Schwerter und Waffengesetz?

sharky

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Ja, ich habe die Suchfunktion gequält, aber nichts zufriedenstellendes gefunden.
Wie verhält sich das jetzt mit einem scharfen Anderthalbhänder. Muss ich den wegschließen oder gar entsorgen?
 
entsorgen : NEIN!!!
wegschließen : JA!! (musst du ja im grunde auch mit deinem kleinen g1 von fällkniven machen...)
 
Und Führen genau wie Dolche&Kampfmesser auch.Rechtlich ist da kein Unterschied.

Zum Wegschließen gibt es noch keine genauen Vorschriften.
Gegen den Zugriff Unberechtigter gesichert soll es werden oder so ähnlich- nur daß es für erlaubnisfreie Waffen praktisch keine Unberechtigten gibt.
 
nur daß es für erlaubnisfreie Waffen praktisch keine Unberechtigten gibt.
Minderjährige und Personen gegen die ein Waffenverbot erlassen wurde. D.h. im Normalfall: Kinder in der Wohnung => wegschließen das Zeug. Kein Tresor, aber auch keine aus Streichhölzern gebaute Kiste.
 
Nur ein Problem mehr dürften wir Messermacher jetzt haben. Für Messen muß m.E. jetzt von jedem Verkäufer beim jeweils für den Messeort zuständigen Amt eine Sondergenehmigung beantragt werden.
 
Wenn man Waffen anbietet, ja. Früher waren zwar Märkte etc. auch schon davon betroffen, aber jetzt sind die Messen auch mit erwähnt.

Tja, ein wenig mehr Verwaltung für großes Stück gesteigerte Sicherheit :irre:
 
Schon eine neue Erkenntnis, wie (eventuell schaukampfgeeignete) Dekowaffen, also stumpfe Schwerter und Dolche, Morgensterne, Kriegshämmer, Rabenschnäbel und ähnliches, hier jetzt einzuordnen sind? Waffen oder Ausrüstungsgegenstände? Müssen diese jetzt vielleicht sogar auf Messen und Märkten "gesichert2 werden?
 
Dann kann man ja solche Veranstaltungen wie das "Mittelalterlich Spectaculum" in Bückeburg mit den Schwerthändlern, Hobbygruppen und Vorführungen gleich abschaffen. :mad:

Bis denne!
Frank
 
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