Multitools laut BKA keine Einhandmesser

Status
Not open for further replies.

kentucky

Mitglied
Messages
119
Hallo, Leute.

Ich hatte in den letzten Tagen einen intressanten Mailaustausch mit dem BKA.

Ich habe dort angefragt wegen den Multitools mit einhändig bedienbarer Klinge.
Nach einigen Missverständnisen kam nun eine abschließende und recht kurze Antwort.
Der Herr war wohl schon etwas genervt weil ich ihm jeden Tag geschrieben habe.

Hier der ganze Briefwechsel (nur die Namen wurde rausgenommen):



Sehr geehrte Damen und Herren,


ich bin auf der Suche nach Einzelheiten über die neuen Regelungen im Waffengesetz auf Ihre Seite gestoßen und hätte da ein paar Fragen.

Ich habe mich in den letzten Wochen etwas mit dem neuen Messertrageverbot beschäftigt weil ich im Beruf und auch Privat zur Hobbyausübung immer ein Messer bei mir trage.
Unter anderem auch ein sog. Multitool von Leatherman. Dieses besitzt eine Klinge die mit einer Hand geöffnet werden kann und könnte somit theoretisch unter die Einhandmesser-Regelung im neuen Gesetz fallen, die ein Führverbot für besagte Messerart beschreibt.

Ich habe auf Ihrer Seite gelesen daß Sie für bestimmte Gegenstände Feststellungsbescheide ausgestellt haben um sie aus der Norm herauszuheben.

Ich persönlich bin zwar der Meinung daß ein Multitool auf jeden Fall eher ein Werkzeug als ein Messer ist, würde das allerdings gerne schriftlich irgendwo festgehalten wissen um mir der Rechtslage sicher zu sein.

Was wird für ein solches Gutachten /Feststellungsbescheid benötigt bzw. wie ist der Ablauf?

Für nähere Informationen zum Thema wäre ich Ihnen dankbar.


Mfg.
Kentucky





Sehr geehrter Herr Kentucky,
bei Anfragen, insbesondere zum Waffenrecht, geben Sie bitte Ihre Adresse an, wir kommunizieren nicht anonym
Das Tragen von Messern fällt nicht in die Zuständigkeit vom BKA, ggf. kann Ihnen Ihre örtlich zuständige Waffenbehörde weiterhelfen.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag








Sehr geehrter Herr XXXXXXXX,

danke für Ihre Antwort.
Meine Adresse lautet:

XXXXXXXX
XXXXXXXX
XXXXXXXX

Mein Anliegen ist ja eigentlich nicht das Tragen von Messern, sondern die Einstufung bestimmter Multitools (Zange mit versch. klappbaren Werkzeugen im Inneren) als Messer bzw. Werkzeug.
Meine zuständige Behörde konnte mir da leider nicht weiterhelfen.

Da im neuen Waffengesetz das seit 1.4. Gültigkeit hat, Einhandmesser reguliert werden und ein Führverbot ausgesprochen wurde, bin ich mir jetzt natürlich unsicher ob mein Leatherman Tool als Einhandmesser (da es neben anderen Werkzeugen wie Schraubendrehern etc. auch eine Klinge besitzt die einhändig geöffnet werden kann) oder als Werkzeug eingestuft ist.
Auf Ihrer Internetseite sind einige Feststellungsbescheide in Bezug auf Messer veröffentlicht und ich würde gerne dazu erfahren wie der Ablauf für die Erstellung eines solchen Feststellungesbescheides ist.

Kann ich als Privatperson einen solchen Bescheid in Auftrag geben?
Wie belaufen sich die Kosten?
Was wird dafür benötigt (evtl. Muster des betreffenden Gegenstandes)?


