Cold Steel SR1 Lite - illegales Messer in Deutschland?

OogieBoogie0000

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Hi,

habe das Cold Steel SR1 Lite Messer 2nd Hand hier im Forum gekauft und dieses wurde bei der Lieferung innerhalb Deutschlands vom Zoll beschlagnahmt und ein Sicherungsprotokoll erstellt.
Es wird ein "Steuerstrafverfahren" eingeleitet. Und ich fühle mich jetzt schon als Krimineller..

Als Beschreibung des Messers wurde folgendes angegeben:
"Spring- / Fallmesser, Klingenlänge 10cm seitlicher Auswurf"

Meine Frage hier, sind die Cold Steel SR1 Lite Messer in Deutschland illegal, da man die überall - auch Amazon - kaufen kann.
Wie sollte ich mich nun am besten verhalten?
Habe eine Kontakt-Tel Nummer der Zollbehörde, die ich nächste Woche anrufen werde.
Etwas nervös bin ich schon, da es das erste Messer ist, dass ich gekauft habe und mit der rechtlichen Seite nicht wirklich Erfahrung habe.

Danke für Feedback.

Grüsse, Roman
 
Das ist ganz sicher kein Spring- / Fallmesser. Ein einhändig zu öffnendes, verriegelndes Messer. Besitz kein Problem, nur nicht führen in “Good Old“ Germany.

Ein Fallmesser wäre es, wenn du die Klinge rausschleudern könntest, ohne den Daumen zu nutzen. Falls die Achse bei deinem Messer sehr locker war, könnte dass das Problem sein. Aber das Messer an sich ist ja nicht dafür konzipiert. Sonst hätte es den Daumenpin nicht. Also nicht als Fallmesser konzipiert = “Kein“ Problem. Außer mit Kleingeistern, für die man ggf. einen Anwalt braucht :-(

Kannst ja z.B. mal da gucken: „survival-kompass.de/einhandmesser
 
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Ahoi,
erstmal Glückwunsch zu dem tollen Messer- und mein Beileid zu Deinem Pech.
Hier kommt viel davon zusammen; eine Zollkontrolle innerhalb Deutschlands und völlig unkundige Beamte.
Der Besitz des Messers ist legal, es unterliegt lediglich einem öffentlichen Führ- und Trageverbot.
Ich denke Du bekommst Dein Messer wieder, wenn Du über 18 Jahre alt bist. Bist Du das ?
Kleiner Tipp , wenn Du das Messer abholst nimm Dir ein verschließbares Transportbehältnis mit.
Dieses Messer ist definitiv kein illegaler Gegenstand in D !
Frag doch mal bei Klingenreich nach, die sind offizieller CS Importeur in D.
Ich drücke Dir ganz fest die Daumen.

Gruß Excalibur
 
Wie geht das denn?
Wenn der andere Forumit vom nicht-EU-Ausland versendet hat, ginge es über den Zoll....
Ansonsten isses eigentlich Kokolores.

Ist aber unabhängig davon auch für den beschriebenen Sachverhalt egal.
Der Erwerb und Besitz dieses Modells ist in Deutschland völlig legitim. Mehr habe ich dazu nicht zu sagen.
 
Vielen Dank für die ausführlichen Antworten und Erklärungen.
Nun bin ich erleichtert, das dies wohl eher ein sehr motivierter Zoll-Mitarbeiter ist, der einen Sturm im Wasserglas initiiert.

Und ja, ich bin zwar CH Bürger, aber die Lieferung ging via DHL von Deutschland an meine Paket-Adresse in Süddeutschland und wurde vom Zoll Singen überprüft und das Messer konfisziert.
Nochmals Danke für das konstruktive Feedback und die informativen Links.
 
Für diejenigen, die es interessiert wie so ein Protokoll aussieht..



Bilder gelöscht weil nicht anonymisiert
Pitter
 
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Hmmm, also eventuell liege ich hier komplett falsch, aber laut dem Formular von dir geht es um ein Steuerstrafverfahren, nicht um eine Ordnungswidrigkeit wegen unerlaubten Besitzes oder Führens.

Eventuell hat der Zoll den Verdacht, dass beispielsweise Einfuhr-/Umsatzsteuer nicht abgeführt wurde? Oder ähnliches?

Just my 2 Cents.
 
Habe das Messer hier im Forum 2nd Hand gekauft für €40.- (Neupreis ca. €70-80) und dies wurde innerhalb Deutschland versendet.

