Notwehr/Verhältnismäßigkeit

Cato

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Für alle die sich dafür interessieren, auf Waffen Online
wird gerade heftig diskutiert ob es denn nun eine Verhältnismäßigkeit (durchs Hintertürchen) gibt oder nicht. Interessant sind vor allem die zitierten Urteile (mitte des threads).

MfG

Cato
 
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IMHO hängt es von dem Richter ab der den konkreten Fall zu entscheiden hat. Vor deutschen Gerichten gibts kein Recht sondern nur ein Urteil und das hängt von vielen Faktoren ab wie z.B.:

- Cleverness, Kompetenz und Engagement der beiden Rechtsverdreher, oops ... äh, meinte natürlich -vertreter
- Glaubwürdigkeit der Betroffenen
- Glaubwürdigkeit der Zeugen
- Engagement, Kompetenz und Verdienst des Richters (Mann gibts da Luschen ...)
- Motivation des Richters (schlecht gegessen, schlecht geschlafen, schlecht gev*gelt, ...)
- Aktuelle Großwetterlage
- Jahreszeit
- Mondphase
- etc., etc. ...
:rolleyes:
 
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Bin kein Freund von Verallgemeinerungen zwar, aber muss sharky leider in gewisser Weise recht geben. "Recht" zu bekommen deckt sich leider selten oder nie mit dem was der "Normalbürger" so an "Rechtsempfinden" mit sich führt. Die Determinanten WIE eine Rechtssache ausgeht sind ZU vielfältig, und die "Tagesstimmung" der Richtenden mag u.a. durchaus manchmal erschwerend mit einfliessen (Vermutlich allzu menschlich auch ; möcht` nebenbei bemerkt nicht wissen wieviele Kriege und Scharmützel angezettelt wurden und noch werden bloss weil jemandem der "was zu sagen" hatte grad mal wieder ein Pups quer sass oder derlei Unpässlichkeiten sein Urteilsvermögen beeinfluss(t)en...).
Wie bei allem muss man immer auch einfach vor allem wohl GLÜCK haben in Rechtsdingen.
Aber (nur als ein Extrembeispiel) sich aus Sorge vorm Ausgang eines nachfolgenden Verfahrens z.B. die Börse am hellichten Tag von einem dreisten Asozialen wiederstandslos klauen zu lassen (wie ichs nun fast täglich im Lokalblatt lesen muss), das darfs doch auch nicht sein, oder doch ??
Gott gebe, dass man nie in solche "Verlegenheiten" kommt.
:steirer: :steirer: :steirer:
 
Eine Auseinandersetzung mit den juristischen Aspekten der Notwehrthematik vermeide ich. In einer Situation, in der ich um Leib und Leben fürchte, ist für mich einzig die Abwehr der Gefahr von Bedeutung. Eine Abwägung der juristischen Folgen, vorab und/oder währenddessen, erachte ich als kontraproduktiv. S. h., es könnte mich hindern (oder verzögern) das Richtige zu tun. Priorität hat für mich das Überstehen der Notwehrsituation, nicht deren spätere juristische Bewertung.
 
Die Diskussion hatten wir hier auch schon. Unser Notwehrrecht ist grundsätzlich schneidig, eine Verhältnismäsigkeit wird nicht geprüft (der Begriff entstammt dem öffentlichem Recht nur der Staat muss verhältnismäßig sein.) aber man muss das mildeste geeignete Mittel zum sofortigen Beenden des Angriffs auf das Rechtsgut anwenden. (Womit man als normalsterblicher und nicht Jurist wieder von einer Verhältnismäßigkeit sprechen könnte, es gibt aber feine in einigen Fällen wesentliche Unterschiede.)

All das und mehr hier:
http://www.messerforum.net/forum/showthread.php?s=&threadid=9033&highlight=Notwehr

Dort wurde mir dies erklärt, übrigens wesentlich angenehmer im Tonfall. :D
Gruß
El
 
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