Hallo horex.
Daß das Triple Action in Deutschland als legal eingestuft ist, kann man bei einiger Recherche hier im Forum und auch im restlichen Netz rausfinden.
Wäre dem nicht so, würden sich die hier einschlägig bekannten und verehrten Händler wohl auch nicht darauf einlassen, das Ding auf gut Glück anzubieten...
Nichtsdestoweniger ist die Variante mit der Dolchform, eben aufgrund der Dolchform und wie eigentlich jeder Dolch den ich kenne, sicherlich als Waffe zu betrachten.
Das macht sie allerdings noch nicht zu einem verbotenen Gegenstand, wie z.B. ein Butterflymesser.
Die Bedingungen zum Führen wurden ja schon erwähnt (Volljährigkeit notwendig, kein Führen bei öffentl. Veranstaltungen oder in Gebäuden/Orten bei denen die Hausordnung das Tragen von Waffen verbietet... etc).
Was die Reaktion bei Deinen Mitmenschen angeht, so solltest Du Dich jedoch auf Rechtfertigungen für den Besitz eines solchen Messers vorbereiten... allerdings gilt das bei vielen Mitmenschen für alle Arten von Messern.
Ich hoffe, das beantwortet in etwa die ursprüngliche Frage.
Gruß
Hawkbill