Dolch legalisieren ( legales Führen )

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Das man Dolche nicht auf öffentlichen Veranstaltungen führen darf, ist natürlich zutreffend. Dieses Führungsverbot gilt aber ebenfalls nicht nur für die bösen Dolche, sondern auch für Karambit-Messer oder jedes andere (Einhand-) Messer, dem zunächst der Polizist vor Ort und später ggf. das BKA eine Waffeneigenschaft unterstellt. Die Gründe hierfür können laut Ostgathe ja sehr vielfältig sein.

Mir ging es aber um die hier aufgestellten Behauptungen, dass man einen Dolch quasi gar nicht legal führen darf (also auch nicht zu so eindeutigen Ausnahmetatbeständen wie zum Wandern) und das man für einen Dolch einen "anderen" Tragegrund benötigt, als für ein Einhandmesser. Diese Aussagen wurden bisher nicht mit einer entsprechenden Rechtsgrundlage belegt.
 
Ahoi,
da die ganze Sache mittlerweile auf ein ICH (Manowar) gegen den Rest des Forums rausläuft, verliere ich doch die- langgezeigte- Geduld und mache hier zu.

Du kannst ja im Selbstversuch die Legalität des sozialadäquaten Dolchtragens in der Öffentlichkeit herausfinden, gegenüber allem hier Gesagten zeigst Du Dich leider sehr beratungsresistent.

Schalom
Excalibur
 
Ahoi again,
ich habe in meiner Eigenschaft als Moderator den Thread nochmal kurz aufgemacht, um "Manowar" zu antworten.
Hintergrund: Manowar hat mich über die Forenmailfunktion wegen der Threadschließung angeschrieben.
Ich bin ihm dafür noch eine Antwort "schuldig". Das Problem ist, das er weder seine Persönlichen Mitteilungen freigeschaltet hat noch die Emailfunktion. Wie soll man da kommunizieren?
Daher einmalig an dieser Stelle meine Antwort, die ich zig mal vergeblich gesendet und zurück bekommen habe:

......"Ahoi Manowar, vielen Dank für Deine ausführliche Mail- Du hast Dir viel Mühe gemacht.
Ich bin genau wie Du gegen jegliche Einschränkung bei unserem Messerhobby. Daher verstehe ich grundsätzlich Dein Anliegen.
Eine abschließende rechtliche Klärung werden wir an dieser Stelle nicht erreichen können. Die Mehrzahl der Posts waren der Meinung, dass nach gängiger Rechtsauffassung legales Führen eines Dolches nicht möglich ist, da der Führungsgrund nicht zu begründen ist.

Wir konnten Dich nicht überzeugen- das ist aber auch nicht unsere Aufgabe und Dein ständiger "Widerspruch" stiftet imho noch mehr Rechtsunsicherheit.

Mein Vorschlag, versuche die Fragestellen offiziell (z.B. beim BKA ) zu klären -- und dann sehen wir weiter.
Nichts für Ungut
Excalibur/Reinhard

Ps: Übrigens habe ich bis dato für die Schließung des Thread etliche positive Renommeekommentare bekommen......."

WER ALSO MIT FORENMITGLIEDERN KOMMUNIZIEREN MÖCHTE; SOLLTE DAFÜR SORGEN; DASS SEINE KOMMUNIKATIONSKANÄLE OFFEN SIND!

Over and out Excalibur
 
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