Hallo allerseits,
ich habe eine Klinge für das LL-80 Fallschirmjägerkappmesser so modifiziert, dass sie im Griff nicht mehr verriegelt. Wenn man das Messer also öffnet, kann man die Klinge mit etwas Druck gegen eine Tischkante ö.Ä wieder einschieben. So sollte doch keine Verbotsgrundlage gegeben sein? Wenn ich das Gesetz richtig interpretiert habe, sind nur Fallmesser verboten, wenn sie auch verriegeln.
Gruß,
Stefan
ich habe eine Klinge für das LL-80 Fallschirmjägerkappmesser so modifiziert, dass sie im Griff nicht mehr verriegelt. Wenn man das Messer also öffnet, kann man die Klinge mit etwas Druck gegen eine Tischkante ö.Ä wieder einschieben. So sollte doch keine Verbotsgrundlage gegeben sein? Wenn ich das Gesetz richtig interpretiert habe, sind nur Fallmesser verboten, wenn sie auch verriegeln.
Gruß,
Stefan