SV-Messer

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Ähmmmm, jo ein interessanter Link :D Aber ich darf mal wieder kurz den Spielverderber spielen und darauf hinweisen, daß das komische Teilchen strafrechtlich in D zumindest sehr bedenklich ist.

Mit viel bösem Willen, und den unterstell ich unsrer Legislative, Exekutive und Jurisdiktion in solchen Sachen immer ;), kann man das Messer als Faustdolch oder eventuell sogar Schlagring einstufen.

Beide sind in D nicht erlaubt.
 
Wen das „Konzept“ überzeugt, Spyderco S.P.O.T. und man ist auf der sicheren sprich legalen Seite.

Thomas
 
ich bin kein großer fan dieses ganzen SV krams, aber das design und das konzept mit den variationen und den dazu gehörenden sheats ist schon klasse.

aber wenn das in D illegal sein sollte, dann müssten doch alle ringmesser wackelkandidaten sein, oder?

hat den mal jemand connections zu einem richter oder staatsanwalt, dem man mal diese bilder zur begutachtung zeigen könnte?

bernd
 
Beabsichtigt jemand, sich dieses Trainingsvideo für 39 USD + Versand zu bestellen ?

Das Hideawaymesser selbst ist auf jeden Fall ein Faustmesser und damit ein verbotener Gegenstand. Aber die Techniken dieses Supercops kann man ja auch mit anderen Messern ausführen.
 
Hi Darley, das Problem mit dem komischen Ding ist halt, daß es keinen normalen Griff hat wie ein Ringmesser bei dem ja das Loch quasi nur als eine Art "geschloßene Griffmulde" dient.

Ich bin aber kein Jurist und kann hier nur meine Bedenken wiedergeben.
 
Da braucht ihr gar nicht zu spekulieren. Ob Richter, Fachanwälte oder Staatsanwälte, zu den neuverbotenen Sachen hat sich doch noch gar keine sog. "Rechtsmeinung" gebildet. Die Juristen sind da wesentlich dümmer als die meisten hier. Es sind ja auch unterschiedliche Modelle, das Claw halte ich für verhältnismäßig :irre: unkritisch, die anderen sind schon stark grenzwertig. So sehe ich das zumindest, aber mich trifft das Verbot ja nicht :p :hmpf: (das für Schlagringe natürlich schon ;))
 
Hi,

ich misch mich auf schnell mal ein.
Wie das mit der Legalität ist kann ich nicht sagen, aber als Kampfsportler ab ich sehr viel mit SV und den Konsequenzen auch in Notwehrsituationen zu tun. erhältnismäßigkeit der Mittel und so weiter.

Ich meine, falls ich das richtig verstanden habe, sind die nicht billiger als 139 $ .

Dafür soll ich mir so ein Gerät anschaffen?
Für die Vitrine wäre es doch Zweckentfremded und nciht sehr passend.
Aber wer ist denn so - bekloppt - auch nur darüber nachzudenken dieses SV-Gerät mitzuführen bzw. anzuwenden?

Ich muß schon aufpassen, daß ich in waffenlosenNotwehrsituationen nicht überreagiere, und statt nur Hebel einzusetzen, dem Kontahenten die Kniescheibe zertrümmere, ihm den Arm breche weil er ein Stilett zieht und ich kein Risiko will, oder ihn gar kampfunfähig mache.
Denn dann habe ich dem Gesetz nach in den meisten Fällen schon überreagiert. Denn die Blessuren hat mein Gegner, nicht ich.

Schlimmer wird es, wenn ich ein Teleskop Tonfa, oder sonst eine stumpfe Waffe mitführe (Zufall oder Angst/Vorsicht ist egal). Denn dann ist es bei erfolgetem Einsatz dem Gesetz nach "vorsätzlich" mitgeführt worden, um jemanden zu verletzen.

Und dann will jemand so ein Messer führen/benutzen? Also bitte, selbst wenn es nur "leichte" Wunden wie Schnitte über den Unterarm, die Hand etc. zwecks Abschreckung sind, will ich nicht die Konsequenzen tragen.

Worauf ich hinaus will: In Deutschland habe ich schon Bedenken mich ohne Waffen zu verteidigen. Und bevor ich sowas mitführe, und aus Angst oder was auch immer in versuchung gerate es einzusetzen, dann nehm ich doch lieber die Alternative, nämlich Beine in die Hand nehmen.

Also, meiner Meinung nach zum Angucken bestimmt toll, aber seinen Zweck erfüllen kann es bei uns nicht!
 
Original geschrieben von Bravo Two Zero
Ich muß schon aufpassen, daß ich in waffenlosenNotwehrsituationen nicht überreagiere, und statt nur Hebel einzusetzen, dem Kontahenten die Kniescheibe zertrümmere, ihm den Arm breche weil er ein Stilett zieht und ich kein Risiko will, oder ihn gar kampfunfähig mache.
Denn dann habe ich dem Gesetz nach in den meisten Fällen schon überreagiert. Denn die Blessuren hat mein Gegner, nicht ich.

