12 cm Auslegung

Erka

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Nachdem sich die Mods in den letzten Wochen intensiv bemüht haben, konkrete Nachfragen nach den Auslegungsmöglichkeiten der 12-cm-Regel zu löschen, kann man dies nun auch in Abgeordnetenwatch in einer Frage an Frau Fograscher lesen: :mad:

3. Frage
Klingenlänge von Messern In §42 ist das Führen von Einhandmessern und Messern mit feststehender Klinge mit einer Klingenlänge von mehr als 12 cm verboten. Bezieht sich die Klingenlänge auch auf die Einhandmesser oder ist das Führen der Einhandmesser ab nächsten Monat grundsätzlich verboten und nur noch feststehende Messer erlaubt, wenn deren Klingenlänge nicht länger als 12 cm ist.
 
Nachdem sich die Mods in den letzten Wochen intensiv bemüht haben, konkrete Nachfragen nach den Auslegungsmöglichkeiten der 12-cm-Regel zu löschen, kann man dies nun auch in Abgeordnetenwatch in einer Frage an Frau Fograscher lesen: :mad:


Egal wieviele Löcher man stopft, die Dummheit läuft immer irgendwo raus..... :(
 
Hallo zusammen,

wie rechtsverbindlich sind denn eigentlich die Aussagen dieser Dame ?

Auf Frage 2 nach dem verschloßenen Behältnis antwortet sie nämlich

"Sie dürfen Ihr Messer nur in einem verschlossenen Behältnis transportieren. Ein verschlossenes Behältnis verfügt über einen Schließmechanismus, wie z.B. ein Rucksack oder eine Aktentasche"

Da Aktenkoffer nicht zwingend ein Schloß haben und Rucksäcke schon gar nicht, müsste demnach also auch etwas einfacheres ausreichen, wass dann aber wieder nicht so ganz mit der allgemeinen Auslegung im Waffengesetz zusammen passt.

Was gilt denn jetzt ?
 
wie rechtsverbindlich sind denn eigentlich die Aussagen dieser Dame ?

Moin.

Na gar nicht:D

Nein, im Ernst. Das ist die Meinung der Dame, nicht mehr und nicht weniger.
Genauso, wie die Aussage, dass man beim Wandern kein großes Messer "braucht".

Gruß
chamenos
 
Danke für die schnellen Antworten, also lohnt es sich gar nicht dieser Dame noch mehr Fragen zu stellen.

Für das Führen einer Klinge über 25 cm beim Wandern gibt es aber natürlich schon einen sehr legalen "Reason". Ich sag nur Problembär Bruno... :glgl:
 
Jo, rechtsverbindlich isses nicht, aber sie wird wohl den künftigen Gesetzestext wort- und sinngemäß wiedergegeben haben.
Laut MM Editorial kann es sogar schon ab Morgen in Kraft treten...

Andererseits, zur Frage *dort*:
Wer *dort* fragt, kann sich ja gern "beraten" lassen, sollen sich andere Leute blamieren, indem sie evtl. falsche oder herspekulierte Antworten geben ;)

Ich denke, dass es noch weitere böse Überraschungen geben wird...
Bei dem schnellen Wechsel der bisher bekanntgewordenen Ansichten aus dem Berliner Zirkus kann man nie sicher sein, dass die Aussage von 1200 um 1500 noch gilt...
edit:
Aussagen von Politclowns sind sowieso nicht mehr das Papier wert, auf dem sie geschrieben sind - B rulz
 
Last edited:
die Antwort zeigt, wieviel die Dame von ihrem "eigenen" Gesetz versteht...
Die 12cm gilt für das Führen rein zum Spaß, ohne Grund.
Wenn man einen Grund hat (Führen im Zusammenhang mit Sport, da fällt das Wandern drunter, das wurde immer wieder genannt), kann man auch ein Schwert mit sich rumtragen, die 12cm greifen dann nicht.
 
die Antwort zeigt, wieviel die Dame von ihrem "eigenen" Gesetz versteht...
Die 12cm gilt für das Führen rein zum Spaß, ohne Grund.
Wenn man einen Grund hat (Führen im Zusammenhang mit Sport, da fällt das Wandern drunter, das wurde immer wieder genannt), kann man auch ein Schwert mit sich rumtragen, die 12cm greifen dann nicht.

Nein, das zeigt wo's hingeht....

Dimpflmoser:"Grösser als 12cm.... Wofür?!"
Kasper:"Falls ich im Wald mal was hacken muss...".
Dimpflmoser:"Sie dürfen im Wald gar nichts hacken..., gemmsmal her!".

Mach mal einer Kontrollinstanz klar warum Du ein 25cm Messer im Wald brauchst und warum 11,9cm nicht reichen... :eek:

Vergiss es, das ist ja der Witz an der Regelung ;)
 
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