winzi34
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Hallo,
also ohne konkreten Verdacht oder richterlichen Beschluss darf die Polizei gar nichts tun und wird Sie auch nicht. Leibesvisitation einfach so geht überhaupt gar nicht.
Ausnahmen sind natürlich Kontrollen auf Flughäfen, Bahnhöfen, Fußgängerzonen und geschlossenen Veranstaltungen (zB Konzerte).
Daran halte ich mich, fertig.
Grüße
also ohne konkreten Verdacht oder richterlichen Beschluss darf die Polizei gar nichts tun und wird Sie auch nicht. Leibesvisitation einfach so geht überhaupt gar nicht.
Ausnahmen sind natürlich Kontrollen auf Flughäfen, Bahnhöfen, Fußgängerzonen und geschlossenen Veranstaltungen (zB Konzerte).
Daran halte ich mich, fertig.
Grüße