Original geschrieben von Rebell
aber ein Zierschwert ist meiner Meinung nach halt ein Zierschwert.
Wenn Du ein Zier-Butterfly hast, das in der Klinge Löcher hat und stumpf ist nur für die Vitrine sein soll, ist es auch verboten. Weil es konstruktiv einem verbotenen Gegenstand entspricht.
Ich hab einen stumpfen Rapier. Ist trotzdem 'ne Waffe, die ich so verwahren muss, daß sie vor dem Zugriff von dritten sicher ist.
Da fällt mir noch ein: Gegenstände, die verbotene Gegenstände vortäuschen sind auch verboten - auch wenn's nur die Plastikhandgranate sein mag...
Und bei einem Schlagbügel oder Handschutz von der Beschaffenheit zu sprechen ist Blödsinn, finde ich.
Du findest das vielleicht Blödsinn - im Zweifelsfall ein Richter nicht und dann hast Du den Salat. Immer dran denken: Es gibt sowas das nennt sich "Ermessensspielraum". Dieser gilt aber nicht für einen selbst, sondern für Staatsorgane.
Kuck mal, mit einem einfachen Handschutz (In Schlagbügleform) kann man jemandem genauso die Zähne einschlagen als wenn da Stacheln oder Spikes dran sind.
Mein Rapier hat auch einen Korb als Handschutz. Damit kann man auf jemanden auf die Nase hauen (gibt sogar Abbildungen in historischen Fechtbüchern). Trotzdem ist der Hauptbestimmungszweck der Handschutz und nicht eine schlagverbessernde Wirkung. Das sieht bei Spikes schon anders aus. Insbesondere da sowas für Verteidigungs- und Schutzzwecke höchst hinderlich ist (Gefahr des Festhakens oder Verfangens).
Ich habe so das Gefühl, daß das schöne deutsche Gesetz keine Punkte hat, die einen Schlagb ügel oder Handschutz zu einem Schlagring machen.
Wir sind hier nicht beim Kochen wo das "nach Gefühl" geht. Da man nicht alles bis ins kleinste Detail regeln kann oder will (weil sonst wieder Leute spitzfindig werden - anders ist diese Diskussion ja wohl nicht zu verstehen), gibt es den oben genannten "Ermessensspielraum".