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gast
Gast
Oben das "Alte" unten das "Neue"
links das "Alte" rechts das "Neue"
Na ja, und wenn du das Charlie doch auch schon hast... bitte gleich noch ein Familienfoto, oder 2, oder 3, oder... (hechel... sabber...), dann kann man sich das Größenverhältnis gleich besser vorstellen.
Ausserdem gibts vom Hersteller (bzw. dessen Homepage) noch etwas, was z.B. das Böker Lightweight oder andere meines Wissen nicht haben: Einen Brief vom BKA...
Deine Kommasetzung läßt mich den Grund nicht klar erkennen, wieso das Messerchen "ungeeignet" ist.
Kannst du das bitte noch einmal in 3 Worten präzisieren?
Offtopic? Naja, wir sind im Pohl Force-Unterforum, und das Bravo One von Pohl Force ist momentan das einzige Messer mit so einem "Mamazettel"...<OT> Da stimme ich dir voll zu: das ist natürlich ein unschätzbarer Vorteil; allerdings keiner, der einen Aufpreis pro Messer rechtfertigt sondern eher ein Beispiel, das Schule machen sollte resp. die Politik mal zu Umdenken anregen sollte. Aber das gehört nicht hierhin</OT>
Ich will nicht kleinlich sein und die Initiative von Pohl Force finde ich löblich , jedoch: Wenn ich das richtig sehe,
- ist das kein Feststellungsbescheid, sondern ein Schreiben, aus dem hervorgeht, dass ein FB nicht notwendig ist;
- beginnt unten eine eventuell nicht unwichtige Auflistung, weswegen die 2. Seite interessant wäre;
- kann beim Bravo One Outdoor gar nie ein Daumenpin montiert werden, Zitat Pohl Force: "Ein Umbau zum Einhandmesser ist nicht möglich!"
Einerseits schön, dass das BKA ein konzipiertes Zweihandmesser als solches anerkennt, andererseits treibt uns doch seit zwei Jahren (auch) die Frage um, ob ein Abschrauben der Öffnungshilfe den Zweihandstatus begründet!
[...]andererseits treibt uns doch seit zwei Jahren (auch) die Frage um, ob ein Abschrauben der Öffnungshilfe den Zweihandstatus begründet!
Da Feststellungsbescheide ja meines Wissens nach nicht automatisch (für die Strafgerichte) bindend sind und der Schupo vor Ort ja eh mit "Gefahrenabwehr" argumentieren könnte (so zumindest kommt es mir nach Lektüre einiger Aussagen im entsprechenden Unterforum vor), hat es meiner Meinung nach die gleiche Wirkung bei einer etwaigen Kontrolle, ob man einen FB des BKA dabei hat oder einen Brief, in dem das BKA schreibst, es sehe keine Notwendigkeit für einen FB, weil es weder eine Waffe noch ein Einhandmesser sei.....was gerade für die Fa. Pohl im Hinblick auf die größeren Modelle Alpha Two/Three mit ebensolchen abschraubbaren Öffnungshilfen ebenfalls interessant wäre.
Übrigens hat mir erst dein Beitrag einen anderen Blickwinkel auf das Dokument erlaubt. Mein erster Gedanke war: Cool, FB, endlich Sicherheit.
Tja, wer lesen kann
Ich will nicht kleinlich sein und die Initiative von Pohl Force finde ich löblich , jedoch: Wenn ich das richtig sehe,
- ist das kein Feststellungsbescheid, sondern ein Schreiben, aus dem hervorgeht, dass ein FB nicht notwendig ist;
- beginnt unten eine eventuell nicht unwichtige Auflistung, weswegen die 2. Seite interessant wäre;
- kann beim Bravo One Outdoor gar nie ein Daumenpin montiert werden, Zitat Pohl Force: "Ein Umbau zum Einhandmesser ist nicht möglich!"
Einerseits schön, dass das BKA ein konzipiertes Zweihandmesser als solches anerkennt, andererseits treibt uns doch seit zwei Jahren (auch) die Frage um, ob ein Abschrauben der Öffnungshilfe den Zweihandstatus begründet!
(3,5mm find ich nämlich für die Größe von Messer schon ziemlich wuchtig )