Wahnsinn mit Methode

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Das Gesetz wird in der vorliegenden Beschlussfassung das erklärte Ziel, nämlich kriminelle Jugendliche der gefährlichen Waffen zu entmächtigen weit verfehlen. Das ist ziemlich offensichtlich. Zum Einen wird sich kaum einer der "bösen Jungs" an ein so lächerliches Verbot halten. Das machen nur die Bürger, die jetzt schon kein echtes Problem darstellen. Sollte das Verbot tatsächlich die Einhandmesser aus den Jugendbanden verbannen :)glgl:Gelächter, wahrscheinlich so, wie es auch mit den Butterflymessern geklappt hat :haemisch: ), dann treten andere Waffen eben die Nachfolge als "Statussymbol" an. Der Bundestag versucht hier eine Vollzugsproblematik der Polizei und eine gesellschaftliche Grundproblematik durch ein Waffengesetz zu lösen.
Sollte das geplante Gesetz tatsächlich Realität werden, prophezeie ich in spätestens 5 Jahren die nächste Novelle. Wahrscheinlich sind es dann alle feststehenden Messer, oder alle Fahrradketten, Schraubenzieher, Fahrradspeichen, ...

Ich werde im Beschlussfall jedenfalls jede Möglichkeit nutzen um meine "legal reason" ein Messer zu führen weiterhin zu behalten
Und da ich nichts davon halte, erst den Polizisten im Tatbestand diese Entscheidung treffen zu lassen, habe ich mir fest vorgenommen, meine "legal reasons" im Vorfeld durch die Ordnungsbehörde feststellen zu lassen. Wenn das jeder Jäger, Schreiner, Maurer, Polizist, Feuerwehrbeamter, Waldarbeiter, Soldat, Pilzesammler, Rettungssanitäter, ... macht,
werden die Behörden mit Anträgen überschüttet. Vielleicht keine Lösung, aber dies wäre mein Ausdruck des Protests.
 
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Einer der Grundsätze im Verkauf lautet:

"Der wahre Verkauf beginnt, wenn der Kunde nein sagt."

Umgelegt auf die Gestzesnovelle bedeutet das für mich:

Jetzt geht die Arbeit erst richtig los. Also packen wirs an.

MfG

Schurl
 
Wenn der Bundespräsident nicht interveniert, wovon nicht auszugehen ist, tritt das Gesetz am 01.04.2008 in Kraft. Und das ist leider kein Scherz.

Gruß
Billy
 
Also, ich gehe auch mal davon aus, dass es bei diesem Gesetz nicht bleiben wird. Wenn man festellt, dass die "gewaltbereiten Jugendlichen" immer noch mit "Einhandkampfmessern" rumlaufen, obwohls verboten ist, müssen die Messer natürlich genauso verboten werden wie die Butterflies... Wenn die "gewaltbereiten Jugendlichen" dann immer noch gewaltbereit sind, gibts hier auch einen "Offensiv-Waffen-Akt" wie in England und die "gewaltbereiten Jugendlichen" haben Knarren statt Messern, weil man für beides gleich streng bestraft wird...

Europa wird Waffenfrei, Rauchfrei, Fettfrei und Hirnfrei...

Kilian
 
Zumindest haben wir die Gewißheit, daß wir im freiheitlichsten Staat leben, der je auf deutschem Boden bestand... (finde grad keinen Smiley, der kotzt).

Gruß
 
Jetzt hört' mal bitte auf an jeder Ecke panisch neu Müll zu schreiben, zum Gesetzesbruch aufzufordern oder die Demokratie zu bejammern.

Das nervt, und die inhaltlich wertvollen Beiträge gehen unter.

Wenn alle, die hier jetzt Panik schieben, VORHER mehr gemacht hätten, wär's vielleicht anders gekommen.

Jeder, der jetzt noch inhaltsbefreite Texte schreibt, kriegt von mir 1 Woche Schreibsperre. Auch wenn eine solche Maßnahme eine persönliche Premiere für mich wäre.

Keno
 
Als bekennender Messerliebhaber und monatelanger, begeisterter Leser des Forums möchte ich mich auch mal zu Wort melden.

Die Zielsetzung des Gesetzesentwurfes der Bundesregierung geht meiner Meinung nach in drei Richtungen:
* Verbot von Anscheinswaffen
* Verbot bestimmter, bislang erlaubter Messer
* Speziellere Regelungen für bestimmte Bereiche bei der Thematik Schusswaffen

Die neuen Regelungen sollen insgesamt potentielle Bedrohungsszenarien verhindern und der hoheitlichen Gewalt die Möglichkeit eröffnen, im Bereich bestimmter Kriminalitätsschwerpunkte, wie z.B. der Jugendkriminalität, einschneidendere Maßnahmen treffen zu können.