- Zollausfuhr nach CH fängt bei CHF 300.- (darunter Zollfrei)
- Paket wurde via DHL von Deutschland nach Deutschland geliefert (gemäss Tracking)
- Das Messer war gebraucht und sollte Nutzungsspuren haben
- Der deutsche Zoll untersucht Sendungen für Inland-Pakete?

Irgendwie macht alles nicht so wirklich Sinn.
Aber werde mehr wissen, wenn ich das Zollhaus telefonisch kontaktiere. Viele Infos dazu habe ich ja hier erhalten.
 
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Hat das Paket vielleicht einen versehentlichen Umweg über die Schweiz gemacht?
In meiner vorherigen Arbeitsstelle hat Die Hellsten Leuchten auch mal ein Paket an einen Kunden in Schweden in die Schweiz befördert. Gab dann auch Stress mit dem Zoll bei der Wiedereinfuhr in die EU. Die ersten 5 Buchstaben sind gleich, ist ja schon verwirrend.
 
Richtig Sinn ergibt das für mich nicht, wichtig erscheint mir hier Widerspruch gegen die Sicherstellung entsprechend dem Passus im Protokoll bei der zuständigen Stelle einzureichen, damit das nicht wohlmöglich ewig dauert oder der Vorgang gar verloren geht incl. Asservat. Alles andere Seltsame dürfte dann erstmal nicht mehr Dein Problem sein, sondern da müssen die sehen, wie die den Vorgang abarbeiten.
 
Quelle: Abschnitt "Wozu eine Adresse in Deutschland für Schweizer?"
Deutsche Adresse für Schweizer » MyPaketshop (https://www.mypaketshop.com/ratgeber/deutsche-lieferadresse/deutsche-adresse/)

Zitat:

Schon ab einem Warenwert von 60 CHF findet bei Direktlieferungen in die Schweiz eine Verzollung der Lieferung statt.

Bin alles andere als kundig in solchen Fragen, aber die Infos kann man finden.

Und als Schweizer sollte man sich doch auskennen, odr ? Das Aufkommen an solchen deutschen Paketannahmestellen für Bestimmung in die Schweiz ist mit Sicherheit von hohem Interesse für den Zoll. ;)

Wer weiß, ob die nur Stichproben machen oder je nach Bestellhäufigkeit gezielt Sendungen öffnen.
- Der deutsche Zoll untersucht Sendungen für Inland-Pakete?

Bist du Inländer? :giggle:
 
Mit den CHF 60.- beziehst du dich wohl auf die Richtlinien der Schweizerischen Post.

Welcher Betrag ist zollfrei bei der CH-Post:
Die Warenwertobergrenze (inkl. Transportkosten) für eine mehrwertsteuerbefreite Einfuhr liegt bei: 7,7% MWST (gilt für den Grossteil aller Sendungen) => CHF 65.00

Danke für den Mypaketshop Link, ist interessant.
 
Ein Fallmesser wäre es, wenn du die Klinge rausschleudern könntest, ohne den Daumen zu nutzen. Falls die Achse bei deinem Messer sehr locker war, könnte dass das Problem sein. Aber das Messer an sich ist ja nicht dafür konzipiert. Sonst hätte es den Daumenpin nicht. Also nicht als Fallmesser konzipiert = “Kein“ Problem. Außer mit Kleingeistern, für die man ggf. einen Anwalt braucht :-(
Und obwohl das Thema selbst ja eigentlich erledigt ist, möchte ich diese "alternativen Fakten" hier nicht unkommentiert lassen.

Ein Messer, dessen geschlossene Klinge nicht verriegelt, kann per se kein Fallmesser sein, da hier die Klinge "nach Lösen einer Sperrvorrichtung durch Schwung oder Schwerkraft" (Zitat WaffG) geöffnet wird.

Die allerwenigsten Klappmesser haben eine geschlossen verriegelnde Klinge, wie eben auch das Cold Steel keine hat.
 
OK, wenn es klar um eine reine Steuersache geht, sind meine taktischen Überlegungencunter #12 natürlich fraglich.
 
Ende gut - alles gut! Habe am Montag ein Email mit meinem Einspruch dem Zoll zugestellt und zu meiner Überraschung fand ich heute das Messer in der Inbox in meiner Paket-Adresse in Konstanz mit einem kurzen Begleitbrief. Aber Hut ab, hätte nicht erwartet, dass sie das nachsenden - sondern eher dass ich es in Singen abholen könnte. Danke Zoll..

 
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