Wahnsinn mit Methode

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Da fragt man sich doch, was ein allgemein anerkannter Zweck sein könnte. Die Gerichte werden sich freuen.
 
Die Diskussion über die Ausschußsitzung hat noch garnicht stattgefunden. Die Meldung kann ich nicht ernst nehmen.

Edit: Der Artikel wurde scheinbar (deshalb) rausgenommen.
 
Die Diskussion über die Ausschußsitzung hat noch garnicht stattgefunden. Die Meldung kann ich nicht ernst nehmen.

Edit: Der Artikel wurde scheinbar (deshalb) rausgenommen.


Stattdessen gibts jetzt einen Artikel über Fidel Castro...


...wie passend ;)
 
[...]Edit: Der Artikel wurde scheinbar (deshalb) rausgenommen.

Weshalb es ja manchmal ganz sinnvoll ist (Zaun an den Threadstarter) nicht nur stumpf einen Link zu posten, sondern zum einen aus dem Link zu zitieren (und 2tens auch vielleicht mal eine /Meinung/ dazu zu schreiben, die über mehr als nur einen Satz hinausgeht).

Wenn der Artikel wieder reingestellt wird oder jemand den abgesichtert haben sollte, Mail an mich, dann wird das Thema wieder geöffnet.

Gruss, Keno
 
Artikel im Wiesbadener Kurier

Im Kurier von heute steht, dass sich die Große Koalition für die Abstimmung am kommenden Freitag auf eine Verschärfung des Waffenrechtes geeinigt hätte, wonach das Tragen von gefährlichen Messern verboten sei, es sei denn, zur berufsausübung, Sport oder aus einem allgemein anerkannten Grund.

Wir brauchen hier nicht zu diskutieren, wie es als Straßen Robin Hood so sein wird oder wie gefährlich Messer sind bzw. nicht. Dafür gibt es Stammtische und mir knallt der Kopp sowieso schon weg vor soviel Quatsch.

Aber kann jemand die Meldung bestätigen und weiß vielleicht mehr?
 
AW: Artikel im Wiesbadener Kurier

Aber kann jemand die Meldung bestätigen und weiß vielleicht mehr?

Die Entscheidung ist doch noch garnicht gefallen, was von den Vorschlägen umgesetzt wird und was nicht.

Deutscher Qualitätsjournalismus mal wieder.
 
1. Themen ("Artikel im Wiesbadener Kurier") zusammengelegt.

2. Mehrere Nutzer schrieben mir per mail den korrekten Link des Artikels inkl. Zitat, dafür danke:

http://www.newsclick.de/index.jsp/menuid/2180/artid/8016991

Waffengesetz soll nochmals verschärft werden
Verbot des Tragens von gefährlichen Messern geplant - Ausnahmen für Berufstätige und Sportler

Von unserem Korrespondenten Christian Kerl



BERLIN . Die Koalition will das Waffenrecht weiter verschärfen als bisher geplant. Auch das öffentliche, griffbereite Tragen von gefährlichen Messern wird verboten. Darauf haben sich die Innenexperten der Koalition nach Informationen unserer Zeitung in letzter Minute verständigt.

Bereits am Freitag soll die Novelle des Waffengesetzes im Bundestag beschlossen werden. Die zuständigen Experten der SPD-Fraktion, Gabriele Fograscher, und der Unions-Fraktion, Reinhard Grindel, sagten, verboten werden solle das Führen von Einhandmessern und von Messern mit einer feststehenden Klinge von über zwölf Zentimetern. Ausnahmen sollen gelten, wenn das Messer zur Berufsausübung, zum Sport, Brauchtum oder einem allgemein anerkannten Zweck verwendet wird.

Abgesehen von den Ausnahmen dürfen die Messer nur in verschlossenen, gesicherten Behältern transportiert werden. Fograscher erklärte, Ziel sei es, der Polizei die Möglichkeit zu geben, präventiv auch etwa bei Jugendgangs eingreifen zu können: "Es geht um Fälle, in denen zum Beispiel jemand mit einem solchen Messer in der Straßenbahn hantiert." Grindel sagte, bisher habe die Polizei dann nicht eingreifen können. "Solche Bedrohungssituationen wollen wir abstellen. Wir sind zum Handeln gezwungen, wollen aber kein Verbot für Fälle, in denen ein berechtigtes Interesse vorliegt." Verboten wird wie geplant das Führen von täuschend echt aussehenden Waffenimitaten, sogenannte Anscheinswaffen: Nachgebildete Kriegswaffen, Pumpguns, Pistolen und Revolver. Verstöße gegen die Verbote können mit Bußgeld geahndet werden. "Das ist ein wichtiges Signal, dass wir im öffentlichen Raum Anscheinswaffen und derartige Messer nicht mehr haben wollen", sagte Fograscher.