Was hat die letzte Änderung des Waffengesetzes in dieser Hinsicht gebracht? Nichts!

Es werden weiterhin Straftaten mit Schusswaffen, Messern und gefährlichen Gegenständen begangen. Illegale Schusswaffen sind weiterhin zahlreich im Umlauf. Prinzipiell legale Schusswaffen, die lediglich einer Erlaubnis bedürfen (PTB-Schusswaffen z.B.), werden durch Straftäter auch weiter fleißig zur Begehung diverser Straftagen genutzt. Die mittlerweile verbotenen Messer (z.B. Butterfly) sind im Bereich der Tatmittel bei der Begehung von Straftaten kaum noch anzutreffen. Im Prinzip ist es ja auch egal, ob man beim „Abziehen“ (verniedlichende Bezeichnung für einen klassischen Raub) ein Butterfly-, Einhand-, Fahrten-, Küchen- oder Pilzmesser verwendet! Da die meisten Straftäter wissen, dass bestimmte Messer verboten sind, wird eben etwas anderes mitgeführt und verwendet. Zu einem ähnlichen Effekt wird es kommen, wenn das Waffengesetz weitere Einschränkungen vorsieht. Der „durchgeknallte“ Amok-Straftäter macht sich sowieso keine Gedanken dazu, ob ein „Rambo-Messer“ oder ein zünftiges, großes Küchenmesser besser „geeignet“ ist. Die meisten Tötungsdelikte in Verbindung mit Messern dürften sowieso bei häuslichen Beziehungstaten zu suchen sein, bei denen als Tatmittel das nächstliegende Küchenmesser zweckentfremdet wurde!

Prinzipiell stelle ich in Frage, ob die polizeiliche Kriminalstatistik überhaupt erfasst, welche Messer bei welchen Straftaten verwendet werden. Meiner Meinung nach ist die Basis für die Verschärfung des Waffengesetzes eher in „gefühlten“ Analysen von sogenannten Experten zu sehen.

Was sieht das neue WaffG unter anderem vor?
* Verbot des Führens von Anscheinswaffen
* Verbot des Führens von Hieb- und Stichwaffen (nach Anlage ...)
* Verbot des Führens von Messern mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehender Messer mit einer Klingenlänge von über 12 cm
Ausnahmen:
* Fotoaufnahmen, Filmaufnahmen, Fernsehaufnahmen, Theateraufführungen
* Transport in einem verschlossenen Behältnis
* (für Hieb- und Stichwaffen sowie Einhandmesser und „lange“ Messer) sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt

Was ist ein berechtigtes Interesse?
§ 42a Absatz 3
Ein berechtigtes Interesse liegt insbesondere vor, wenn das Führen im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient.

Was bedeutet das für uns?
Hinsichtlich des Führens von nunmehr verbotenen Messern, ist der Gesetzestext mal wieder sehr schwammig! Einhandmesser und Messer mit über 12 cm Klingenlänge sind verboten. Ein Verstoß (Führen eines solchen Messers) stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.

Welche Auswirkungen hat das neue Gesetz?
Das Ziel (Eindämmung bestimmter Gewaltdelikte) wird nicht erreicht werden können, da sich potentielle Straftäter sowieso nicht abschrecken lassen oder auf andere Klingenwaren umsteigen werden! Der normale Bürger wird aber wieder mal in seinen Grundrechten eingeschränkt!

Wie sollen wir uns politisch verhalten?
Aus dem bisherigen Verlauf der Debatte ist zu entnehmen, dass wir Messerliebhaber nicht unbedingt die beste Lobby haben. Insofern lohnt es sich kaum politischen Druck auszuüben. Aufgrund mangelnder Masse ist sowieso kein Druck da! Wir werden nichts ändern können, das heißt, dass wir mit der neuen Gesetzeslage dauerhaft leben müssen und wahrscheinlich in Zukunft weitere Einschränkungen unserer Freiheitsrechte in Kauf nehmen müssen.

Wie sollen wir uns allgemein verhalten?
Die Wahrscheinlichkeit durch die hoheitliche Gewalt kontrolliert, überprüft oder was auch immer zu werden, dürfte bei den meisten von uns denkbar gering sein. Wenn man unbedingt der Meinung ist, dass man weiterhin eines der nunmehr verbotenen Messer mitführen muss, sollte man sich eben eine gute Argumentationsgrundlage zurechtlegen. In der Regel kann man mit einem freundlichen Gespräch mit den Ordnungshütern alles klären (Ausnahmen bestätigen die Regel). Sollte man auf einen sehr eifrigen Beamten treffen, der unbedingt das geliebte Messerchen beschlagnahmen und ein Verfahren einleiten „muss“, wird wohl nur noch ein „rechtskundiger“ Rechtsanwalt weiter helfen können.

