Einhandmesser als Imker führen

TheBlade

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Hallo Messerfreunde,

Ich bin seit einigen Jahren Imker und trage als Werkzeug immer ein Einhandmesser bei mir.
Ich habe mich beim Imkern schon sehr an das Messer gewöhnt. Jetzt sagt ein Imkerkollege, man dürfe solche Messer generell nicht tragen. Für mich ist es ein reines Werkzeug.
Was sagt ihr dazu?
Bei dem Messer handelt es sich um ein Fällkniven P.

Imkerlicher Gruß

Holger
 
was wir dazu sagen ist völlig irrelevant.
was das gesetz sagt zählt.

das kann man jederzeit nachlesen.

mich hatte des ganze auch getroffen, konnte mein benchmade 921 jedoch durch das entfernen des "daumenpinöppels" wieder "tragbar" machen ;)

EDIT:
der erste teil des posts is nicht so aggresiv gemeint wie er sich liest.
 
Last edited:
Es kommt darauf an, wo du deine Imkerei betreibst. Wenn deine Körbe z.B. auf deinem Privatgrundstück stehen und du das Messer dort trägst ist das gar kein Problem. Wenn die Körbe aber auf öffentlichem Gelände stehen und du dort das Messer führst, dann ist das verboten. Wenn die Körbe aber auf deinem Privatgrundstück stehen und du dorthin durch öffentliches Gebiet fahren oder gehen musst, dann kannst du das Einhandmesser auf dem Weg dorthin dann mitnehmen, wenn du es in einem verschlossenen Behältnis transportierst.
 
Hallo yaammoo,

möchtest Du auch erklären, warum die Ausübung der Imkerei kein berechtigtes Interesse gemäß §42a Abs. 2 Satz 3 WaffG begründet?
(Diese Diskussion um diesen Gummiparagrafen können wir wohl noch hundert Mal führen.)
 
Ich gehe aufgrund der Beschreibungen meines Kollegen, auch (Hobby)Imker auch davon aus, dass man das Führen ganz elegant mit der Tätigkeit der Imkerei begründen kann. Allein schon die speziellen Anforderungen an die Arbeit rund um die großen Boxen oder Kisten würden das rechtfertigen.

Ebenso, das Führen *ohne geschlossenes/verschlossenes Behältnis* auf dem Weg zwischen den einzelnen Standorten der Bienenkisten; für so einen Firlefanz hat ein Imker keine Zeit. Wird dann im Winter wegen der Ruhezeit allerdings etwas schwierig mit dem Führen...

Gruß Andreas
 
Hallo yaammoo,

möchtest Du auch erklären, warum die Ausübung der Imkerei kein berechtigtes Interesse gemäß §42a Abs. 2 Satz 3 WaffG begründet?
(Diese Diskussion um diesen Gummiparagrafen können wir wohl noch hundert Mal führen.)

blackfox,

siehst du, daran hab ich mal wieder nicht gedacht. Das war kein Versuch berechtigt interessierte falsch zu informieren, sondern nur eine Gedankenlosigkeit von mir. Nächstes mal Gehirn einschalten.
Danke für den Hinweis.

yaammoo
 
Kann mich den Vorrdenern nur anschließen: Es handelt sich hierbei um die Ausübung eines Hobbies, wie Wandern, Angeln, etc., und somit ist das Führen in diesem Zusammenhang erlaubt.
 
Danke für Euere Kommentare,

ich sehe es eigentlich ähnlich wie Rorrepieler. Es ist allerdings sehr kurios wie der Gesetzgeber formuliert.
Das ganze ist schon sehr undurchsichtig. Um noch etwas ins Detail zu gehen. Die Bienen stehen auf einem Privatgrundstück. Ich muss aber über öffentliche Wege dorthin gehen. Wie wäre es denn, wenn ich ein feststehendes Messer mit 8cm langer Klinge tragen würde?

Gruß!

Holger
 
Bei Messer mit einer festehenden Klinge über 12 cm verhält es sich wie beim einem Einhandmesser!

Messer mit einer kürzeren Klinge sind jederzeit erlaubt.
 
Ebenso, das Führen *ohne geschlossenes/verschlossenes Behältnis* auf dem Weg zwischen den einzelnen Standorten der Bienenkisten

nene, führen = zugriffsbereites tragen außerhalb befriedetem Besitztum (eigenem oder mit Genehmigung des Eigentümers).
-> da es ein Privatgrundstück ist, betrifft ihn der $42a bei der Ausübung der Tätigkeit sowieso nicht.
-> auf dem Weg dahin oder davon wieder zurück muss er sein befriedetes Besitztum verlassen und geht auch nicht mehr seinem Hobby nach, das Messer muss also in einem verschlossenem Behältnis transportiert werden.
Beim Arbeiten mit dem Messer (wenn ein Ausnahmegrund besteht) muss man es nicht jedes Mal einschließen wenn man es gerade mal nicht braucht - das wäre fern jeglicher Praxis und völlig bescheuert (ok, das ist in Deutschland keine Begründung warum etwas nicht in ein Gesetz aufgenommen wird...)
 
