Original geschrieben von Beisser
ich kann mich ja täuschen aber gibt es soetwas nicht auch von vorös&schätz ?????
Der (funktionelle) Hauptunterschied liegt darin, daß beim S&W die Verriegelung der Klinge über die Abdeckung erfolgt, die sich am Griffrahmenende abstützt (und ungemein stabil ist), während das V&S nur die Klingenachse verriegelt.
Ohne das V&S je in der Hand gehabt zu haben, bin ich bezüglich der Stabilität bei seitlicher Belastung da eher skeptisch.
Die Bilder oben zeigen den Öffnungsvorgang des S&W übrigens in der richtigen Reihenfolge.
Was die Umständlichkeit angeht: niemand hat hier je von einem Einhandmesser gesprochen. Ist wohl eher ein Stealth-Messer, denn bei richtiger Anwendung klappt es nahezu geräuschlos aus, zumindest ohne irgendein "Klack".
Was die Legalität angeht:
Faltmesser mit zweigeteilten, schwenkbaren Griffen (Butterflymesser)
So steht es im von HankEr geposteten aktuellen Gesetzestext hier im Forum. Ich denke, der wird wohl wörtlich sein.
Da ist es dann wohl nicht so die Fragem, wie "Zweigeteiltheit" wohl zu definieren ist.
Im übrigen ist es nahezu unmöglich (behaupte ich mal), das Messer einhändig in einer fließenden Bewegung zu öffnen, da die Klinge samt ihrer Abdeckung
genau gerade ausgeklappt sein muß, damit man die Abdeckung auf den Griff zurückklappen kann. Diesen Punkt kann man nicht mit einer Schleuderbewegung o.ä. treffen.
Ich habe da keine rechtlichen Bedenken.