Hallo
Ich habe mir am Freitag das Wurfmesser Airbone gekauft.Ich hab mir das Messergesetz jetzt 2 mal durchgelesen und bin immernoch nicht schlauer ( http://www.messerforum.net/initiative/pages/rechtslage-waffengesetz-und-messer.php ) von der Klingenlänge ist es kein problem mir geht es aber darum das dieses Messer beidseitig angeschliffen.Dürfen Messer wo beidseitig angeschliffen sind in der Öffentlichkeit geführt werden ?
hier der link zu dem Messer:
http://www.einsatzmittelshop.de/Einsatzmittelshop-p399h25s27-Wurfmesser-Airborne.html?refid=Froogle
Mfg & Danke Daniel
Ich habe mir am Freitag das Wurfmesser Airbone gekauft.Ich hab mir das Messergesetz jetzt 2 mal durchgelesen und bin immernoch nicht schlauer ( http://www.messerforum.net/initiative/pages/rechtslage-waffengesetz-und-messer.php ) von der Klingenlänge ist es kein problem mir geht es aber darum das dieses Messer beidseitig angeschliffen.Dürfen Messer wo beidseitig angeschliffen sind in der Öffentlichkeit geführt werden ?
hier der link zu dem Messer:
http://www.einsatzmittelshop.de/Einsatzmittelshop-p399h25s27-Wurfmesser-Airborne.html?refid=Froogle
Mfg & Danke Daniel