@Messari:
Mir sind die Begriffsbestimmungen schon etwas länger bekannt...
Dass die Bienenkiste(n) nur auf einem Privatgrundstück ausserhalb des eigentlichen Grundstücks ist/sind, stand nicht im Eingangsbeitrag, das wurde erst später ergänzt.

Zudem steht in meinem Beitrag (auch von dir zitiert) "mehrere Standorte", zwischen denen man sich bewegt, da Imker eher selten nur einen einzigen Standort (auf einem großen Grundstück) für ihre Bienenvölker haben. Damit ist er während seiner Imkertätigkeit ununterbrochen aktiv. Und wann die Tätigkeit unterbrochen oder beendet ist, hat der Imker zu entscheiden, und nicht der Gesetzgeber oder ein Beamter....

Wenn aber von der Seite aus Belehrungsbedarf bestehen sollte, werden die Betreffenden es sich sicher zweimal überlegen, ob sie sich den Umfang der Tätigkeiten vor Ort vorführen lassen wollen... Wir wollen ja nun nicht damit anfangen, für andere Leute vorwegzunehmen, wann sie mit ihrer Arbeit fertig sind. Imkerei ist für die gesamte Agrarwirtschaft wichtig, egal ob von Hobbyisten oder Profis... :cool:

Gruß Andreas
 
-> auf dem Weg dahin oder davon wieder zurück muss er sein befriedetes Besitztum verlassen und geht auch nicht mehr seinem Hobby nach, das Messer muss also in einem verschlossenem Behältnis transportiert werden.
Wenn ein Imker sich mit seiner gesamten Ausrüstung auf den Weg zu seinen Bienen macht, dann tut er dies doch ohne Zweifel im Zusammenhang mit seiner Imkertätigkeit. Wenn das Imkern ein berechtigtes Interesse darstellt (davon dürfte man mit gesundem Menschenverstand wohl ausgehen), dann würde der Gesetzestext auch den Hin- und Rückweg zu den Bienen abdecken und nicht nur die unmittelbaren Tätigkeiten an den Bienen-Kästen. Denn der §42a (3) erlaubt das Führen nicht nur während der Berufsausübung... oder einem allgemein anerkannten Zweck, sondern im Zusammenhang damit.

Ein Polizist, der einem Imker auf dem Weg zu seinen Bienen (oder einem Angler auf dem Weg zum Gewässer) sein Einhandmesser abnimmt, hat den Sinn dieser Gesetzesverschärfung offensichtlich nicht verstanden. Wie war das doch gleich mit dem Opportunitätsprinzip?
 
Zudem steht in meinem Beitrag (auch von dir zitiert) "mehrere Standorte", zwischen denen man sich bewegt, da Imker eher selten nur einen einzigen Standort (auf einem großen Grundstück) für ihre Bienenvölker haben. Damit ist er während seiner Imkertätigkeit ununterbrochen aktiv. Und wann die Tätigkeit unterbrochen oder beendet ist, hat der Imker zu entscheiden, und nicht der Gesetzgeber oder ein Beamter....
ok, ich hab gemeint, wenn er zwischen einzelnen Kästen auf dem einen Grundstück hin und her geht muss es natürlich nicht verschlossen sein.

@Manowar:
Soweit ich weiß wurde das aber auch vor Gericht schon geklärt.
In dem Fall ging es darum das ein Handwerker auf dem Heimweg von der Arbeit kontrolliert und ein Einhandmesser (oder wars ein <erlaubtes> Springmesser?) gefunden wurde, das er halt zur Arbeit braucht.
Das Gericht hat so entschieden das er es nicht dabei hätte haben dürfen.
Er hätte es entweder verschlossen transportieren oder in der Arbeit lassen müssen.
--bisher unbestätigtes Gerücht--
 
Last edited:
ich hab den Text/die Website leider nicht gefunden - wenn ich ihn finde werde ich das nachreichen, bis dahin steht oben mein roter Vermerk :argw:
 
Andreas hat doch eigentlich schon alles gesagt.
Man dreht sich hier wieder ganz schnell m Kreis.

Holger,
Rechtssicherheit kann dir hier keiner geben. M.M.n. hat
Es Andreas richtig ausgeführt. Der Weg zum berechtigten Interesse
steht eigentlch auch im Zusammanhang. Ob du für deine Tätigkeit
tatsächlich ein Eihandmesser benötigst oder nicht, ist eigentlic egal
und wird vom 42a auch nicht gefordert. Leider gibt es trotzdem
Tendenzen die schon das Gegenteil aufgezeigt haben; hatten wir
hier auch schon irgendwo mal drüber gesprochen...
 
Hallo Kollegen,

habe es jetzt mal mit einem Nachbarn besprochen. Er ist ehemaliger Polizist und seit ca. einem Jahr im Ruhestand. Er ist der Meinung, dass man als Imker solch ein Messer tragen darf. Er ist allerdings auch sicher, dass dies nicht alle seine Kollegen so interpretieren würden. Also sind wir genau so schlau wie vorher.
Ich danke euch für die Anregungen und Kommentare.
Werde mein Messer weiterhin benutzen!

Gruß
Holger
 
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