Die Novelle sieht auch vor, dass ab 1. April 2008 Erben, die keine Waffenberechtigung haben, geerbte Waffen durch ein Blockiersystem schussunfähig machen müssen.


Mittwoch, 20.02.2008

Bitte die Diskussion zivil weiterführen ;)

Gruss, Keno
 
AW: Artikel im Wiesbadener Kurier

Die Meldung sagt aus, dass sich Beteiligte auf etwas geeinigt hätten, was noch beschlossen werden muss.

Sie sagt nicht, dass ein Gesetz beschlossen sei.
 
AW: Artikel im Wiesbadener Kurier

Die Meldung sagt aus, dass sich Beteiligte auf etwas geeinigt hätten, was noch beschlossen werden muss.

Sie sagt nicht, dass ein Gesetz beschlossen sei.

Meiner Meinung nach ist man sich einig und der Beschluss des Gesetzes nur noch reine Formsache. :(
 
AW: Artikel im Wiesbadener Kurier

Die Meldung sagt aus, dass sich Beteiligte auf etwas geeinigt hätten, was noch beschlossen werden muss.

Sie sagt nicht, dass ein Gesetz beschlossen sei.

Leider kontra, Ulrich.

Aus einem anderen Thread:

http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2008/2008_050/01.html

Breite Zustimmung im Innenausschuss zur Waffenrechtsnovelle

Innenausschuss/
Berlin: (hib/HAU) Der Weg zur Neuregelung des Waffenrechts ist frei. Sämtliche Fraktionen mit Ausnahme der FDP stimmten in der Sitzung des Innenausschusses am Mittwochvormittag dem durch einen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen modifizierten Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Novellierung des Waffengesetzes (16/7717) zu, der am kommenden Freitag vom Bundestag in dritter Lesung behandelt wird. Der Entwurf sieht vor, das Mitführen von so genannten Anscheinswaffen in der Öffentlichkeit zu verbieten. Als Anscheinswaffen sollen sämtliche Waffen gelten, die in ihrem äußeren Erscheinungsbild mit echten Waffen zu verwechseln sind. Außerdem ist ein Mitführverbot von Einhandmessern und Messern mit feststehender Klinge ab einer Länge von 12 Zentimetern vorgesehen. Der Verstoß gegen diese Vorschriften soll als Ordnungswidrigkeit gelten und mit einem Bußgeld geahndet werden. Als einen "guten Kompromiss" sieht die Union die Regelung an. Das Gesetz schaffe ein "Mehr an Sicherheit". Gemeinsam mit dem Koalitionspartner habe man auch in Folge des Erkenntnisgewinns durch die öffentliche Anhörung am 13. Februar den Gesetzentwurf durch ein Verbot gefährlicher Messer erweitert. Einhandmesser, so die Union, hätten seit dem Verbot der Butterfly-Messer diese als Statussymbole bei gewaltbereiten Jugendlichen abgelöst. Nun habe die Polizei eine Handhabe, um Jugendlichen diese Messer zu entziehen. Für die SPD ist der Gesetzentwurf ein Beitrag zur Kriminalitätsbekämpfung und ein auch Beispiel dafür, dass man "mit gutem Willen auch etwas Vernünftiges zustande bringen kann". Das Messerverbot sei nötig, da räumliche Verbote, wie sie eine Hamburger Initiative vorsieht, angesichts der Verlagerung von Kriminalitätszentren "nicht weiterführen". Auch die Linksfraktion stimmte dem Entwurf zu, da er viele sinnvolle Regelungen beinhalte. Es sei gut, dass die Erkenntnisse der Anhörung so schnell in den Entwurf eingeflossen sind. Dennoch bestehe weiterhin die Forderung nach einem zentralen Waffenregister. Zustimmung gab es auch von den Grünen. Da man auf Bundesebene in der Messerfrage umgedacht habe, betrachte man den eigenen Antrag (16/6961) als erledigt. Er habe "seinen Zweck erfüllt". Die FDP hingegen kritisierte den Entwurf. Waffenrechtsänderungen brächten nichts bei der Kriminalitätsbekämpfung, weil damit nicht das Problem der illegalen Waffen entschärft werde. Zweifel am zusätzlichen Sicherheitsgewinn seien daher angebracht. Auch das Messerverbot bringe aus Sicht der Liberalen nichts. Während der Anhörung hätten Experten bestätigt, dass erst durch ein Verbot derartige Messer zu Statussymbolen bei Jugendlichen würden.
 