Viele Grüße
Kentucky







Sehr geehrter Herr Kentucky,

vielen Danke für Ihre Anfrage an das BKA!
Vom BKA wurde bereits der anhängige Feststellungsbescheid zur Einstufung eines Rettungswerkzeuges erlassen,
bei diesem Werkzeug besteht aus waffenrechtlicher Sicht Rechtssicherheit.
Feststellungsbescheide bei Messern kosten ca. 400.- € und die Erstellung dauert zur Zeit bis zu einem Jahr.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesen Angaben weiterhelfen.







Sehr geehrter Herr XXXXXXXX,

auch auf die Gefahr hin Sie nochmal zu belästigen, hätte ich noch eine Frage.
Da der angehängte Feststellungsbescheid tatsächlich nur Rettungsmesser umfasst, ist er für mein Multifunktionswerkzeug leider nicht gültig.

Da das Messertrageverbot für Einhändig feststellbare Messer jedoch nun seit dem 1.4. Gültigkeit hat, hieße das für den Fall daß mein Multitool als Einhandmesser eingestuft wird, daß ich mich strafbar machen würde wenn ich es wie gewohnt für Reparaturen etc. bei mir trage.

Vielleicht könnten Sie mir die zuständige Stelle nennen wo Anträge auf einen Feststellungsbescheid eingereicht werden können.


Vielen Dank für die bisherigen Informationen und ein schönes Wochenende.

Viele Grüße
Kentucky






Sehr geehrter Herr Kentucky,

das BKA ist zuständig für die Einstufung von Gegenständen, also auch von Messern, aber nicht für das Führen nach § 42a WaffG-neu!
Die Einstufung eines Einhandmessers erübrigt sich, da nur die Messer als Werkzeug einzustufen sind, die von der Form her unter den Feststellungsbescheid Rescue Tool fallen, bei den anderen Messern muss man davon ausgehen, dass es sich um Einhandmesser im Sinne des Gesetzes handelt.
Aus hiesiger Sicht ist vom Führverbot die Feuerwehr ausgenommen, da hier ein berechtigtes Interesse vorliegt, die Zuständigkeit für § 42a liegt dennoch bei der örtlichen Waffenbehörde.
Die Notwendigkeit eines Feststellungsbescheides für Messer der beschriebenen Art wird nicht erkannt, da hier keine Zweifel an der waffenrechtlichen Einstufung zu erkennen sind.
Ich hoffe, Ihre Fragen sind damit beantwortet.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag






Sehr geehrter Herr XXXXXXXX,

danke für Ihre Antwort.

Ich habe mich nun etwas zu den von Ihnen erwähnten Rescue-Tools informiert und sehe die Einstufung als "Nicht-Messer" in der Klingenform begründet.

Die von mir in meiner Mail angesprochenen Geräte sind nach meiner Meinung allerdings ein Grenzfall.
Ich weiß nicht ob Ihnen der Begriff Multitool geläufig ist.
Es handelt sich dabei um ein Gerät daß in seiner Primären Funktion eine Zange ist, in seinem Inneren sind div. Werkzeuge wie Schraubendreher, Dosenöffner, Schere etc. eingebaut.

Bei einigen modernen Versionen ist ausserdem noch eine Einhändig bedienbare kurze Messerklinge vorhanden.
Ich weiß nicht ob es Ihre Schutz-Sofware überlebt aber ich habe mal ein Bild von meinem Multitool angehängt.
Um genau diese Geräte geht es mir.

Sind diese Geräte nun Werkzeug, die lediglich eine Klinge enthalten, oder sind diese als Einhandmesser im eigentlichen Sinne zu betrachten?

Sollte das der Fall sein, ist der Sinn des Multitools, nämlich das ständige "am Mann tragen für eventuelle Reparaturen" hinfällig und diese Geräte werden Nutzlos.

Ich würde mich über eine Einschätzung von Behördenseite freuen. Bis jetzt hat mir leider keine Behörde eine Auskunft über besagte Werkzeuge geben können.


