Erka
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Nachdem sich die Mods in den letzten Wochen intensiv bemüht haben, konkrete Nachfragen nach den Auslegungsmöglichkeiten der 12-cm-Regel zu löschen, kann man dies nun auch in Abgeordnetenwatch in einer Frage an Frau Fograscher lesen:
3. Frage
Klingenlänge von Messern In §42 ist das Führen von Einhandmessern und Messern mit feststehender Klinge mit einer Klingenlänge von mehr als 12 cm verboten. Bezieht sich die Klingenlänge auch auf die Einhandmesser oder ist das Führen der Einhandmesser ab nächsten Monat grundsätzlich verboten und nur noch feststehende Messer erlaubt, wenn deren Klingenlänge nicht länger als 12 cm ist.
3. Frage
Klingenlänge von Messern In §42 ist das Führen von Einhandmessern und Messern mit feststehender Klinge mit einer Klingenlänge von mehr als 12 cm verboten. Bezieht sich die Klingenlänge auch auf die Einhandmesser oder ist das Führen der Einhandmesser ab nächsten Monat grundsätzlich verboten und nur noch feststehende Messer erlaubt, wenn deren Klingenlänge nicht länger als 12 cm ist.