Übernachten im Wald, Grundsatzfragen

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Hallo miteinander, ich hoffe, ich bin in diesem Teil des Forums richtig.

Weil in einem anderen (nicht messeraffinen) Forum, in dem ich mich ab und zu auch rumtreibe, öfter mal die Sprache aufs Wildcampen kommt, allerdings in rudimentär zu Campern umgebauten Autos, wollte ich hier mal die Frage nach dem legalen Status stellen.
Wie macht Ihr das, wenn Ihr bspw. am Freitag in den Wald geht, und dann erst am Sonntag wieder rauskommt? Fällt das rechtlich nicht ebenfalls unter "wild campieren"? Oder kann man sowas mit dem Forstamt oder einer anderen zuständigen Stelle abklären und sich eine Genehmigung holen?
Ist das eher so ne Grauzone?
Oder tatsächlich Tarnfarbe ins Gesicht und dann einfach jeglichen Menschenkontakt meiden? Sind unsere Wälder da noch groß genug, dass man da ohne einem anderen aufzufallen batonieren und ein Lagerfeuerchen machen kann?

Nein, ich bin in der Freizeit eher der Couchonkel und hab nicht vor, das als neues Hobby anzufangen, aber ich bin einfach mal neugierig. Deshalb danke schon mal!
 
Moin,

die Beschreibung HIER deckt sich mit meinem Wissensstand.
Eine Erlaubnis habe ich bisher offiziell nicht eingeholt, übernachte allerdings auch sehr selten einfach so im Wald.

Mit dem Camper ist meines Wissens nach eine einzelne Übernachtung am Wegesrand erlaubt, um die Fahrtüchtigkeit wieder herzustellen.

Gruß,

Nick
 
Hallo,


so wie es in dem Artikel steht kenne ich es ebenfalls. Die Gesetze dahinter habe ich aber nicht studiert.

Zum Thema "Fahrtüchtigkeit Wiederherstellen" kenne ich noch folgende Aussage, ebenfalls ohne Gesetzeshintergrund:
Man darf wohl die Fahrtüchtigkeit wiederherstellen und dazu irgendwo am Straßenrand stehen, jedoch nur, wenn man das Fahrtziel noch nicht erreicht hat.
Wer also vom Bodensee an die Nordsee fährt, der kann dazwischen übernachten. Wer einen Ausflug in den Wald macht, der campiert.

Weiter ist wohl das Aufstellen von Campingausrüstung, also Stühle, Tische, sogar wohl schon ein Tritt zum Ein- und Aussteigen, ein Indiz für wildes Campieren.

Und in stark touristisch frequentierten Gegenden ist dies wohl auch schon per Verfügung eingeschränkt worden. In den Nachrichten hatte ich das mal gehört von der Bodenseeregion. Da haben offenbar zu viele die Fahrtüchtigkeit wiederhergestellt. Wo man das nachlesen kann? Leider weiß ich es nicht.

Sorry für das Halbwissen aber für mich ist das alles plausibel, weshalb ich vermute, dass es stimmt, ohne nachgelesen zu haben.

Grüße

NineFinger
 
Hallo @NineFinger , alles gut, nach Rechtsverbindlichkeit suche ich gar nicht, mir ging es hauptsächlich darum, wie das von den "Waldläufern" hier im Forum so gehandhabt wird.
Natürlich dabei dann auch um die ungefähre Rechtslage, aber jetzt nicht auf Paragraph oder Absatz hin. :)
 
Hi,
ich persönlich habe mit gute Erfahrungen mit offiziellen Trekkingplätzen gemacht. Anfangs waren diese ziemlich selten, aber inzwischen gibt es immer mehr. Je nachdem wo es dich in Deutschland hinzieht einfach mal danach suchen. Z.B. in der Eifel: www.trekking-eifel.de oder im Schwarzwald: TREKKING (https://www.trekking-schwarzwald.de/)
Die Trekkingplätze sind meist online buchbar und sehr gut ausgebaut.

Zum Thema Wild Campen kann ich dir den Youtube Kanal von Kai "Sacki" Sackmann empfehlen, ein erfahrender Outdoor-Youtuber mit einer Menge tiefergehenden Infos. Auf seinem Kanal sind zahlreiche Videos zu dem Thema, z.B. hier mal eins:

Viele Grüße, Ceratos
 
Cool, danke sehr, da werd ich mich später mal durchklicken. :)
Ich selber bin ja eher nicht so der Outdoor-Typ, aber Neugier war schon immer ein schlimmes Laster bei mir.
 
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