Hallo Forum,
ich habe ein Klappmesser, welches zwar keine explizite Vorrichtung für das einhändige Öffnen (z.B. einen Daumenpin) hat, sich aber sehr wohl einhändig öffnen lässt.
Zum Einen kann man mit etwas Geschick die Klinge zwischen Daumen und Zeigefinger einklemmen und so öffnen, zum Anderen ist die Klinge schwer genug um sie mit Schwung (viel Schwung, es gelingt mir nur jedes 3.-5. mal) gegen die zuhaltende Feder aufzuschnippen.
Eigendlich soll die Klinge aber zweihändig geöffnet werden, es ist eine Daumenkerbe vorhanden.
Darüber hinaus hat das Messer einen Backlock.
Bezieht sich die Definition eines Einhandmessers nun auf explizite Vorrichtungen zum einhändigen Öffnen oder auf die Machbarkeit das Vorgangs?
ich habe ein Klappmesser, welches zwar keine explizite Vorrichtung für das einhändige Öffnen (z.B. einen Daumenpin) hat, sich aber sehr wohl einhändig öffnen lässt.
Zum Einen kann man mit etwas Geschick die Klinge zwischen Daumen und Zeigefinger einklemmen und so öffnen, zum Anderen ist die Klinge schwer genug um sie mit Schwung (viel Schwung, es gelingt mir nur jedes 3.-5. mal) gegen die zuhaltende Feder aufzuschnippen.
Eigendlich soll die Klinge aber zweihändig geöffnet werden, es ist eine Daumenkerbe vorhanden.
Darüber hinaus hat das Messer einen Backlock.
Bezieht sich die Definition eines Einhandmessers nun auf explizite Vorrichtungen zum einhändigen Öffnen oder auf die Machbarkeit das Vorgangs?