Folder in der Schule?

NickD

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Mal eine Frage, auch wenn das jetzt etwas komisch klingt:
Darf ich (volljährig) mein kleines (9cm, Zweihand-Folder, arretierbar) Taschenmesser in der Schule mit dabeihaben?

Die Schulordnung sagt absolut gar nichts zum Thema, das NRW-Schulgesetz und die (eh nicht mehr gültige) "Allgemeine Schulordnung", von der ein Lehrer redete, ebenfalls nicht. (Auch: In der Größe handelt es sich ja noch nicht einmal um eine Waffe im Sinne des WaffG, oder?)

Ich wedel damit auch nicht umher oder plane, es zur SV o.ä. zu nutzen (am ehesten würde das wohl mir wehtun).
Das Messer ist ein Werkzeug für mich, ich öffne damit Kartons und Plastikverpackungen, schneide mir mal nen Apfel oder so, brauche es öfters mal in meiner Freizeit (ich bin erst abends wieder zuhause, also würde ich es schon gern dabeihaben) und rechtlich finde ich nirgendwo eine Grundlage, die mir das Tragen verbieten würde. Und einfach so aus vorauseilendem Gehorsam das Teil unten im Rucksack zu verbuddeln, widerstrebt mir auch.

Daher meine Frage: Verbietet mir irgendein Gesetz o.ä., in NRW als Volljähriger ein legales Klappmesser in der Schule zu tragen, wenn die Hausordnung nichts dazu sagt?

[Ich habe schon andere Threads zum Thema durchgeschaut, da geht es aber anscheinend um andere Situationen (Hausordnung verbietet "Waffen" etc)]

Vielen Dank schonmal für Antworten. Ich hoffe, ihr könnt mir helfen, diese Frage zu klären.
 
Das hier : http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Schulrecht/index.html schon gelesen?
Ist ganz neu, vom Unterhaltungswert her jedoch recht zweifelhaft. Vielleicht wirst Du da fündig.
Ansonsten: Kleines schweizer Messer, verantwortungsvoller Schüler, ruhige, nette Schule und entspannte Lehrer & Eltern -> kein Problem.
Falls einer der obigen Faktoren nicht so ganz stimmt -> möglicherweise Problem.

mfg
Tct
 
Also über das Hausrecht kann man dir ziemlich viel verbieten,nicht nur Waffen.Bei mir in der Schule waren es scharfe,spitze und gefährliche Gegenstände jeder art sowie Waffen und Munition. Auch wenn es nicht in der Hausordnung steht,entscheidet im Zweifel der Direktor eurer Schule. Am Eingang einiger Veranstaltungen werden einem Glasflaschen oder sogar Deosprays abgenommen,obwohl die auch nicht verboten sind,und das Ganze läuft übers Hausrecht.
Am Besten du fragst mal freundlich beim Direktor an was er zu dem Thema sagt.
Gruß Flo
 
Solange es keiner moniert, würde ich es auch nicht thematisieren, von wegen schlafende Hunde und so.

Bei Dir klingt es aber so, als ob es mit einem Lehrer bereits Diskussionen gegeben hätte?
 
Daher meine Frage: Verbietet mir irgendein Gesetz o.ä., in NRW als Volljähriger ein legales Klappmesser in der Schule zu tragen, wenn die Hausordnung nichts dazu sagt?
Die einzige landesrechtliche Möglichkeit, Dir das zu verbieten (egal ob Volljährig oder nicht!) wäre eine via Erlaß einer Rechtsverordnung ausgewiesene "Waffenverbotszone". Diesen Blödsinn gibt es aber AFAIK bis dato nur in meiner Heimatstadt an der Elbe.


[Ich habe schon andere Threads zum Thema durchgeschaut, da geht es aber anscheinend um andere Situationen (Hausordnung verbietet "Waffen" etc)]
Das trifft aus meiener Sicht zu, genauso wie das, was andere User schon zu Hausordnungen gesagt haben.
 
Also über das Hausrecht kann man dir ziemlich viel verbieten,nicht nur Waffen.Bei mir in der Schule waren es scharfe,spitze und gefährliche Gegenstände jeder art sowie Waffen und Munition. Auch wenn es nicht in der Hausordnung steht,entscheidet im Zweifel der Direktor eurer Schule.

Also Waffen und Munition verbietet sich von selbst. Scharfe, spitze und gefährliche Gegenstände stehen wohl in jeder Schulordnung drin. Zu meiner Zeit sah man das allerdings nicht so eng. Das auch früher schon übliche Schweizer Taschenmesser wurde meist mit einem Augenzwinkern toleriert. Ansonsten hätte man auch Bleistifte, Füllfederhalter und Lineale als gefährliche Gegenstände verbieten müssen.

Gruß
Gerhard
 
G-H-L was sollte nun der Beitrag?
Waffen und Munition werden wohl erwähnt weil die an vielen Schulen vorkommen. Es gibt ja auch Schüler über 18 die auch Waffen dabei haben könnten um die irgendwohin zu Transportieren.
Scharfe und Spitze Gegenstände werden wohl kaum in einer Hausordung stehen, das währ ja ziemlich sinnlos (Wenigstens hab ich das in keiner Hausordnung gefunden die ich schon von verschiedenen Schulen las).
 
Scharfe und Spitze Gegenstände werden wohl kaum in einer Hausordung stehen, das währ ja ziemlich sinnlos (Wenigstens hab ich das in keiner Hausordnung gefunden die ich schon von verschiedenen Schulen las).
Ziemlich sinnlos ja, aber das es Hausordnungen gibt, wo das drin steht, gehe ich fest von aus. Wirf nur mal einen Blick rüber nach England. Dort steht das schon länger sogar in den landesweiten Gesetzen.
 
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