nicht ausschließen möchte das es bei manchen Stilettos oder Swingguards möglich ist.
Ich hatte mal zwei Mikovs in meinem Besitz, eins mit Hirsch und eins mir ABs Griff Einlagen. Sie waren beide ohne Feder. Das mit dem Hirsch lies sich nicht auf schleudern, bei dem anderen ging es ohne Probleme.
Mein Glück das ich sie nicht mehr habe.

Die ganze Diskussion zeigt aber mal wieder, wie konfus die Gesetze bei Messer sind.
Es muss doch erlaubt sein wenn mir die Feder bricht das Messer zu behalten und zu einen gegebenen Zeitpunkt die Feder zu erneuern ohne das ich gegen das Gesetz verstoße.
 
Die ganze Diskussion zeigt aber mal wieder, wie konfus die Gesetze bei Messer sind.
Es muss doch erlaubt sein wenn mir die Feder bricht das Messer zu behalten und zu einen gegebenen Zeitpunkt die Feder zu erneuern ohne das ich gegen das Gesetz verstoße.

Diese Ansicht vertrete ich auch.

Gruß
Gerhard
 
Ja, die Klinge ragt bereits zur Hälfte aus dem Griff. Davon steht aber nichts bei der Definition von Fallmessern.
Und nein, es ist nicht richtig, dass die Klinge nach Lösen der Arretierung nicht mit einem "flick of the wrist" herausgeschleudert werden kann. Ich drücke den "Arretierungshebel" mit dem Daumen in die Löseposition, führe die oben genannte Bewegung aus, und schwups, ist die Klinge in der längeren Position present.
Muss ich jetzt zum BKA?

Grüße
Matthias
 
Bei der ganzen Diskussion ob Fallmesser oder nicht ist offensichtlich untergegangen, dass die Klingenlänge des Springmessers mit ca. 10,5 cm für das WaffG viel zu lang ist. Demzufolge wäre das Messer auch mit intakter Feder verboten.

Gruß
Gerhard
 
Genau darum ging es dem Themenstarter. Er wollte wissen, ob er das in Deutschland verbotene Springmesser durch Ausbau der Feder zu einem legalen Klappmesser machen kann. Und dabei sind Bedenken aufgetaucht ob es dadurch nicht zum Fallmesser wird.
Deswegen wäre meine Überlegung, ob es in diesem Fall nicht einfacher ist, die Arretierung oder den Auslöseknopf auszubauen.
Gruß Flo
 
Genau darum ging es dem Themenstarter. Er wollte wissen, ob er das in Deutschland verbotene Springmesser durch Ausbau der Feder zu einem legalen Klappmesser machen kann. Und dabei sind Bedenken aufgetaucht ob es dadurch nicht zum Fallmesser wird.
Deswegen wäre meine Überlegung, ob es in diesem Fall nicht einfacher ist, die Arretierung oder den Auslöseknopf auszubauen.

So weit ich weiß, sind diese Springmesser vernietet, was eine Reparatur erschwert. Die Arretierung blockiert in der Regel nur den Auslöseknopf aber nicht die Klinge.
Nachdem diese Art Springmesser in Deutschland mit gesetzeskonformer Klinge für wenig Geld zu haben ist, bleibt natürlich die Frage, ob sich der Aufwand für den Import, die Reparatur oder den Umbau zu einem legalen Messer, wenn dies überhaupt möglich ist, noch lohnt. Diese Frage muß der OP aber für sich selbst entscheiden.

Gruß
Gerhard
 
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