Was bedeutet diese beschissene Gesetzesänderung für mich?
Mein geliebtes Fahrtenmesser (12,5 cm Klingenlänge), welches mir seit fast 30 Jahren als Geschenk meiner Eltern treue Dienste leistete bei Mopedtouren, Urlauben, Wanderungen und Campingausflügen ist jetzt verboten! Glücklicherweise sind meine EDC (Buck 110, kleines Schweizer und 8er Opinel) von dem neuen Waffengesetz noch nicht betroffen.

Fazit:
Schöne neue Welt!

:mad:
 
Phoenix - Wahlkampfabschluß SPD - Naumann spricht im Nebensatz zum leidigen Thema:

Beust hat ... Mordwaffen[sic!] von unserer Polizei unter großer Gefahr eingesammelt[sic!] und im Internet versteigert

(Restliches Posting hab ich wieder gelöscht, nur soviel: Kurz vor der Hamburgwahl hat die Junta in mir den letzten Funken einstiger Politikbegeisterung ermordet. Da waren mit Sicherheit u.a. Vorsatz und niedrigste Beweggründe im Spiel.)
 
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Was bedeutet diese beschissene Gesetzesänderung für mich?
Mein geliebtes Fahrtenmesser (12,5 cm Klingenlänge), welches mir seit fast 30 Jahren als Geschenk meiner Eltern treue Dienste leistete bei Mopedtouren, Urlauben, Wanderungen und Campingausflügen ist jetzt verboten! Glücklicherweise sind meine EDC (Buck 110, kleines Schweizer und 8er Opinel) von dem neuen Waffengesetz noch nicht betroffen.

Soweit ich die schwammige Ausnahmeformulierung verstanden habe, kannst du es bei den genannten Tätigkeiten weiterverwenden, nur im Alltag nicht - zumindest so lange bis ein Polizist anderer Meinung ist.

Es wurde gerade darüber im heute-Journal berichtet. Konzentriert auf "Anscheinwaffen", Messer kamen nur in einem Nebensatz vor - natürlich vollkommen falsch (danach wären nur Messer über 12cm verboten).
 
Wie lange würde es denn dauern, bis wir wirklich eine Druckreife Version des Gesetzes in die Hände bekommen. Ergo einen überarbeiteten Teil des WaffG?
Wenn heute das ganze "beschlossen" wurde, und im April in Kraft trefen soll, müsste es doch demnächst sowas geben oder?

Man zusammen fassen, wie ich das jezt verstanden habe (falls ich da was falsch verstanden habe, bitte korrigieren):
alle Fixed >12cm verboten
Einhandmesser mit? Verriegelung: verboten
So, das betrifft offenbar nur das führen. Haben darf ich die scheinbar noch?
(bezieht sich alles auf die vorläufige Version).

Wenn ich demnach meine Benchmades nehme und den Daumenpin abschraube, wäre es wieder legal? (bei Spinnen wirds dann wieder kompliziert...)

Grüße
Micha
 
Was bedeutet diese beschissene Gesetzesänderung für mich?
Mein geliebtes Fahrtenmesser (12,5 cm Klingenlänge), welches mir seit fast 30 Jahren als Geschenk meiner Eltern treue Dienste leistete bei Mopedtouren, Urlauben, Wanderungen und Campingausflügen ist jetzt verboten! Glücklicherweise sind meine EDC (Buck 110, kleines Schweizer und 8er Opinel) von dem neuen Waffengesetz noch nicht betroffen.

Hi,

Wie ich das verstanden haben.Sagten die das beim Campen oder im Wald ,Grillen.Solche Bösen Messer mit mehr als Klingenläge von 12 cm.Geduldet sind.
Oder Täsche ich mich da?:confused:

Gruß
Georg
 
Thread geschlossen (Sehr viele Themen in einem Thread, jeder der ne Frage hänkt sich rann, allgemeiner Unmutsausdrucks Thread usw.)

Wer eine Frage hat : Nachsehen ob es wo steht, wenn nicht neuen Thread öffnen.

OT wird in den nächsten 12 h im "Politik und Recht" ab sofort von mir gelöscht, wer Plaudern will kann in den Chat gehen. Audgekotzt sollten sich fast alle inzwischen einmal haben.

Gruss
El
 
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