Viele Grüße
Kentucky





Sehr geehrter Herr Kentucky:
nochmals:
Tools werden vom BKA nicht als Einhandmesser angesehen und keine Notwendigkeit für eine Einstufung gesehen.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag






Der letzte Satz ist ziemlich eindeutig. Ich weise jedoch darauf hin daß diese Mail natürlich keine verbindliche Information darstellt.
Lediglich eine Einschätzung des BKA.

Ich wollte euch das aber nicht vorenthalten.



Gruß K.
 
AW: Multitools laut BKA keine Einhandmesser !!!

Die Einstufung eines Einhandmessers erübrigt sich, da nur die Messer als Werkzeug einzustufen sind, die von der Form her unter den Feststellungsbescheid Rescue Tool fallen, bei den anderen Messern muss man davon ausgehen, dass es sich um Einhandmesser im Sinne des Gesetzes handelt.
[...]
Tools werden vom BKA nicht als Einhandmesser angesehen und keine Notwendigkeit für eine Einstufung gesehen.
[...]
Ich hätte Bedenken, dass sich der Beamte in dem ganzen Denglisch-Mischmasch nicht auf Multi-Tools (wie Leatherman und Victorinox) bezieht, sondern aus irgendeinem Grund sein "Rettungswerkzeug" eingedenglischt hat....
 
Das macht mir irgendwie den Eindruck als wüßte der nicht wirklich wovon du redest...
Er widerspricht sich irgendwie auch selber.
Natürlich ist das BKA für die Einstufung zuständig (Einhandmesser oder nicht). Was sich daraus dann ergibt, darauf dann wohl nicht mehr.
Rescue-Tools haben eine Reihe speziell definierter Eigenschaften (wurde damals aufgrund des Springmesserverbots gemacht), wozu unter anderem eine abgerundete Spitze gehört (wenn ich das grad richtig im Kopf hab).
Da das bei einem Leathermann eindeutig nicht gegeben ist fällt das auch nicht unter Rescuetool (wär auch schwachsinn, so ohne Scheibenzertrümmerer, Gurtschneider und die restliche Ausrüstung, die ja speziell am Rescuetool dran ist normalerweise).
In der Mail steht auch "Die Einstufung eines Einhandmessers erübrigt sich, da nur die Messer als Werkzeug einzustufen sind, die von der Form her unter den Feststellungsbescheid Rescue Tool fallen, bei den anderen Messern muss man davon ausgehen, dass es sich um Einhandmesser im Sinne des Gesetzes handelt."
Damit fallen dann auch Leathermanns unter Einhandmesser(und ich befürchte er meint mit dem letzten Satz expliziet nur Rettungsmesser(tools) und keine Multitools. Es gibt ja keine rechtsverbindlichkeit bei der Bezeichnung "tool" und da ein Gegenstand nicht legaler wird, nur weil man ihm einen anderen Namen gibt denke ich nicht, dass man daraus eine Erlaubnis für das Führen eines Leatherman ableiten kann.


Interessant wäre natürlich eine rechtsverbindliche Einstufung.
Für mich als Student sind 400€ schon eine Stange Geld, aber ich würd durchaus was dazugeben, wenn hier irgendwer eine Einstufung beantragt.
Das dass so ewig dauert ist natürlich sehr ärgerlich, aber immerhin besser als überhaupt keine Klarheit zu haben.
 
... Damit fallen dann auch Leathermanns unter Einhandmesser(und ich befürchte er meint mit dem letzten Satz expliziet nur Rettungsmesser(tools) und keine Multitools.
...

Hallo,
das sehe ich anders. Denn in der Mail stand ja:

nochmals:
Tools werden vom BKA nicht als Einhandmesser angesehen und keine Notwendigkeit für eine Einstufung gesehen.

Da Rettungsmesser bereits eingestuft sind, glaube ich nicht, dass er sich auf diese bezieht.

Die Rechtsverbindlichkeit einer solchen Aussage per E-Mail ist allerdings eine andere Frage.

