Wie definiert sich ein Einhandmesser

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Sephebos

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Hallo Forum,

ich habe ein Klappmesser, welches zwar keine explizite Vorrichtung für das einhändige Öffnen (z.B. einen Daumenpin) hat, sich aber sehr wohl einhändig öffnen lässt.

Zum Einen kann man mit etwas Geschick die Klinge zwischen Daumen und Zeigefinger einklemmen und so öffnen, zum Anderen ist die Klinge schwer genug um sie mit Schwung (viel Schwung, es gelingt mir nur jedes 3.-5. mal) gegen die zuhaltende Feder aufzuschnippen.
Eigendlich soll die Klinge aber zweihändig geöffnet werden, es ist eine Daumenkerbe vorhanden.

Darüber hinaus hat das Messer einen Backlock.

Bezieht sich die Definition eines Einhandmessers nun auf explizite Vorrichtungen zum einhändigen Öffnen oder auf die Machbarkeit das Vorgangs?
 
Laut Gesetz:
"Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) "

ist es nicht eindeutig, weshalb es auch keine klare Definition gibt, dies kann nur der konkrete Einzelfall vor Gericht zeigen...
 
Aloha, Nick hat das schon sehr richtig definiert. Vieles ist leider Kaffeesatzleserei und bleibt da der persönlichen Betrachtungsweise der Obrigkeit überlassen. Ich denke, wenn das Messer einen Nagelhieb hat kann man sich trotz alternativer Öffnungsmethoden auf Zweihandbedienung rausreden.Auch ein sozialverträgliches Äußeres des Messer ist immer von Vorteil. Das sieht z.B. in den USA teilweise anders aus. Ich habe gehört, dass die Cops in NYC persönlich diverse Öffnungstests vornehmen, um festzustellen ob Einhandbedienung vorliegt.
Anyway, ich bin bisher selbst in Sin-City Berlin noch nie kontrolliert worden (toitoitoi ).
In der SuFu findest Du hier tonnenweise Meinungen zu diesem Thema, da vergehen die langen Winterabende wie im Fluge.
Schalom Excalibur
 
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