[...]Bitte die Diskussion zivil weiterführen ;)

Gruss, Keno

Was angesichts eines solchen Entwurfs mal wieder wirklich schwer fällt ;).

Besonders typisch für die deutsche Gesetzgebung finde ich dieses:
[...]Ausnahmen sollen gelten, wenn das Messer zur Berufsausübung, zum Sport, Brauchtum oder einem allgemein anerkannten Zweck verwendet wird.[...]
Hier wird's mal wieder geschafft ein Hintertürchen offen zu lassen (vielleicht kann man ja was draus machen :D), um aus dem ganzen ein bürokratisches Monstrum ungeanhnten Ausmaßes zu machen, am Ende gibt's wieder 3000 Seiten Ausführungsbestimmungen, die kein Mensch begreift, einen Gebührenkatalog für all die Ausnahmegenehmigungen, nur auf den Straßen unserer parasitären DDR-- ähm, Bundeshauptstadt hat sich nichts geändert......

Ohne Worte
Jens
 
würde dies bedeuten, dass es auch verboten wäre ein böker subcom in der stadt bei sich zu tragen, da einhandmesser ?
 
würde dies bedeuten, dass es auch verboten wäre ein böker subcom in der stadt bei sich zu tragen, da einhandmesser ?

Um das festzustellen, müssen wir erstmal die vollständige Formulierung abwarten. Bislang waren die Regelungen schon verzwickt, wegen Ausnahmen (z.B. Rettungs-Fallmesser) und schwammigen Definitionen.
Jetzt müssen wir schauen ob oder wie das ganze über Bord geworfen wird, wie das mit den Ausnahme-Anträgen für Handwerker usw. aussieht und ob bei zweihändig zu öffnenden Foldern mit Arretierung nun eine Längenbegrenzung eingeführt wird oder nicht. Ich sehe da ein bürokratisches Monstrum auf uns zustampfen.

Fakt ist, wir haben verloren.
 
würde dies bedeuten, dass es auch verboten wäre ein böker subcom in der stadt bei sich zu tragen, da einhandmesser ?

Genaues muss man natürlich dem Gesetz entnehmen, aber bisher war die Rede von einhändig feststellbaren Messern. Also: ja. Nimm doch die feststehende Version, die wird legal bleiben.

Beste Grüße aus Berlin

Niki
 
Böker/Magnum Katalog...., bis dato 147 Seiten.

Der nächste dürfte auf ca. 8 Seiten reduziert sein, davon 2 Seiten Taschen und eine Seite Lampen...:(

Zum Glück gibt's 1 Euro-Jobs...., vielleicht beim einstampfen der aktuellen Lagerbestände.:mad:
 
Genaues muss man natürlich dem Gesetz entnehmen, aber bisher war die Rede von einhändig feststellbaren Messern. Also: ja. Nimm doch die feststehende Version, die wird legal bleiben.

Beste Grüße aus Berlin

Niki

Die sind nächstes Jahr dran, denn sowas unvollkommenes muss nachreguliert werden.....:mad:
 
hm, ich les da: Die Koalition, die Linkspartei und die Grünen sind sich einig. Und damit wird das wohl so kommen.
Betroffen sind, so wie ich das lese (Ianal):
Alle einhädnig bedienbaren Messer, und ALLE mit über 12 cm Klinge, daher auch der Subcom-Folder. Wobei: Besitz bleibt ok, sammeln daher auch, nur für Fans der sichtbaren EDC wirds enger. Und es ist nur eine Ordnungswidrigkeit. Ich vertrau auf die Industire, die ersten 2-Hand Spydies kommen dann wohl bald;)

Wie hoch da wohl das Bußgeld wird?

lg Woz
 
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