Camillus heater 2

Frank.s

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Servus,
Jemand hier schon Erfahrungen mit gemacht bezüglich 42a ? Nach dem Kauf ist mir erst aufgefallen daß es ziemlich leicht als Faustmesser bewertet werden kann 😅.
Gibt's auf Amazon *** Gelöscht. Hinweise auf Internet-Auktions-Plattformen sind im Messerforum nicht erwünscht. *** etc. Zu kaufen
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Servus,

Also zum ersten spricht ja der §42A WaffG vom Führverbot bestimmter Gegenstände wie z.B. einhändig arretierbare Messer (also dann eine Ordnungswidrigkeit)

§ 42a WaffG - Einzelnorm (https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__42a.html)


Falls es sich bei deinem Messerchen um ein Faustmesser handeln sollte, ist dies dann ein verbotener Gegenstand (also dann ein Straftat). Also ist auch der reine Besitz schon verboten nicht nur wie im §42a nur das Führen.

Also in die Faust nehmen kann man ja jedes Messer. Aber meines Wissens nach und dem von Wikipedia handelt es sich bei Faustmesser um solche, bei denen der Griff im 90 Grad Winkel zur Klinge angebracht ist.

Faustmesser – Wikipedia (https://de.wikipedia.org/wiki/Faustmesser)

Aber das ist nur meine persönliche Einschätzung und keinesfalls in irgendeiner Weise als rechtsverbindlich einzustufen.
 
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Servus,

Also zum ersten spricht ja der §42A WaffG vom Führverbot bestimmter Gegenstände wie z.B. einhändig arretierbare Messer (also dann eine Ordnungswidrigkeit)

§ 42a WaffG - Einzelnorm (https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__42a.html)


Falls es sich bei deinem Messerchen um ein Faustmesser handeln sollte, ist dies dann ein verbotener Gegenstand (also dann ein Straftat). Also ist auch der reine Besitz schon verboten nicht nur wie im §42a nur das Führen.

Also in die Faust nehmen kann man ja jedes Messer. Aber meines Wissens nach und dem von Wikipedia handelt es sich bei Faustmesser um solche, bei denen der Griff im 90 Grad Winkel zur Klinge angebracht ist.

Faustmesser – Wikipedia (https://de.wikipedia.org/wiki/Faustmesser)

Aber das ist nur meine persönliche Einschätzung und keinesfalls in irgendeiner Weise als rechtsverbindlich einzusteufen.
Ja die Definition von Wikipedia ist mir auch bekannt, hatte letztes Jahr das Vergnügen mit der Staatsanwaltschaft es ging um das Hardcore Hardware Australia LFK 03 .... Wurde von denen als Faustmesser eingestuft.

Denke Mal das messerchen geht wieder zurück ist mir dann doch zu blöd falls ich in eine Kontrolle kommen sollte
 
IMHO stufen die meisten Polizisten bei einer Kontrolle ein Messer mit doppelseitiger Klinge (unabhängig seiner Klingenlänge) grundsätzlich als "Waffe" ein (weil dolchartig). Dann müsste man hinterher mit dem StA diskutieren, ob eine Einstufung dieses Gegenstands als "Waffe" tatsächlich korrekt ist... Aber vielleicht kann dazu jemand mehr sagen/schreiben, der tiefer in der Materie des dt. Waffenrechts steckt?
 
IMHO stufen die meisten Polizisten bei einer Kontrolle ein Messer mit doppelseitiger Klinge (unabhängig seiner Klingenlänge) grundsätzlich als "Waffe" ein (weil dolchartig). Dann müsste man hinterher mit dem StA diskutieren, ob eine Einstufung dieses Gegenstands als "Waffe" tatsächlich korrekt ist... Aber vielleicht kann dazu jemand mehr sagen/schreiben, der tiefer in der Materie des dt. Waffenrechts steckt?
Ist nur einseitig geschliffen, der obere Teil ist stumpf, geht eher darum das man es durch das Loch ziemlich gut als Faustmesser benutzen kann das wird eher problematisch sein aber ja, dazu noch den Anschein von doppelseitig geschliffen denke ich auch das es jeder Polizist erstmal einkassieren wird 😅
 
Aus Anhang 1 (Unterpunkt 2.1.3) des Waffengestezes zitiert, sind "Faustmesser":
Messer
[...]
mit einem quer zur feststehenden oder feststellbaren Klinge verlaufenden Griff, die bestimmungsgemäß in der geschlossenen Faust geführt oder eingesetzt werden (Faustmesser)

(Sinn bei einem Faustmesser ist ja ursprünglich, daß die Klinge bei einer geschlossenen Faust nach vorne "in Schlagrichtung" herausguckt.)

Ob ein bestimmter Messertyp nach Behördenansicht einer Definition im WafffG entspricht, lässt sich halt schwer vorhersagen.

Das erwähnte Hardcore Hardware Dingens ist z.B. gemäß der oben zitierten Definition meiner(!) Meinung nach definitiv kein Faustmesser - alleine das spitze Ende unterbindet eigentlich ein Benutzen in der geschlossenen Faust; und einen quer zur Klinge verlaufenden Griff hat das Teil auch nicht.

(Wenn man das Modell als Grundlage nimmt, könnte man davon ausgehen, daß sich fast jedes Messer so zwischen die Finger pfriemeln lässt, daß die Klinge nach vorne rausguckt. Das heißt zwar nicht, daß das sinnvoll oder bequem wäre... Aber auf diese absurde Art könnte man sämtliche Messer als Faustmesser einordnen.)

Aaaber: Ich bin nun mal kein Anwalt...
...und wenn der jeweilige Richter/Staatsanwalt/Beamte das anders sieht, hat man eben erstmal die Arschkarte.

Unabhängig davon: Die Frage "zweischneidig" (oder auch "Klingenform") wäre bei einem verbotenen Gegenstand egal. - Einschneidige Faustmesser sind genauso verboten, wie zweischneidige.
 
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