Schlimmer wird es, wenn ich ein Teleskop Tonfa, oder sonst eine stumpfe Waffe mitführe (Zufall oder Angst/Vorsicht ist egal). Denn dann ist es bei erfolgetem Einsatz dem Gesetz nach "vorsätzlich" mitgeführt worden, um jemanden zu verletzen.


Über Notwehrrecht ist hier schon eifrigst diskutiert worden, und was Du schreibst, ist schlicht falsch. Ein Angriff mit Stilett ist eindeutig lebensgefährlich. Bedrohtes Rechtsgut ist das Leben, und es ist in diesem Falle offensichtlich unmöglich,durch Verteidigungshandlungen einen Schaden beim Angreifer zu verursachen, der zum verteidigten Rechtsgut in krassem Mißverhältnis steht.

Die Mitführung im Staate legaler, nicht erlaubnispflichtiger Waffen durch Personen ist normalerweise erlaubt; auch ihr Einsatz im Rahmen der Selbstverteidigung ist völlig legal, insoweit die Grenzen der Notwehr nicht überschritten sind-und diese Grenzen sind weit.
Daß man die Waffe vorsätzlich mitführt ist klar (versehentlich rüstet sich wohl keiner) verboten ist das aber nicht!
Außerdem ist die Überschreitung der Notwehr aus Furcht oder Schrecken zwar rechtswidrig, jedoch nicht strafbar.

Das größte Problem, das man im Zusammenhang mit gerechter Notwehr in Deutschland bekommen kann, besteht darin, glaubhaft zu machen, was tatsächlich geschehen ist. Wenn das Gericht nicht feststellen kann, wer der Agressor war, hat der weniger schwer lädierte vielleicht ein Problem.

Unabhängig vom Gesetz ist Beine in die Hand nehmen oft klüger, aber nicht um jeden Preis.
Darin sind wir uns wohl einig.
 
Last edited:
beine in die hand

Und bevor ich sowas mitführe, und aus Angst oder was auch immer in versuchung gerate es einzusetzen, dann nehm ich doch lieber die Alternative, nämlich Beine in die Hand nehmen.
@ BTZ
was mach ich denn dann?
bin etwas körperlich gehandycapt und kann zwar flott gehen, aber schnelle bewegungen oder gar rennen ist nicht drin!
also geduldig und rechtsfürchtig warten und abwatschen lassen oder schlimmeres?

bernd
 
Faustmesser sind Messer "mit einem quer zur feststehenden Klinge verlaufenden Griff, die bestimmungsgemäß in der geschlossenen Faust geführt oder eingesetzt werden (Faustmesser)".

"Quer" bedeutet nicht unbedingt einen Winkel von 90 Grad zur Klinge. Und daß alle diese Messer in der geschlossenen Faust geführt werden müssen, kann ja wohl niemand bestreiten. Also sind sie sämtlichst verbotene Gegenstände nach dem Waffengesetz.
 
@sgian.
zeigt doch wieder nur, wie beschränkt unsere Politiker sind.
Eine "geschlossene Faust" gibt es m.E. nicht, nur eine geschlossene Hand, die somit zur Faust wird. Und bitteschön, wie halte ich denn sonst die anderen Messer? Zwischen den Fingerspitzen? Und ab welchem Winkel ist "quer"? Nur die wenigsten Messer haben keinen Winkel zwischen Griff- und Klingenachse.
 
Guenter:
Schon richtig, nur Herr Brennecke hat eben die auch von mir verabscheuten Stoßdolche im Kopf, die es ihm angetan zu haben scheinen. Und mit deutscher Gründlichkeit (entweder gar nichts machen oder Kopf ab !) sind die Eskimo-Messer etc. gleich mit abgeräumt worden.
Vor dem Verwaltungsgericht sehe ich kaum eine Möglichkeit eine Einstufung dieser Messer als Faustmesser revidieren zu lassen. Diese Dinger sind offensichtlich Hieb- und Stoßwaffen und haben damit vor deutschen Gerichten keinerlei Sympathie zu erwarten. Und einen deutschen Hersteller, dessen Interessen geschützt werden müssen, wie bei den Springmessern, gibt es auch nicht. Also weg damit !
 
quer sind 90°, da kannst du mir erzählen, was du willst. wenn jemand von 'rechtwinklig' spricht kommt ja auch keiner damit, dass das auch 45° sein können.
wenn quer nicht 90° sind, dann sind ja alle feststehenden messer verboten, die eine abweichung von 1° zum griff haben, weil ja irgendwer auf die idee kommen könnte, das als 'quer' zu bezeichnen.
und ansonsten kann ich günter nur zustimmen, was die geschlossene faust angeht. anders als in einer geschlossenen hand kann man weniger messer halten, öffnet man nämlich die hand, fallen die messer in der regel herunter [ausser natürlich ringmesser].

