Wie geht ihr mit nicht [§]42a-konformen Messern um?

Hallo,
also ohne konkreten Verdacht oder richterlichen Beschluss darf die Polizei gar nichts tun und wird Sie auch nicht. Leibesvisitation einfach so geht überhaupt gar nicht.
Ausnahmen sind natürlich Kontrollen auf Flughäfen, Bahnhöfen, Fußgängerzonen und geschlossenen Veranstaltungen (zB Konzerte).
Daran halte ich mich, fertig.
Grüße
 
Hi,
für mich hat der Paragraph nichts geändert. Ich führe was ich will, wann ich will und wo ich will. Vielleicht passt das rein zufällig so, dass ich mich nicht eingeschränkt fühle... keine Ahnung. Mir würde nie in den Sinn kommen, mit einem großen Fixed in die Stadt zu gehen. Genau so wenig würde ich im Restaurant mein ZT301 zücken um damit mein Steak zu schneiden. Wenn ich mit dem großen Fixed am Rhein Holz für ein abendliches Feuerchen in der Bushbox mache hat mich bisher noch nie jemand blöd angeguckt oder sich beschwert. Genau so wenig, wenn ich auf der Arbeit mit dem Klapper die Folie, Kartonage oder Bänder einer Palette öffne oder in der Pause mein Obst schneide.
Alles zu seiner Zeit und da wo es eben geht und ohnehin auch angebracht und sinnvoll ist.

Allerdings... ich musste vor Jahren mal wegen einer Erbschaft auf das örtliche Amtsgericht und hatte einen ziemlich heftigen taktischen Klapper in der Tasche. Ich hatte leider nicht daran gedacht, den nach der Arbeit Zuhause aus der Hosentasche zu nehmen. DAS war nicht angenehm, als ich dem Justizbeamten das Teil zur Verwahrung übergeben musste :poop:
Aber selbst das ist gut gegangen und er hat es mir mit einem verschmitzten Grinsen wieder gegeben ;)

Viele Grüße und allen noch einen angenehmen Tag.
 
@HFw_ A.D Ich kann dich beruhigen, in der Schweiz gibt es den §42a nicht. Einzig automatische Messer und Stilettos mit einer Klingenlänge von mehr als 12cm sind verboten.
Aber ältere Herren wie du und ich werden so gut wie nie kontrolliert. Auch in der Innenstadt und Bahnhöfen nicht. Also alles im grünen Bereich.

Gruss Ulli
 
Meine Antwort auf die Frage "Wie geht ihr mit nicht [§]42a-konformen Messern um?" lautet: Vorsichtig! Da diese Messer häufig keine Arretierung haben ist deren Nutzung unter bestimmten Umständen nicht ungefährlich. Daher der vorsichtige Gebrauch.
Andersrum - also mit Arretierung aber ohne Öffnungshilfe - lassen sich die "Konformen" schon besser einsetzen. Aber es bleibt dabei, das Einhandmesser im Alltag die praktischere Alternative sind. Aber was interessiert die Politik schon der praktische Alltag :rolleyes::
 
@swifty58
Dass es den Paragrafen dort nicht gibt ist mir bekannt. Allerdings habe ich viele Geschichten über die eifrigen Schweizer Zöllner gehört die einem den Tag vermiesen wenn man einen kleinen SAK in der Tasche/Auto hat. Daher will ich nichts riskieren. Auch wenn ich in den letzten 15 Jahren nur etwa 5-7 mal kontrolliert wurde.
 
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