Viele Grüße

Marc
 
Interessant wäre natürlich eine rechtsverbindliche Einstufung.
Für mich als Student sind 400€ schon eine Stange Geld, aber ich würd durchaus was dazugeben, wenn hier irgendwer eine Einstufung beantragt.
Das dass so ewig dauert ist natürlich sehr ärgerlich, aber immerhin besser als überhaupt keine Klarheit zu haben.

Für 400€ sollte Victorinox keine 5 Minuten überlegen, um sich und ihren Kunden Rechtssicherheit zu verschaffen. Der Knackpunk sind wohl eher die 12 Monate Bearbeitungszeit.
 
Also wenn er sich die Mühe gemacht hat das Bild anzusehen das ich Ihm mit meiner letzten Mail mitgeschickt hab, weiß er schon wovon ich rede.
Ich hab ja in zwei der Mails sogar beschrieben worauf ich mich beziehe (Zange mit div. Werkzeugen im Inneren).

Ich glaube schon daß er weiß was ich meine.

Das Bild in der letzten Mail räumt dann alle Zweifel aus.

Ich verstehe den Text so daß er zumindest zuletzt verstanden hat vovon ich rede.
Ich hoffe es mal, das könnte uns nämlich 400 Euro sparen:steirer:

Da er aber andererseits auch keine Notwendigkeit sieht eine offizielle Einstufung vorzunehmen, wird wohl erst ein "allgemeines Intresse" sprich eine gerichtliche Einforderung (wenn es zur Verhandlung kommt und der Betreffende darauf besteht daß sein Tool kein Messer ist) zeigen in wie weit der Mann recht behält mit der Annahme daß ein Tool kein Messer ist.


Gruß K.
 
nachfrage bei der örtlichen polizeiinspektion ergab die auskunft, dass das führen eines mutlitools mit einhandmesser straftatbestand darstellt (weil verstoß gegen das WaffG). :confused: versteht ihr das ?
eigentlich sollte es doch nur eine owi sein !
 
Last edited:
Mir reicht das absolut und 100%, was der Herr in seiner letzten mail kurz und knapp geschrieben hat.
Welcher Richter würde einen denn verurteilen, wenn man nach so einer Aussage ein Multitool mit sich führt, und sich "anständig" benimmt??
Wer's als WBK-Besitzer noch genauer wissen will, darf gerne so lange nachfragen, bis er es mit Brief und Siegel hat, dass er gar nichts mehr darf, aber dann bitte nicht hier veröffentlichen! Ich trage weiter meine Messer und Tools in der Tasche, fuchtle nicht damit herum, und will mich gerne weiter darauf berufen können, dies nach bestem Wissen und Gewissen als gesetzeskonform zu betrachten.

Grüße Rainer
 
Ich sehe bei der waffenrechtlichen Beurteilung zwei grundsätzlich unterschiedliche Tatbestände:

1. Rescue Tools
bei den beiden vom BKA beurteilten Messern handelte es sich um Fallmesser bzw. Springmesser, die von der Formulierung des Gesetzestextes her als WAFFE definiert waren und deshalb mit Gültigkeit des Gesetzes ab 2003 ausnahmslos VERBOTEN gewesen wären.
Wegen der auch im Gebrauchsmusterschutz beim Bundespatentamt beschriebenen Zweckbestimmung und der für den besonderen Verwendungszweck mit abgerundeter Klingen"spitze" gestalteten Klinge, die einen Einsatz als Stichwaffe ausschließt, erfolgte eine Bewertung durch das BKA mit der Einstufung als Werkzeug.

2. Multitools mit einhändig zu öffnender Klinge
Im BKA Text heisst es zu recht "... da hier keine Zweifel an der waffenrechtlichen Einstufung zu erkennen sind."
Selbstverständlich wird ein Multitool auch nach der Verschärfung nicht zu einer Waffe sondern bleibt ein legales Messer.