gruss, cheez
 
Re: beine in die hand

Original geschrieben von darley
@ BTZ
was mach ich denn dann?
bin etwas körperlich gehandycapt und kann zwar flott gehen, aber schnelle bewegungen oder gar rennen ist nicht drin!
also geduldig und rechtsfürchtig warten und abwatschen lassen oder schlimmeres?

bernd

Ich wußte das so etwas kommt.
Wenn ich die Möglichkeit zur Flucht habe, sprich keine Handicaps oder geschlossenen Räume, dann laufe ich. Falls dem nicht so ist, ob Handicap oder geschlossener Raum, dann werde ich, falls mein Leben oder meine Gesundheit ernsthaft bedroht sind, kompromißlos kämpfen.
Trotzdem würde ich auch hier nur stumpfe Waffen einsetzen. Ein Messerkampf wäre das letzte worauf ich mich einließe. Messerkampf bedeutet Leben oder Tod, und ich will auf der Straße nicht töten und nicht getötet werden.

Naja, wir schweifen ab.


@Hayate:
Formal mag das alles so richtig sein was du sagst. Allerdings hat jemand aus meinem Verein folgende Erfahrung gemacht: Als er durch ein etwas zwielichtiges Viertel maschierte, wurde er vor einer Kneipe angelabert. Irgendwas von wegen er solle verschwinden, hier könne er nicht durch. Als er sich weigerte, hat der Unruhestifter flugs zwei Leute von drinnen herausgerufen. Nach kurzem Wortwechsel wurde auf Seiten der besoffenen ein Messer Blank, worauf mein Freund zum ASP Teleskopschlagstock griff. Mit dem Ergebnis, daß er unversehrt war, die Gegenseite aber einen gebrochenen Unterarm, ein gebrochenes Nasenbein und einen Kieferbruch zu beklagen hatte.
Nun rate mal wer auf Schmerzensgeld usw. verurteilt wurde?

Natürlich hast du per se recht mit dem was du sagst, aber genauso wie es im Ermessen des einzelnen Beamten liegt, ob er dir ein Messer abnimt oder nicht, genauso liegt soetwas letztendlich im Ermessen des Richters, und bevor ich an ein Arschloche gerate, sag ich lieber nein zu SV Geräten.


Insgesamt würde ich zur ernsthaften SV zu einem Pfefferspray raten. Ist zwar nur gegen Hunde erlaubt, aber wo läßt der Richter eher Milde walten? Wenn du unter extremer psychischer Belastung, unter Streß zum Pfefferspray greift, oder wenn du jemandem ernsthafte Wunden mit einem Messer zufügst?
Außerdem ist der Einsatz eines solchen Sprays wesentlich sicherer, da du den Reichweitenvorteil hast, und selbst alkoholisierte Personen etc. stoppst.

Ich will das Messer ja überhaupt nicht madig machen, halte es nur in DE zur SV für ungeeignet.
Also bleibt cool und regt euch nicht auf Jungs
;)

Schönes WE noch! :)
 
Dingdong :ahaa:

Bitte beim Thema bleiben. Allg. Diskussionen über Messer als SV sind hier OT ;)..und fuer die neuen, nein, hier gibts kein SV Forum. Das ist komplett off topic.

Gruesse
Pitter
 
Re: Re: beine in die hand

Original geschrieben von Bravo Two Zero
Nach kurzem Wortwechsel wurde auf Seiten der besoffenen ein Messer Blank, worauf mein Freund zum ASP Teleskopschlagstock griff. Mit dem Ergebnis, daß er unversehrt war, die Gegenseite aber einen gebrochenen Unterarm, ein gebrochenes Nasenbein und einen Kieferbruch zu beklagen hatte.
Nun rate mal wer auf Schmerzensgeld usw. verurteilt wurde?

Ohne den Einsatz des Schlagstocks wäre die Wahrscheinlichkeit diesen Angriff unverletzt/lebend zu überstehen sehr gering gewesen. Kein gutes Beispiel für deinen Standpunkt!

Thomas

Nachtrag: Sorry, „Verwarnung“ gerade erst gelesen.
 
Erstmal vorneweg: ich will jetzt auch nicht über SV diskutieren, aber was BTZ schon beim erstenmal geschrieben hat fand ich persönlich sehr gut! Und auch das Beispiel zeigt Realitätsnähe.
Ich würde gerne wissen, ob irgendwer von Euch gegenteilige Erfahrungen mit der Rechtssprechung im Falle der (gelungenen) Notwehr gemacht hat ?
Es nämlich etwas anderes ob wir hier mit gesundem Menschenverstand argumentieren oder ein Gericht den Buchstaben des Gesetzes folgt !

Nichts für ungut, aber in meinen Augen ist der beste Weg, einen Kampf nicht verlieren, ihm aus dem Weg zu gehen- und bis jetzt hat das hervorragend funktioniert...
 
Da es nicht beim Thema bleibt --- welches nicht in "Politik & Recht" ist --- und wir aus gutem Grund die SV-Ecke geschlossen haben, mache ich, da auch Ermahnungen nicht zu fruchten scheinen, diesen Thread zu.
 
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