polaris1977
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Abgesehen davon, daß ich diesen auch von mir sehr geschätzten Blogger nicht für eine zitierfähige Quelle mit rechtlicher Relevanz halte verweist er leider auch nicht auf den Passus im Gesetz oder eine relevante Rechtsquelle aus der sich die Rechtsgrundlage für eine angebliche gesicherte Verwahrpflicht ergeben soll. Das offensichtlich rechtsunkundige Juristen im Vollzugdienst irgendwelche angeblichen Rechtspflichten oder Rechtsgrundlagen für Grundrechtseingriffe herbeifabulieren ist ja leider nicht mehr selten, v.a. beim Waffenrecht, aber daß sowas jetzt auch schon aus den eigenen Reihen kommt ist echt frustrierend.