wer kernt dises Messer???

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auf jeden fall mal, ist das definitiv von smith & wesson...:D

auf einem hannoveraner oder d´dorfer forumstreffen hatte mal ein forumianer ein solches mit. wer war's???
 
also ich war`s sicherlich nicht,neuer gefunden, null ahnung dazu. aber kein hersteller stempel, oder sonst was, echt??? musterstück???
legal???
 
Last edited:
Durch einen anderen Thread auf diesen aufmerksam geworden ;). Gibt es so etwas auch legal, also z.B. mit Spearpoint-Klinge?
 
was soll daran nicht legal sein???

das ist weder ein butterfly, noch ein springer, noch ein faustmesser, noch eines der gefürchteten gravitationsmesser!
 
Ich war´s !

Das Messer ist von Smith & Wesson, und ich habe beide Ausführungen, die abgebildete, von der ich auch nicht wüßte, was sie illegal machen sollte, und die normale Ausführung mit Utility-Klinge.
Übrigens: wenn das auf dem letzten Bild kein legendärer Herstellerstempel ist, dann weiß ich auch nicht... :D

Die Messer wurden vor knapp 20 Jahren produziert und sind schon Ewigkeiten nicht mehr erhältlich. Und um Anfragen vorzubeugen: ich trage mich nicht mit Verkaufsabsichten.

Ich stelle heute abend nochmal ein Bild von der Utility-Ausführung rein.
 
Utility-Ausführung

Leider durch die Proportionen lange nicht so überzeugend wie die Dolchversion. Aber der Vollständigkeit halber mußte das damals sein. Haben jeweils so um die DM 250.- gekostet - Kommentare überflüssig :glgl:
 

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interpretiere ich anhand der bilder die funktion richtig ? man klappt die klinge mit einer abdeckung vor und dann die abdeckung zurück in die griff ??? ggf. ist das nicht etwas umständlich ? oder klappt man erst die abedckung zurück und dann die klinge vor ? ggf.: auch ziemlich umständlich. die funktion ist mir durch die bilder wirklich nicht klar geworden.

dieter
 
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ich kann mich ja täuschen aber gibt es soetwas nicht auch von vorös&schätz ?????


gruß
Arne
 
@ Beisser:

Jein :D
Nachdem das neue V&S im MM vorgestellt wurde, hatte Beagleboy mal in seiner Schublade/Vitrine aufgeräumt, und das S&W hier vorgestellt, oder angesprochen.
Das neue V&S hat (vorsichtig ausgedrückt) funktionale Ähnlichkeiten mit dem S&W, nur dass das hier besprochene Messer-Muster schon ca. 20J alt und wohl nicht mehr käuflich ist.

edit:
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V
@ Walter:
Das sagte ich ja auch: (vorsichtig ausgedrückt) und Ähnlichkeit :D

Gruß Andreas
 
Last edited:
@luftauge: Da wär ich vorsichtig.

Bis auf die Tatsache, dass bei beiden die Klinge seitlich ausgeklappt wird, haben die beiden keine Gemeinsamkeiten. Der Verschluss ist völlig anders!

Beim S&W über die Griff"schale", beim V&S über Stifte im Griffrahmen.

Genauso gut könntest Du sagen, dass Messer mit Axis- und Backlock im Prinzip ja dasselbe wären, weil bei beiden ja eine Klinge nach vorne ausgeklappt wird.

-Walter
 
legal?

zum Thema "legal" muß ich LEIDER Bedenken vorbringen:

Im Gesetz steht ja leider nicht daß "butterfly" verboten sind
sondern irgendwie ... "Messer mit zweigeteilten schwenkbaren Griffen"
sorry, wie genau ???

Würde das hier nicht auch zutreffen???
 
Original geschrieben von Beisser
ich kann mich ja täuschen aber gibt es soetwas nicht auch von vorös&schätz ?????

Der (funktionelle) Hauptunterschied liegt darin, daß beim S&W die Verriegelung der Klinge über die Abdeckung erfolgt, die sich am Griffrahmenende abstützt (und ungemein stabil ist), während das V&S nur die Klingenachse verriegelt.
Ohne das V&S je in der Hand gehabt zu haben, bin ich bezüglich der Stabilität bei seitlicher Belastung da eher skeptisch.

Die Bilder oben zeigen den Öffnungsvorgang des S&W übrigens in der richtigen Reihenfolge.
Was die Umständlichkeit angeht: niemand hat hier je von einem Einhandmesser gesprochen. Ist wohl eher ein Stealth-Messer, denn bei richtiger Anwendung klappt es nahezu geräuschlos aus, zumindest ohne irgendein "Klack". :haemisch:

Was die Legalität angeht:

Faltmesser mit zweigeteilten, schwenkbaren Griffen (Butterflymesser)

So steht es im von HankEr geposteten aktuellen Gesetzestext hier im Forum. Ich denke, der wird wohl wörtlich sein.
Da ist es dann wohl nicht so die Fragem, wie "Zweigeteiltheit" wohl zu definieren ist.
Im übrigen ist es nahezu unmöglich (behaupte ich mal), das Messer einhändig in einer fließenden Bewegung zu öffnen, da die Klinge samt ihrer Abdeckung genau gerade ausgeklappt sein muß, damit man die Abdeckung auf den Griff zurückklappen kann. Diesen Punkt kann man nicht mit einer Schleuderbewegung o.ä. treffen.
Ich habe da keine rechtlichen Bedenken.
 
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