polaris1977
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Ein Nicker ist laut WVV Seite 54 keinesfalls eine Waffe.
http://www.messerforum.net/showthread.php?108669-Waffenverwaltungsvorschrift-endlich-da!
Stimmt, wobei mir diese Auslegung hinsichtlich der Wesensbestimmung nach meinem Verständnis contra legem argumentiert bzw. eine rechtliche Fiktion formuliert. Ein Nicker ist expressis verbis zum (ab)nicken erdacht, ein Hischfänger zum ab(fangen). Das schlägt hinsichtlich einer Wesensbestimmung eigentlich jedes TOPS oder MOD-Klingenbeschriftung.
Rechtsystematisch ziemlich Gaga ist es dabei, daß die Waffeneigenschaft des Hirschfängers wegen einer traditionspflegerischen Verwendung abstellt, wo doch das Gesetz sogar das Tragen von Waffen zu diesen Zwecken als berechtigtes Interesse anerkennt.
Ich habe da allerdings so eine Theorie, welches Bundesland wohl besonders auf diesen speziellen Passus hingewirkt haben mag, der den zuvor geäußerten Positionen von Ministerialen und Politikern aus einem bestimmten Bundesland entspricht
Wobei es in der Praxis natürlich rechtlich nicht angreifbar sein wird, wenn die Executive Gesetze weniger restriktiv auslegt.
In Hinsicht auf den erwähnten Gleichbehandlungsgrundsatz könnte man sich aber eventuell auf diese Vorschrift berufen, wenn es z.B. um ein Bowie-Messer geht und die Frage aufwerfen, was die den rechtlich von einem Hirschfänger unterscheidet, bei gibt es schließlich auch mit Hirschhorngriffen.