Als bekennender Messerliebhaber und monatelanger, begeisterter Leser des Forums möchte ich mich auch mal zu Wort melden.
Die Zielsetzung des Gesetzesentwurfes der Bundesregierung geht meiner Meinung nach in drei Richtungen:
* Verbot von Anscheinswaffen
* Verbot bestimmter, bislang erlaubter Messer
* Speziellere Regelungen für bestimmte Bereiche bei der Thematik Schusswaffen
Die neuen Regelungen sollen insgesamt potentielle Bedrohungsszenarien verhindern und der hoheitlichen Gewalt die Möglichkeit eröffnen, im Bereich bestimmter Kriminalitätsschwerpunkte, wie z.B. der Jugendkriminalität, einschneidendere Maßnahmen treffen zu können.
Was hat die letzte Änderung des Waffengesetzes in dieser Hinsicht gebracht? Nichts!
Es werden weiterhin Straftaten mit Schusswaffen, Messern und gefährlichen Gegenständen begangen. Illegale Schusswaffen sind weiterhin zahlreich im Umlauf. Prinzipiell legale Schusswaffen, die lediglich einer Erlaubnis bedürfen (PTB-Schusswaffen z.B.), werden durch Straftäter auch weiter fleißig zur Begehung diverser Straftagen genutzt. Die mittlerweile verbotenen Messer (z.B. Butterfly) sind im Bereich der Tatmittel bei der Begehung von Straftaten kaum noch anzutreffen. Im Prinzip ist es ja auch egal, ob man beim „Abziehen“ (verniedlichende Bezeichnung für einen klassischen Raub) ein Butterfly-, Einhand-, Fahrten-, Küchen- oder Pilzmesser verwendet! Da die meisten Straftäter wissen, dass bestimmte Messer verboten sind, wird eben etwas anderes mitgeführt und verwendet. Zu einem ähnlichen Effekt wird es kommen, wenn das Waffengesetz weitere Einschränkungen vorsieht. Der „durchgeknallte“ Amok-Straftäter macht sich sowieso keine Gedanken dazu, ob ein „Rambo-Messer“ oder ein zünftiges, großes Küchenmesser besser „geeignet“ ist. Die meisten Tötungsdelikte in Verbindung mit Messern dürften sowieso bei häuslichen Beziehungstaten zu suchen sein, bei denen als Tatmittel das nächstliegende Küchenmesser zweckentfremdet wurde!
Prinzipiell stelle ich in Frage, ob die polizeiliche Kriminalstatistik überhaupt erfasst, welche Messer bei welchen Straftaten verwendet werden. Meiner Meinung nach ist die Basis für die Verschärfung des Waffengesetzes eher in „gefühlten“ Analysen von sogenannten Experten zu sehen.
Was sieht das neue WaffG unter anderem vor?
* Verbot des Führens von Anscheinswaffen
* Verbot des Führens von Hieb- und Stichwaffen (nach Anlage ...)
* Verbot des Führens von Messern mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehender Messer mit einer Klingenlänge von über 12 cm
Ausnahmen:
* Fotoaufnahmen, Filmaufnahmen, Fernsehaufnahmen, Theateraufführungen
* Transport in einem verschlossenen Behältnis
* (für Hieb- und Stichwaffen sowie Einhandmesser und „lange“ Messer) sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt
Was ist ein berechtigtes Interesse?
§ 42a Absatz 3
Ein berechtigtes Interesse liegt insbesondere vor, wenn das Führen im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient.
Was bedeutet das für uns?
Hinsichtlich des Führens von nunmehr verbotenen Messern, ist der Gesetzestext mal wieder sehr schwammig! Einhandmesser und Messer mit über 12 cm Klingenlänge sind verboten. Ein Verstoß (Führen eines solchen Messers) stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.
Welche Auswirkungen hat das neue Gesetz?
Das Ziel (Eindämmung bestimmter Gewaltdelikte) wird nicht erreicht werden können, da sich potentielle Straftäter sowieso nicht abschrecken lassen oder auf andere Klingenwaren umsteigen werden! Der normale Bürger wird aber wieder mal in seinen Grundrechten eingeschränkt!
Wie sollen wir uns politisch verhalten?
Aus dem bisherigen Verlauf der Debatte ist zu entnehmen, dass wir Messerliebhaber nicht unbedingt die beste Lobby haben. Insofern lohnt es sich kaum politischen Druck auszuüben. Aufgrund mangelnder Masse ist sowieso kein Druck da! Wir werden nichts ändern können, das heißt, dass wir mit der neuen Gesetzeslage dauerhaft leben müssen und wahrscheinlich in Zukunft weitere Einschränkungen unserer Freiheitsrechte in Kauf nehmen müssen.
Wie sollen wir uns allgemein verhalten?
Die Wahrscheinlichkeit durch die hoheitliche Gewalt kontrolliert, überprüft oder was auch immer zu werden, dürfte bei den meisten von uns denkbar gering sein. Wenn man unbedingt der Meinung ist, dass man weiterhin eines der nunmehr verbotenen Messer mitführen muss, sollte man sich eben eine gute Argumentationsgrundlage zurechtlegen. In der Regel kann man mit einem freundlichen Gespräch mit den Ordnungshütern alles klären (Ausnahmen bestätigen die Regel). Sollte man auf einen sehr eifrigen Beamten treffen, der unbedingt das geliebte Messerchen beschlagnahmen und ein Verfahren einleiten „muss“, wird wohl nur noch ein „rechtskundiger“ Rechtsanwalt weiter helfen können.
Was bedeutet diese beschissene Gesetzesänderung für mich?
Mein geliebtes Fahrtenmesser (12,5 cm Klingenlänge), welches mir seit fast 30 Jahren als Geschenk meiner Eltern treue Dienste leistete bei Mopedtouren, Urlauben, Wanderungen und Campingausflügen ist jetzt verboten! Glücklicherweise sind meine EDC (Buck 110, kleines Schweizer und 8er Opinel) von dem neuen Waffengesetz noch nicht betroffen.
Fazit:
Schöne neue Welt!