Polizeikontrolle

Inch Allah,
das weiß niemand.
Meine Vermutung- die Jungs wollten pünktlich Feierabend machen.

Gruß
Excalibur

PS: Dein wenig wertschätzender Tonfall gegenüber den "ausführenden Organen" - sprich den Polizisten- ist hier nicht zielführend.

bitte definiere....ich erkenne hier vielleicht ein wenig Sarkassmuss meinerseits, aber weiss Gott nicht "wertschätzend"

Ich habe bereits anhand 2 PM`s gemerkt, das hier nur dezenter Sinn für ein wenig "ausgefallenes" Sprachwesen herrscht, aber ich versuche mal, damit umzugehen und gelobe Besserung :hmpf:
 
bitte definiere....

Gerne, hier z.B.
so viel zum Thema "10 gute Gründe für den Beruf des Polizisten" *o-Ton polizei-einstellung.de
u.a. : *fundierte Ausbildung

Ich möchte Dir hier nichts unterstellen, aber für *mich* klingt es , als wenn Du die Beamten, die Dich letztendlich kulant behandelt haben, wie zwei unwissende Trottel aussehen läßt.

Aber wie gesagt, ist meine Interpretation- ich wollte es mal angemerkt haben.
Schließlich gibt es hier im MF einige Polizisten als User, einer meiner Mod.- Kollegen ist auch Polizist:hmpf:

Schalom
Excalibur

PS: Und wenn die Polizisten die KL des Bowie nachgemessen hätten- mehr als 12cm?:D
 
...wie gesagt..."Sarkassmus" und dieser wird ja noch erlaubt sein (hoffe ich :glgl:)
Ich werd nen Teufel tuen und irgend wen öffentlich anprangern, kann ich mir in meiner Lage nicht erlauben und liegt mir völlig fern.
Möchte ebenso keine Polemik zum Thema Diffamierung oder sonstigem hervor rufen.
Ist, wie in dem Gesetzestext, alles eine Frage der Auslegung :hmpf:
 
Last edited by a moderator:
"Mittlerweile ist das mit den Messern eh alles egal, du darfst sogar so ein NINJA-Schwert mit Dir rum schleppen, du musst halt nur darauf achten, wenn da einer ist"
"der so ein Teil in der Tasche hat, was man mit dem Daumen aufklipsen kann, das darf man mittlerweile gar nicht mehr haben"

Also, die Interpretation des Beamten ist meilenweit von dem entfernt, was tatsächlich im §42a WaffG steht.

Ich möchte Dir hier nichts unterstellen, aber für *mich* klingt es , als wenn Du die Beamten, die Dich letztendlich kulant behandelt haben, wie zwei unwissende Trottel aussehen läßt.

Vorausgesetzt, der Vorgang hat tatsächlich so stattgefunden, dann halte ich es nicht für kulant, wenn man beim Anblick eines Bowiemessers unverzüglich mit dem Vorwurf eines verbotenen Messers konfrontiert wird. Die Interpretation des §42a legt nahe, dass der Beamte tatsächlich nichts genaues über diesen Paragraphen weiß.

PS: Und wenn die Polizisten die KL des Bowie nachgemessen hätten- mehr als 12cm?:D

Es stimmt mich nachdenklich, dass hier ein Autofahrer beim Anblick eines Bowiemessers beschuldigt wird ein verbotenes Messer dabei zu haben. Dann denkt man auch noch laut darüber nach, das Messer zu beschlagnahmen ohne den Gegenstand vorher einer genaueren Überprüfung zu unterziehen.

Gruß
Gerhard
 
Wenigstens haben die Beamten laut darüber nachgedacht - sofern es sich tatsächlich so ereignet hat...
Oder ist das mittlerweile auch schon ein Grund, gegen die Beamten zu sticheln, wenn sie laut nachdenken, nach Ermessen verfahren und ausnahmsweise mal nicht beschlagnahmen ? Es hat bekanntlich auch schon andere Vorgehensweisen gegeben.

Gruß Andreas
 
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