Die in § 42 a benutzte Formulierung "Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser)" lässt wohl kaum einen Spielraum für Auslegungen. Ein Werkzeug mit einer Messerklinge ist und bleibt ein Messer.
Wäre ein einklingiges Einhandmesser mit im Griff integriertem Kapselheber und / oder eventuell anderen Funktionen bereits ein Multitool, das von den im Fokus des Gesetgebers stehenden „Risikozielgruppe von gewaltbereiten Jugendlichen“ legal geführt werden dürfte?

"Erka" schreibt in seinem Post zu Recht die für ihn und die Mehrheit der Nutzer richtige Begründung zurm legalen Führen auch von Multitools mit "Einhandklinge"

... Ich trage weiter meine Messer und Tools in der Tasche, fuchtle nicht damit herum ...
Grüße Rainer

Genau das ist ja wohl die Absicht des Gesetzgebers: die Verwendung der weiterhin grundsätzlich legalen Messer in verantworungsbewußter Form durch jedermann. Leider erschließt sich diese Absicht nicht sofort aus dem Gesetzestext.
Grüße
cut
 
Womit wir wieder bei der Willkür angekommen wären.
Wer gibt mir die Gewissheit daß diese Absicht des Gesetzgebers auch so umgesetzt wird?

Theoretisch ist der Zweck des Gesetzes klar.
Nur praktisch ist es durch die Formulierung ein "Freibrief" jedes Einhandmesser (oder Tool) zu kassieren.
Oder wer entscheidet ob der Träger des Tools ein gewaltbereiter Mensch ist?

Wenn ich manchmal von der Arbeit komme und etwas "nichtsauber" bin, würde mich so mancher Mensch als Gefahr sehen.
Und die meisten Menschen gehen leider bei solchen Dingen nach dem Äusseren.
Darf nun keiner mehr ein Tool bei sich haben der nicht "Normal" aussieht?

Ich sehe hier viel Klärungsbedarf. Die Umsetzung des Gesetzes wird (für den Bürger) noch viele Überraschungen bereithalten.


Gruß K.
 
Sehr geehrter Herr Kentucky:
nochmals:
Tools werden vom BKA nicht als Einhandmesser angesehen und keine Notwendigkeit für eine Einstufung gesehen.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Ich halte das für verbindlich!
@ Kentucky: Danke für deine Beharrlichkeit!!!

Gruß
Schnipschnapp
 
Gilt ein Victorinox als Messer oder als Tool? Wenn es als Tool eingestuft wird, dürfte es doch legal sein, z.B. ein Victorinox Nomad mit Einhandklinge ohne "legal reason" mitzuführen :ahaa: Oder habe ich da etwas übersehen :confused:
 
Oder habe ich da etwas übersehen :confused:

Ja. Es ist und bleibt ein Einhandmesser.

Bei Multitools kann man jetzt darüber streiten, weil sich alles um die Zange dreht. Im Zweifel ist für mich ein Leatherman Wave aber auch ein Einhandmesser - bis von offizieller Seite das Gegenteil verbindlich festgestellt wird.
 
Ja. Es ist und bleibt ein Einhandmesser.

Bei Multitools kann man jetzt darüber streiten, weil sich alles um die Zange dreht. Im Zweifel ist für mich ein Leatherman Wave aber auch ein Einhandmesser - bis von offizieller Seite das Gegenteil verbindlich festgestellt wird.

Hatte bei mir zu Hause mal bei der zuständigen Behörde ADD (Aufsichts- u. Dienstleistungsdirektion) telefonisch nachgefragt. Der zuständige Sachbearbeiter sagte bei der Beschreibung des Werkzeuges, als ich die einhändig zu öffnende arretierbare Klinge die sich mit daran befindet :

"Dies ist ein Messer i.S.d. § 42 a WaffG"

Das wird sich wohl endgültig nur gerichtlich klären lassen.
 
Status
Not open for further replies.
Back